2444/AB-BR/2009

Eingelangt am 02.02.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Bundesrates

Harald Reisenberger

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

Die Bundesräte Jürgen Weiss, Edgar Mayer und Ing. Reinhold Einwallner haben am            3. Dezember 2008 unter Zahl 2647/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Zollabfertigung nach dem Schengen-Beitritt der Schweiz“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den  Fragen 1 und 2:

Mit Inkraftsetzung des Schengen-Besitzstandes für die Schweizerische Eidgenossenschaft wurde von systematischen stationären Grenzkontrollen zu mobilen polizeilichen Selektivkontrollen - respektive Ausgleichsmaßnahmen (AGM) - auf Basis operativer Lagebilder primär ausgehend von den bestehenden Grenzdienststellen und dem dort eingesetzten Personal übergegangen. Darüber hinaus wurden in Vorarlberg bei den Polizeiinspektionen (PI) Feldkirch, Bregenz und Bludenz Ausgleichsmaßnahmen-Sachbereiche (AGM-SB) für Zugkontrollen sowie auf der PI Feldkirch das trilaterale Polizeikooperationszentrum (Schweiz, Liechtenstein, Österreich) eingerichtet.   

Dadurch wird der operative Einsatz in Bezug auf eine größtmögliche Flexibilität unter Berücksichtigung der grenzüberschreitenden Kriminalitätsentwicklung neu ausgerichtet.

Die Zollagenden werden weiterhin durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes auf Grundlage eines zwischen dem Bundesministerium für Inneres  und dem Bundesministerium für Finanzen abgeschlossenen Verwaltungsübereinkommens wahrgenommen.