2432/AB-BR/2008

Eingelangt am 28.07.2008
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

An den                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0114-I 3/2008

Herrn Präsidenten

des Bundesrates

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 25. JULI 2008

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. der Bundesräte Dr. Erich Gumplmaier,

                        Kolleginnen und Kollegen vom 17. Juni 2008, Nr. 2636/J-BR/2008,

                        betreffend Nanotechnologien 2008

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Bundesräte Dr. Erich Gumplmaier, Kolleginnen und Kollegen vom 17. Juni 2008, Nr. 2636/J-BR/2008, teile ich Folgendes mit:

 

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) hat 2007 die „Plattform Nanotechnologie“ ins Leben gerufen. In diesem Netzwerk sind alle in Österreich für Nanotechnologie zuständigen Behörden, Agenturen sowie Nichtregierungsorganisationen und Wirtschaftsvertreter zusammengeführt. Ziel der Plattform ist es, Informationen auszutauschen, Aktivitäten im Bereich Nanotechnologie zu diskutieren und umzusetzen und bestehende Synergien zu nutzen. Nicht unerwähnt lassen möchte ich, dass das BMLFUW selbstverständlich auch an allen einschlägigen Arbeitsgruppen in der EU und OECD teilnimmt sowie bilaterale Kontakte mit einer Reihe europäischer Staaten zum Thema Nanotechnologie unterhält.

 

Zu den Fragen 1, 2 und 5:

 

Bezüglich des Anpassungsbedarfes der verschiedenen rechtlichen Regelungen darf ich auf die kürzlich von der Europäischen Kommission veröffentlichte Untersuchung zu dieser Thematik hinweisen (http://ec.europa.eu/nanotechnology/index_en.html). Hinsichtlich der in meinen Kompetenzbereich fallenden Regelungen ist zu sagen, dass das BMLFUW in allen dazu auf EU- bzw. OECD-Ebene stattfindenden Arbeitsgruppen aktiv mitarbeitet. Erwähnen möchte ich hier insbesondere die REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006) zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Seit kurzem beschäftigt sich eine eigene REACH-Arbeitsgruppe mit dem Thema Nanomaterialien. Die Frage der Erhebung von Daten über Produktion, Einfuhr und Verwendung von Nanostoffen, aber auch die Frage der Bewertung und des Managements von möglichen Umwelt- und Gesundheitsrisken sind dabei zentrale Diskussionspunkte.

 

Das BMLFUW veranlasst regelmäßig Monitoring-Untersuchungen über Stoffe, die Anlass zur Besorgnis geben können. Eine Unterscheidung in „Nanostoffe“ bzw. „Nicht-Nanostoffe“ wurde dabei bisher nicht getroffen. Bezüglich des Monitorings von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rahmen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) verweise ich auf das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

 

Für den Zeitraum 2007 bis 2008 wurden vom BMLFUW rund € 100.000,- für Aktivitäten im Bereich Nanotechnologie veranschlagt. Der Schwerpunkt der Aktivitäten wurde dabei auf die Bereiche Grundlagenerhebungen, Lebenszyklusanalysen von ausgewählten Nano-Produkten und Kommunikation mit Akteuren (z.B. Information der Öffentlichkeit) gelegt. Das BMLFUW wird auch in den nächsten Jahren Mittel für den Bereich Nanotechnologie bereitstellen, genaue Summen können derzeit noch nicht genannt werden.

Weiters koordiniert das BMLFUW die Beteiligung Österreichs am EU-SKEP ERA-NET (http://www.skep-era.net). Ziel dieses EU-Netzwerkes ist die Zusammenführung nationaler Forschungsaktivitäten der verschiedenen Mitgliedstaaten, wobei derzeit ein Schwerpunkt auf „neue Technologien“ gelegt wird. Bezüglich Projekte zur Erhebung von Umwelt- und Gesundheitsrisiken von Nanomaterialien im Rahmen der EU-Forschungsrahmenprogramme verweise ich auf das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie. Dieses vertritt Österreich in den relevanten Programmausschüssen.

Nicht unerwähnt lassen möchte ich auch einschlägige Aktivitäten von Partnern der „Plattform Nanotechnologie“ wie z.B. die „Nanoinitiative“ (http://www.nanoinitiative.at/pl4) und das Projekt „Nanotrust“ (http://www.bmvit.gv.at/innovation/iktnano/­nanotrust.html), die unter Federführung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie durchgeführt werden.

Zu Frage 6:

 

Information der Öffentlichkeit über potentielle Chancen aber auch mögliche Risken von Nanomaterialien ist ein wesentliches Anliegen der „Plattform Nanotechnologie“. Diesbezüglich unterstützen das BMLFUW und seine Partner beispielsweise die von der Umweltbundesamt GmbH in Zusammenarbeit mit Ö1 durchgeführten „Risikodialoge“ zum Thema Nanotechnologie (http://www.risikodialog.at/nanotechnologie/nanotechnologie-dialog/).

Anzuführen ist auch die derzeit im Aufbau befindliche  Literaturdatenbank über Toxikologie, Umweltrisiken, Risikomanagement und Technikfolgenabschätzung von Nanomaterialien,
die derzeit vom Institut für Technikfolgenabschätzung erstellt wird
(http://www.nanotrust.ac.at/literatur.html).

Die Frage einer möglichen Kennzeichnung von Produkten, die Nanomaterialien enthalten, wird derzeit auf EU-Ebene diskutiert. Ein Alleingang Österreichs ist diesbezüglich schwer vorstellbar.

 

Zu Frage 7:

 

Die Möglichkeit, die Aktivitäten der „Nano-Plattform“ in einen „Österreichischen Nano-Aktionsplan“ zu gießen, wird derzeit mit den betroffenen Akteuren diskutiert.

 

 

Der Bundesminister: