2416/AB-BR/2008

Eingelangt am 28.05.2008
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

GZ. BMVIT-12.000/0008-I/PR3/2008     DVR:0000175

 

 

 

An den

Präsidenten des Bundesrates

Helmut KRITZINGER

 

Parlament

1017   W i e n

 

Wien,       . Mai 2008

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche Anfrage Nr. 2611/J-BR/2008 betreffend Neuregelung der Umrüstung der bisherigen Post-Hausbrieffachanlagen, die die Bundesräte Jürgen Weiss und KollegInnen am 28. März 2008 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Was haben Sie bisher unternommen, um der Entschließung des Bundesrates Rechnung zu tragen?

 

Antwort:

Unmittelbar nach der Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs hat mein Ressort in Gesprächen mit dem Betroffenen (Österreichische Post AG, red-mail, Kammern, Hausbesitzerverband, Konsumentenschützer, Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ), Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), etc.) versucht, eine Lösung zu erarbeiten. Schon im Vorfeld der Novelle 2003 hat es mehrere so genannte „Runde-Tische“ mit diesen Gesprächspartnern gegeben, bei denen man das Problem der Umrüstung der Hausbrieffachanlagen (HBFA) diskutiert hat.

 

Es gibt verschiedene bisher diskutierte Möglichkeiten zur Lösung des Problems der Hausbrieffachanlagen. Darunter fallen beispielsweise die Weitergabe des Z-Schlüssels für die noch nicht erneuerten HBFA an andere Zusteller; das Recht zur Errichtung einer zweiten HBFA durch alternative Anbieter; die Einrichtung eines Fonds, in den alle Anbieter von Postdienstleistungen einzahlen würden, und welcher die Errichtung der neuen HBFA finanzieren würde; sowie eine Regelung im Rahmen der Bauordnungen.

 

Auch im Jahr 2007 hat es mehrere Aussprachen gegeben. Der VÖZ und red-mail haben  einen Vorschlag für eine Novelle vorgestellt, welcher einem beschränkten Begutachtungsverfahren zugeleitet wurde. Eine für alle Beteiligten zufrieden stellende Lösung konnte allerdings auch mit diesem Vorschlag nicht gefunden werden sodass gemeinsam mit den Betroffenen weiterhin an einer Lösung gearbeitet wird, die praktikabel und möglichst weitgehend akzeptabel ist.

 

Frage 2:

Wann wird mit einem Vorschlag Ihres Ministeriums für eine entsprechende Änderung des Postgesetzes zu rechnen sein?

 

Antwort:

Im Hinblick auf die mit 1.1.2011 vorgesehene vollständige Öffnung des Postmarktes ist es notwendig, ein neues Postgesetz zu erarbeiten und mit 1.1.2011 In Kraft zu setzen.

 

Die notwendigen Vorarbeiten wurden in die Wege geleitet, Studien über die Kosten des Universaldienstes sind in Vorbereitung, da die Sicherstellung der Versorgung des gesamten Bundesgebietes einen essentiellen Bestandteil des Postgesetzes darstellt.

Mein Ressort wird gemeinsam mit der Regulierungsbehörde (RTR) bis spätestens September 2008 eine solche Studie in Auftrag geben, derzeit wird anhand der Vorgaben der EU-Postrichtlinie und unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus dem Telekommunikationsbereich am Design dieser Studie gearbeitet.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Werner Faymann