2418/AB-BR/2008
Eingelangt am 20.06.2008
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Herrn Präsidenten
des Bundesrates
Helmut Kritzinger Wien, am Juni 2008
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310102/0002-I/4/2008
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche Anfrage
Nr. 2620/J-BR/2008 vom 22. April 2008 der Bundesräte
Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zollabfertigungen
nach dem Schengenbeitritt der Schweiz beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Im Jahr 2004 wurde mit der Übertragung von 181 Zollwachbediensteten die Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Inneres begonnen und eine Übernahme von Zollagenden insbesondere im Bereich des Reiseverkehrs durch das Bundesministerium für Inneres vereinbart.
Durch eine neue Vereinbarung soll dem bevorstehenden Beitritt der Schweiz zum Schengener Abkommen Rechnung getragen und die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Inneres und dem Bundesministerium für Finanzen betreffend die Wahrnehmung von Zollagenden fortgesetzt werden. Diese Kooperation folgt damit den Grundsätzen einer sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Verwaltungsführung im Bundesdienst.
Kernpunkt der Vereinbarung wird sein, für einen Zeitraum von (zunächst) zwei Jahren ab dem Zeitpunkt des Schengenbeitritts der Schweiz die Wahrnehmung der Zollaufgaben durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes weiterhin sicherzustellen.
Das bedeutet konkret, dass an den Zollstellen Buchs/Bahn, St. Margrethen/Bahn, Bregenz/Seehafen, Hard/Seehafen, Bangs, Fresch, Gaißau, Höchst, Hohenems (inklusive Flugfeld Hohenems), Koblach, Lustenau, Mäder, Meiningen, Nofels, Schmitterbrücke, Tisis, Tosters und Wiesenrain in Vorarlberg von den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes im Reiseverkehr die Zollagenden zu den bisherigen Öffnungszeiten und in der bisherigen Quantität und Qualität wahrgenommen werden sollen.
Auch an den Zollstellen in Vorarlberg Bregenz/Seehafen, Hard Seehafen, Höchst, Hohenems, Lustenau, Mäder, Meiningen, Nofels, Schmitterbrücke und Tisis sollen die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes an den Aufgaben der gewerblichen Güterabfertigung mitwirken, sodass diese ebenfalls zu den bisherigen Öffnungszeiten und in der bisherigen Quantität und Qualität sichergestellt werden können.
Zu 3. und 4.:
Zu diesem Thema finden derzeit Gespräche zwischen dem Bundesministerium für Inneres und dem Bundesministerium für Finanzen statt, die noch nicht abgeschlossen sind, weshalb ich um Verständnis ersuche, dass diese Fragestellung derzeit nicht beantwortet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen