2439/AB-BR/2008

Eingelangt am 23.09.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Herrn

Präsident des Bundesrates

Jürgen Weiss

Parlament

1017 Wien

 

 

Die Bundesräte Prof. Konecny und GenossInnen haben mit 24. Juli 2008 unter der Nummer 2641/J-BR an mich eine schriftliche Parlamentarische Anfrage betreffend „Verletzung des Amtsgeheimnisses durch den ehem. Bundesminister Platter ua in der Causa Arigona Zogaj“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Zu den Fragen 1 bis 6:

Über die Ermittlungen des .BIA in dieser Sache wurde im Detail und hinsichtlich konkreter einzelner Namen im BM.I über den Kreis der mit den Ermittlungen befassten Beamten und Beamtinnen hinaus niemand informiert. Sektionschef Prugger wurde generell über das Ermittlungsverfahren, nicht jedoch zu einzelnen Details, circa Ende Oktober 2007, durch den Leiter des .BIA informiert. Da erste Medienberichte zum Themenkomplex bereits im Oktober 2007 veröffentlicht und die Anzeigen von Journalisten an das .BIA herangetragen worden sind, kann naheliegenderweise nicht ausgeschlossen werden, dass auch andere Personen von den gegenständlichen Vorhalten und Anzeigen Kenntnis erlangt haben.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

Die zuständige Staatsanwaltschaft. SC Prugger wurde im Anschluss in genereller Art und Weise über die ordnungsgemäße Berichterstattung vom .BIA an die Staatsanwaltschaft informiert. Im Übrigen wurde der gesamte Bericht inkl. aller Beilagen dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss übermittelt und lag damit Vertretern aller Fraktionen des Parlaments im Detail vor.

 

Zu Frage 9 bis 11:

Nein.

 

Zu Frage 12:

Der Bericht wurde vom Leiter operativer Dienst und im Anschluss vom Dienststellenleiter des .BIA genehmigt.

 

Zu Frage 13:

Der Bericht wurde von kriminalpolizeilichen Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen des .BIA bearbeitet. Eine darüber hinausgehende Beantwortung der Frage ist aus datenschutzrechtlichen sowie aus ermittlungs- und einsatztaktischen Gründen nicht möglich.

 

Zu Frage 14:

Der Anlass-Bericht wurde seitens des .BIA bereits Mitte Februar 2008 der Staatsanwaltschaft übermittelt. Was außenstehende Dritte betrifft, so wurde der gesamte Bericht inkl. aller Beilagen dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss übermittelt und lag damit allen Fraktionen des Parlaments im Detail vor.

 

Zu Frage 15:

Im Hinblick auf die Nichtöffentlichkeit des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens (§ 12 StPO) ersuche ich um Verständnis, dass ich dazu keine Auskünfte erteilen kann.

 

Zu Frage 16:

Die Kooperation zwischen der Staatsanwaltschaft Wien und dem .BIA kann als ausgezeichnet bezeichnet werden. Das Bundesministerium für Inneres wird weiterhin zur bestmöglichen Kooperation beitragen.

 

Zu Frage 17:

In Art. 78a B-VG werden die "Sicherheitsbehörden des Bundes" geregelt und taxativ aufgezählt. Dabei wird der/die Bundesminister/in für Inneres als oberste Sicherheitsbehörde berufen. § 7 Bundesministeriengesetz (BMG) trifft Regelungen über die Gliederung der Bundesministerien durch die/den zuständige/n Bundesminister/in, alle zum Wirkungsbereich eines Bundesministeriums gehörenden Geschäfte nach Gegenstand und sachlichem Zusammenhang auf Sektionen, (Gruppen) und Abteilungen aufzuteilen. Das BIA wurde auf Grundlage des BMG mit speziellem Aufgabenzusammenhang ordnungsgemäß und klar determiniert vor Jahren als eine Abteilung des BMI geschaffen.

Weiters regelt § 102 StPO, Strafprozessordnung, für die Zuständigkeit der Kriminalpolizei, dass die Staatsanwaltschaft ihre Anordnungen und Genehmigungen an die "Kriminalpolizei" zu richten hat. Gemäß § 18 Abs. 2 (und Abs. 3) StPO obliegt die Kriminalpolizei den Sicherheitsbehörden. Damit ist BIA als Teil der obersten Sicherheitsbehörde natürlich auch "Kriminalpolizei" im Sinne der StPO.

