2436/AB-BR/2008
Eingelangt am 14.08.2008
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Herrn Präsidenten
des Bundesrates
Jürgen Weiss Wien, am August 2008
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310102/0006-I/4/2008
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2635/J-BR/2008 vom 17. Juni 2008 der Bundesräte Dr. Erich Gumplmaier, Kolleginnen und Kollegen, betreffend die Entwicklung der bei der Finanzverwaltung offenen Abgabenrückstände, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Der gesamte Abgabenrückstand
zum 31. Dezember 2007 beträgt bundesweit
6.566,6 Mio. Euro.
Zu 2.:
In diesem Betrag sind zum 31. Dezember 2007 nicht fällige Steuerrückstände in Höhe von 761,2 Mio. Euro enthalten.
Zu 3.:
In der Summe zum 31. Dezember 2007 sind insgesamt folgende Rückstände in Insolvenz-verfahren enthalten:
Laufendes Insolvenzverfahren 367,5 Mio. Euro
Aussetzung der Einbringung mit Insolvenz 544,7 Mio. Euro
Aussetzung der Einhebung mit Insolvenz 16,6 Mio. Euro
Insgesamt 928,8 Mio. Euro
Zu 4.:
Mit 31. Dezember 2007
sind insgesamt 1.234,8 Mio. Euro (ohne Insolvenzen) gemäß
§ 212 a BAO (Aussetzung der Einhebung) ausgesetzt.
Zu 5.:
Mit 31. Dezember 2007
sind insgesamt 1.423,3 Mio. Euro (ohne Insolvenzen) gemäß
§ 231 BAO (Aussetzung der Einbringung) ausgesetzt.
Zu 6.:
Die Beträge zum 31. Dezember 2007, deren Einbringung durch Hemmung mit Mahnung, Ansuchen um Zahlungserleichterung, Bewilligung einer Zahlungserleichterung und Antrag auf Aussetzung der Einhebung gehemmt sind, belaufen sich auf 412,5 Mio. Euro.
Zu 7.:
Die vollstreckbaren Rückstände zum 31. Dezember 2007 betragen 1.691,9 Mio. Euro. Hierzu wird angemerkt, dass ab Mitte 2007 im Rahmen eines neuen Managementsystems eine geänderte Berechnung des vollstreckbaren Rückstandes eingeführt wurde, bei der die nicht bearbeitbaren Rückstände im Insolvenzverfahren nunmehr exakt ausgeschieden werden können.
Zu 8.:
Der Unterschied ergibt sich daraus, dass in der zitierten Anfragebeantwortung nur die Rückstände der vier genannten Abgaben - Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaft-steuer und Lohnsteuer - ausgewiesen sind.
Zu 9.:
Der vollstreckbare Rückstand der genannten Abgaben für die Jahre 2002 bis 2007 ist folgender Tabelle zu entnehmen:
vollstreckbare Rückstände |
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
987.326.050 |
1.002.585.201 |
976.202.829 |
893.138.795 |
856.294.279 |
847.071.457 |
|
Einkommensteuer |
406.925.720 |
413.078.831 |
428.615.997 |
406.896.995 |
397.927.242 |
400.429.458 |
Körperschaftsteuer |
170.414.841 |
160.512.079 |
142.253.558 |
133.438.187 |
116.203.880 |
129.900.205 |
Lohnsteuer |
87.117.542 |
92.739.531 |
89.471.807 |
87.633.551 |
84.278.666 |
82.930.863 |
Zu 10.:
Seitens der Finanzverwaltung werden laufend folgende Maßnahmen zur Verminderung der Rückstände gesetzt:
a) Schulungsmaßnahmen:
· Veranstaltung von Abgabensicherungstagen durch den bundesweiten Fachbereich mit dem Ziel der Fortbildung und Vernetzung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abgabensicherungen
· Laufende sowie bedarfsbezogene Schulungsmaßnahmen durch die Bundesfinanzakademie, wobei Basisschulungen, EDV-Schulungen und Spezial-seminare angeboten und durchgeführt werden
b) Audits:
Zur fachlichen Qualitätskontrolle sowie zur Prüfung von Verfahrensabläufen werden vom bundesweiten Fachbereich in Zusammenarbeit mit dem Produkt-management Audits durchgeführt.
c) Unterstützung durch die Kontrolle Illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung (KIAB):
Die KIAB-Teams unterstützen die Abgabensicherung im Außendienstbereich. Bei KIAB-Kontrollen werden auch Einbringungsmaßnahmen (wie beispielsweise Forderungspfändungen) durchgeführt.
d) Aktionstage:
Im Rahmen von sowohl regional als auch bundesweit durchgeführten Aktionstagen (wie beispielsweise bei Bau- und Transportunternehmen) werden auch Abgabensicherungsmaßnahmen durchgeführt.
Zu 11.:
Als Basis für die Auswertung der Personalstandsentwicklung in der „Abgabeneinbringung“ der Finanzämter in den letzten 10 Jahren wurde die Anzahl der Hauptfunktionen in den entsprechenden Organisationseinheiten herangezogen, da die Planstellenzuordnung nicht durchgängig bis auf diese Organisationsebene erfolgte. Im Regelfall stimmen jedoch Planstelle und Hauptfunktion überein.
Durch die Neugestaltung im Zuge der Reform der Finanzverwaltung wurden die vormals getrennten Bereiche „Abgabeneinhebung“ und „Abgabeneinbringung“ in der „Abgabensicherung“ zusammengeführt. Im Rahmen dieses Teammodells werden seit dem Jahr 2005 verschiedene die Einbringung betreffende Arbeitsleistungen auch von anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abgabensicherung in Nebenfunktion erbracht.
Da in diesen Teams sowohl die Aufgaben der Abgabeneinbringung als auch jene der Abgabeneinhebung wahrgenommen werden, kann eine Auswertung des konkreten Personaleinsatzes betreffend „Abgabeneinbringung“ ab 2005 nicht vorgenommen werden. Es wurde daher für die Jahre 2005 bis 2008 ein 50%-Anteil der gesamten Abgabensicherung angesetzt.
Anzahl der Hauptfunktionen im Bereich der Abgabeneinbringung jeweils zum 1. Jänner:
1999 |
2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
534 |
536 |
555 |
539 |
515 |
493 |
473 |
480 |
473 |
460 |
Mit freundlichen Grüßen