2431/AB-BR/2008

Eingelangt am 25.07.2008
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-12.500/0007-I/PR3/2008                                                                   DVR:0000175

 

 

 

An den

Präsidenten des Bundesrates

Jürgen Weiss

 

Parlament

1017  W i e n

 

 

Wien, am         Juli 2008

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Die schriftliche Anfrage Nr. 2637/J-BR/2008 betreffend Nanotechnologien 2008, die die Bundesräte Dr. Erich Gumplmaier, Kolleginnen und Kollegen am 17. Juni 2008 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Allgemein darf zunächst angemerkt werden, dass das BMVIT im Zuge der internationalen Diskussion zur Technologiefolgenabschätzung der Nanotechnologie das Projekt NanoTrust ins Leben gerufen hat. Kernstück des Forschungsprojekts ist es, den Wissensstand über mögliche Gesundheits- und Umweltrisiken der Nanotechnologie kontinuierlich zu erheben, zu analysieren und zusammenzufassen und damit auch eine Orientierung in Form eines Risikoradars für die Weiterentwicklung von Forschung und Technologie zu geben. Darüber hinaus dient NanoTrust einer breiten Öffentlichkeit als Clearing House hinsichtlich der Dokumentation des gegenwärtigen „state of the art“-Wissens der internationalen Forschung zu möglichen Gesundheits- und Umweltrisiken von Nanotechnologie.

 

Frage 1:

Welche Maßnahmen sind geplant um für Österreich zu erheben,


 

Antwort:

NanoTrust hat derzeit keinen Auftrag, eine Vollerhebung im Sinne der Fragestellung zu machen. Allerdings wird im Zuge der Nano-Trust Initiative versucht eine Produktdatenbank

als interne projektbezogene Informationsquelle aufzubauen, die die am österreichischen Markt erhältlichen Produkte aus den Bereichen Lebensmittel, Kosmetika und Medizinprodukte bestmöglich erfasst. Die Veröffentlichung der Datenbank ist nicht angedacht, da die dazu notwendige Qualitätskontrolle und laufende Aktualisierung im Rahmen dieses Projekts nicht zu leisten wäre. Eine Vollerhebung im Sinne der Fragestellung wäre von den dazu zuständigen Ressorts BMGFJ bzw. BMLFUW vorzunehmen. Über eine Erhebung der betroffenen Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerschutzes ist derzeit nichts bekannt und wäre als solche eine Aufgabe des BMWA.

 

Frage 2:

Ist daran gedacht, in Bezug auf synthetische Nanomaterialien ein kontinuierliches und systematisches Monitoring-Programm einzuführen, um gesundheitliche, ökologische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Folgen laufend zu erheben und zu evaluieren?

 

Antwort:

Durch die systematische Beobachtung nationaler und internationaler Forschungsergebnisse kann NanoTrust zumindest einen wichtigen Beitrag zu einem derartigen Monitoring leisten. Allerdings ist festzuhalten, dass aufgrund von begrenzten Ressourcen NanoTrust diese Aufgabe nicht in Form eines „systematischen Monitorings“ (was implizieren würde, dass alle potenziellen Themen in diesem Zusammenhang gleichzeitig behandelt und abgearbeitet werden) erfüllen kann, sondern durch Schwerpunktsetzung auf gerade aktuelle Themen der wissenschaftlichen und öffentlichen Debatte dazu immer auch eine Auswahl zu treffen hat.

 

Frage 3:

Welche Aktivitäten sind geplant, um Wissenslücken in Bezug auf Gefährdungen durch synthetische Nanomaterialien mittels umfassender toxikologischer, arbeits- und umweltmedizinischer Forschungen in Österreich zu schließen?

Welche Aktivitäten werden von österreichischer Seite gesetzt, um auf europäischer Ebene bei der Erforschung potenzieller Risiken für Mensch und Umwelt durch Nanomaterialien mitzuwirken?

 

Antwort:

Die Aufgabe von NanoTrust ist es, den aktuellen (internationalen) Wissensstand zu diesen potenziellen Gefährdungen zu erheben, nicht jedoch die dabei erkannten Wissenslücken zu schließen. Letzteres würde naturwissenschaftliche Forschung (Toxikologie, Medizin etc.) implizieren, was von einem Team der Technikfolgenabschätzung naturgemäß nicht geleistet werden kann. Allerdings kann die Arbeit von NanoTrust dazu beitragen, dass Wissenslücken erkannt werden, und kann damit Anregung zu solcher Forschung geben.

 

Einzelne österreichische Forschungsgruppen waren in EU-Projekten zu EHS (Environment-Help-Safety) im Rahmen des 6. Rahmenprogramms beteiligt (siehe dazu das NanoTrust-Dossier Nr. 005); es ist zu erwarten, dass dies auch im 7. Rahmenprogramm so sein wird.

 

Frage 4:

Welcher Anteil (absolut und in Prozent) der öffentlichen Forschungsmittel ist in den letzten Jahren in Österreich in die Erforschung gesundheitlicher und ökologischer Risiken der Nanotechnologie geflossen?

Welche Mittel sind in den nächsten Jahren für Begleitforschung und Begleitmaßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt wie vorher angeführt vorgesehen?


 

Antwort:

Diese Frage ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu beantworten und wäre gesondert zu erheben.

 

Abgesehen von den Mitteln für NanoTrust ist seitens des ho. Ressorts derzeit vorgesehen, die so genannte Begleitforschung als Antragsforschung bottom-up, d.h. ohne Steuerung von oben im Rahmen des Nanotechnologieprogrammes weiterhin zu fördern.

 

Frage 5:

Reichen die bestehenden gesetzlichen Regelungen für Chemikalien aus, um den Schutz von Mensch und Umwelt in Bezug auf synthetische Nanomaterialien sicherzustellen, oder besteht ein diesbezüglicher Veränderung- bzw. Anpassungsbedarf?

Wenn ja, welche Gesetze und Verordnungen müssen in Zusammenhang mit nanotechnologischen Entwicklungen angepasst werden und in welchen inhaltlichen Bereichen?

Wird ein zentrales Register der Produktion, Einfuhr und Verwendung von Nanomaterial und Nanoprodukten eingerichtet?

 

Antwort:

Die gegenständliche Frage fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie.

 

Darüberhinaus erlaube ich mir mitzuteilen, dass NanoTrust am 29. September 2008 einen eintägigen Intensivworkshop mit internationalen und österreichischen ReferentInnen, bei dem u.a. das Thema REACH-Verordnung und Nanomaterialien thematisiert werden wird, veranstaltet.

Die EU hat diesbezüglich den ersten Review der Gesetzgebung im Bezug auf Nanomaterialien publiziert. Diese ist unter http://ec.europa.eu/nanotechnology/index_en.html abrufbar.

 

Frage 6:

Werden für die Beurteilung der Gefährdung durch synthetische Nanomaterialien und das Festlegen von Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung solcher Risiken notwendige Daten einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich sein?

Ist für Österreich daran gedacht, Produktion mit synthetischen Nanomaterialien, die unter bestimmungsgemäßen und vorhersehbaren Verwendung- oder Entsorgungsbedingungen freigesetzt werden könnten, zu kennzeichnen?

 

Antwort:

NanoTrust verfolgt eine offene und transparente Kommunikationspolitik. Das bedeutet, dass alle Ergebnisse dieser Forschung zur Erhebung des Wissensstandes, soweit sie nicht der Geheimhaltung unterliegen (etwa weil Geschäftsgeheimnisse betroffen sind), der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Im Selbstverständnis von NanoTrust werden die Forschungsergebnisse nicht nur einfach zur Verfügung gestellt, sondern es wird insbesondere Wert darauf gelegt, diese auch in einer für die breitere (interessierte) Öffentlichkeit verständlichen Weise aufzubereiten. Dies geschieht insbesondere in Form von leichtfasslichen NanoTrust-Dossiers, die im Internet veröffentlicht werden. Geplant ist auch eine öffentliche Datenbankschnittstelle zur Primärliteratur und eine FAQ-Fragen-und-Antworten-Liste (siehe nanotrust.ac.at).

Weiters unterstützt das BMVIT die von der Umweltbundesamt GmbH in Zusammenarbeit mit Ö1 durchgeführten „Risikodialoge“ zum Thema Nanotechnologie (http://www.risikodialog.at/nanotechnologie/nanotechnologie-dialog/).

 

Frage 7:

Wann wird ein österreichischer Aktionsplan in Bezug auf synthetische Nanomaterialien erstellt, wie er unter anderem für die Schweiz oder Deutschland bereits veröffentlicht wurde?

 


Antwort:

Ich verweise hiezu auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage 2636/J-BR/2008 des Herrn Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

Werner Faymann