Auch im Sicherheitspolizeigesetz, SPG, werden in weiterer Folge in den §§ 4 und 6 die Sicherheitsbehörden (für den sicherheitspolizeilichen Aufgabenbereich) taxativ aufgezählt. Auch hier wieder wird als oberste Sicherheitsbehörde der "Bundesminister für Inneres" berufen (§ 4 SPG). Als eine Abteilung des BM.I (gemäß BMG), und damit bereits als Teil der obersten Sicherheitsbehörde "Bundesminister für Inneres", wurde additiv per BIA-Erlass in der geltenden Fassung vom 5. März 2003, Zahl 85.603/100-BIA/03, verfügt, dass, "soweit das Büro Angelegenheiten der Sicherheitsverwaltung besorgt, es als Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit handelt." Es handelt sich dabei um eine klare "funktionale Kompetenzzuordnung". Auch damit ist das BIA in all seinen (speziell sicherheitspolizeilichen) Handlungen eindeutig und zweifelsfrei als Teil der obersten Sicherheitsbehörde "Bundes-minister für Inneres" definiert. Das BIA hat damit in Summe eine eindeutige, zweifelsfreie, verfassungskonforme und rechtlich klar fundierte Basis.

 

Zu Frage 18:

Das .BIA wird im Rahmen der Strafverfolgung gemäß den Bestimmungen der StPO tätig. Den Ermittlungen zum Korruptionsverdacht gegen Dr. Vranitzky lag ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zu Grunde.

 

Zu Frage 19:

Es ist nicht meine Absicht, eine erfolgreiche und international hoch angesehene Korruptions-bekämpfungseinheit aufzulösen. Auch mein Vorgänger, Bundesminister Platter, hat hier ganz klar von einer Aufwertung der betreffenden Aufgabeninhalte gesprochen und dazu auch einen Gesetzesentwurf eingebracht. Im Übrigen hat es gerade in den letzten Jahren im Bereich der Korruptionsbekämpfung etliche internationale Entwicklungen und neue Rechtsinstrumente gegeben. Hier hat Österreich, allen voran das BM.I, nicht nur proaktiv, konstruktiv und gestaltend auf nationaler und internationaler Ebene mitgewirkt, sondern sind diese Entwicklungen auch entsprechend innerstaatlich umzusetzen.


Zu Frage 20:

Aufträge in operativen Angelegenheiten nimmt das .BIA von der Staatsanwaltschaft und den Gerichten entgegen.

 

Zu Frage 21:

Ich habe dies aus den Medien erfahren. Der konkrete Zeitpunkt ist mir nicht erinnerlich.

 

Zu Frage 22:

Ich verweise nochmals darauf, dass auch in so genannten „sensiblen Fällen“ ausschließlich nach den Vorgaben der Gesetze vorgegangen wird und es keine gesonderten Meldeverpflichtungen, insbes. auch nicht für das .BIA, dazu gibt.

 

Zu Frage 23:

Als für die Sicherheit Österreichs verantwortliche Innenministerin habe ich natürlich mit allen meinen führenden Beamten und Beamtinnen des Ressorts, darunter auch dem .BIA-Chef, Kontakt gehabt. Bei diesen Treffen, die zu verschiedensten Anlässen stattgefunden haben, wurden keine inhaltlichen Gespräche zum angefragten Gegenstand geführt.

 

Zu Frage 24:

Es gibt eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft. Diese ist nun seit Februar dieses Jahres am Zug. Im Übrigen gilt in einem Rechtsstaat die Unschuldsvermutung. Für dienstrechtliche Maßnahmen gibt es zurzeit keine Veranlassung.

 

Zu Frage 25:

Im Hinblick auf die Nichtöffentlichkeit des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens (§ 12 StPO) ersuche ich um Verständnis, dass ich dazu keine Auskünfte erteilen kann.

 

Zu Frage 26:

Es hat zu keinem Zeitpunkt eine derartige „Politiker-Liste“ gegeben. Die österreichischen Sicherheitsbehörden und die Kriminalpolizei erheben Tatbestände und machen dabei keinen Unterschied, ob jemand Politiker ist oder nicht. Eine derartige Unterscheidung ist in einem Rechtsstaat wie Österreich auch nicht gesetzlich vorgesehen. Im Übrigen wird auf die bereits erfolgte Aktenübermittlung sowie den Schriftverkehr an den Untersuchungsausschuss verwiesen.