2436/AB-BR/2008

Eingelangt am 14.08.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Herrn Präsidenten

des Bundesrates

Jürgen Weiss                                                                  Wien, am       August 2008

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310102/0006-I/4/2008

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2635/J-BR/2008 vom 17. Juni 2008 der Bundesräte Dr. Erich Gumplmaier, Kolleginnen und Kollegen, betreffend die Entwicklung der bei der Finanzverwaltung offenen Abgabenrückstände, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Der gesamte Abgabenrückstand zum 31. Dezember 2007 beträgt bundesweit
6.566,6 Mio. Euro.

 

Zu 2.:

In diesem Betrag sind zum 31. Dezember 2007 nicht fällige Steuerrückstände in Höhe von 761,2 Mio. Euro enthalten.

 


Zu 3.:

In der Summe zum 31. Dezember 2007 sind insgesamt folgende Rückstände in Insolvenz-verfahren enthalten:

        Laufendes Insolvenzverfahren                                       367,5 Mio.  Euro

        Aussetzung der Einbringung mit Insolvenz                        544,7 Mio. Euro

        Aussetzung der Einhebung mit Insolvenz                           16,6 Mio. Euro

        Insgesamt                                                                928,8 Mio. Euro

 

Zu 4.:

Mit 31. Dezember 2007 sind insgesamt 1.234,8 Mio. Euro (ohne Insolvenzen) gemäß
§ 212 a BAO (Aussetzung der Einhebung) ausgesetzt.

 

Zu 5.:

Mit 31. Dezember 2007 sind insgesamt 1.423,3 Mio. Euro (ohne Insolvenzen) gemäß
§ 231 BAO (Aussetzung der Einbringung) ausgesetzt.

 

Zu 6.:

Die Beträge zum 31. Dezember 2007, deren Einbringung durch Hemmung mit Mahnung, Ansuchen um Zahlungserleichterung, Bewilligung einer Zahlungserleichterung und Antrag auf Aussetzung der Einhebung gehemmt sind, belaufen sich auf 412,5 Mio. Euro.

 

Zu 7.:

Die vollstreckbaren Rückstände zum 31. Dezember 2007 betragen 1.691,9 Mio. Euro. Hierzu wird angemerkt, dass ab Mitte 2007 im Rahmen eines neuen Managementsystems eine geänderte Berechnung des vollstreckbaren Rückstandes eingeführt wurde, bei der die nicht bearbeitbaren Rückstände im Insolvenzverfahren nunmehr exakt ausgeschieden werden können.

 

Zu 8.:

Der Unterschied ergibt sich daraus, dass in der zitierten Anfragebeantwortung nur die Rückstände der vier genannten Abgaben - Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaft-steuer und Lohnsteuer - ausgewiesen sind.

 

Zu 9.:

Der vollstreckbare Rückstand der genannten Abgaben für die Jahre 2002 bis 2007 ist folgender Tabelle zu entnehmen:

 

vollstreckbare Rückstände

2002

2003

2004

2005

2006

2007

Umsatzsteuer

987.326.050

1.002.585.201

976.202.829

893.138.795

856.294.279

847.071.457

Einkommensteuer

406.925.720

413.078.831

428.615.997

406.896.995

397.927.242

400.429.458

Körperschaftsteuer

170.414.841

160.512.079

142.253.558

133.438.187

116.203.880

129.900.205

Lohnsteuer

87.117.542

92.739.531

89.471.807

87.633.551

84.278.666

82.930.863

 

 

Zu 10.:

Seitens der Finanzverwaltung werden laufend folgende Maßnahmen zur Verminderung der Rückstände gesetzt:

 

a) Schulungsmaßnahmen:

·         Veranstaltung von Abgabensicherungstagen durch den bundesweiten Fachbereich mit dem Ziel der Fortbildung und Vernetzung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abgabensicherungen

·         Laufende sowie bedarfsbezogene Schulungsmaßnahmen durch die Bundesfinanzakademie, wobei Basisschulungen, EDV-Schulungen und Spezial-seminare angeboten und durchgeführt werden

 

b) Audits:

Zur fachlichen Qualitätskontrolle sowie zur Prüfung von Verfahrensabläufen werden vom bundesweiten Fachbereich in Zusammenarbeit mit dem Produkt-management Audits durchgeführt.

 

c) Unterstützung durch die Kontrolle Illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung (KIAB):

Die KIAB-Teams unterstützen die Abgabensicherung im Außendienstbereich. Bei KIAB-Kontrollen werden auch Einbringungsmaßnahmen (wie beispielsweise Forderungspfändungen) durchgeführt.

 

d) Aktionstage:

Im Rahmen von sowohl regional als auch bundesweit durchgeführten Aktionstagen (wie beispielsweise bei Bau- und Transportunternehmen) werden auch Abgabensicherungsmaßnahmen durchgeführt.

 


Zu 11.:

Als Basis für die Auswertung der Personalstandsentwicklung in der „Abgabeneinbringung“ der Finanzämter in den letzten 10 Jahren wurde die Anzahl der Hauptfunktionen in den entsprechenden Organisationseinheiten herangezogen, da die Planstellenzuordnung nicht durchgängig bis auf diese Organisationsebene erfolgte. Im Regelfall stimmen jedoch Planstelle und Hauptfunktion überein.

 

Durch die Neugestaltung im Zuge der Reform der Finanzverwaltung wurden die vormals getrennten Bereiche „Abgabeneinhebung“ und „Abgabeneinbringung“ in der „Abgabensicherung“ zusammengeführt. Im Rahmen dieses Teammodells werden seit dem Jahr 2005 verschiedene die Einbringung betreffende Arbeitsleistungen auch von anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abgabensicherung in Nebenfunktion erbracht.

 

Da in diesen Teams sowohl die Aufgaben der Abgabeneinbringung als auch jene der Abgabeneinhebung wahrgenommen werden, kann eine Auswertung des konkreten Personaleinsatzes betreffend „Abgabeneinbringung“ ab 2005 nicht vorgenommen werden. Es wurde daher für die Jahre 2005 bis 2008 ein 50%-Anteil der gesamten Abgabensicherung angesetzt.

 

Anzahl der Hauptfunktionen im Bereich der Abgabeneinbringung jeweils zum 1. Jänner:

 

1999

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

534

536

555

539

515

493

473

480

473

460

 

 

Mit freundlichen Grüßen