2453/AB-BR/2009

Eingelangt am 10.04.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-12.000/0001-I/PR3/2009    

DVR:0000175

 

An den

Präsidenten des Bundesrates

Harald REISENBERGER

Parlament

1014   W i e n

Wien, am     . April 2009

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Die Abgeordneten zum Bundesrat Weiss, Kolleginnen und Kollegen haben am 19. Februar 2009 unter der Nr. 2656/J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend Schließung von Postämtern gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø      Bleibt es dabei, dass von der Post jedenfalls bis 30. Juni 2009 keine Postämter geschlossen werden können?

 

Mein Amtsvorgänger als Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie hat eine Novelle zur Post-Universaldienstverordnung (BGBl. II Nr. 446/2008) erlassen. Diese Novelle trat mit 1.1.2009 in Kraft. Inhalt der Novelle ist es, dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie sechs Monate Zeit zur Prüfung der Unterlagen zum Nachweis der gesetzlichen Erfordernisse zur Schließung eines Postamtes zu geben


Darüber hinaus gehe ich davon aus, dass die Ergebnisse des letzten Postgipfels, wonach es bis 30. Juni 2009 keine Postämterschließungen geben wird und die Zeit genützt wird, um das Einvernehmen mit den betroffenen Gemeinden herzustellen, seitens der ÖPAG auch eingehalten werden.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

Ø      Trifft es zu, dass die Schließung des Postamtes Bregenz-Vorkloster beabsichtigt ist?

Ø      Aus welchen Gründen und zu welchem Zeitpunkt ist zutreffendenfalls die Schließung in Aussicht genommen?

 

Mit dem Ergänzungsbericht zum Universaldienstkonzept 2008 vom 28. Oktober 2008 hat die Österreichische Post AG (ÖPAG) dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie mitgeteilt, dass „eine kostendeckende Führung des Postamtes 6903 Bregenz-Vorkloster nicht mehr gegeben“ sei.

Die ÖPAG teilte folgendes mit: „dieses Postamt entspricht in seiner Struktur nicht mehr den heutigen Kundenbedürfnissen und soll daher in das Postamt 6900 Bregenz integriert werden. Dieses soll als „Center Filiale“ mit einem diskreten Beratungsbereich (für Bankdienstleistungen) und einem erweiterten Produkt- und Serviceangebot ausgestattet werden.“ Die ÖPAG teilt weiters mit, „dass der genaue Zeitpunkt der Schließung noch nicht feststeht“.

 

 

Zu Frage 4:

Ø      In welcher Weise wurde bzw. wird der in § 4 Abs. 5 Postgesetz enthaltene Auftrag erfüllt, die Stadt Bregenz zeitgerecht zu informieren und im einvernehmlichen Zusammenwirken mit ihr alternative Lösungen mit dem Bemühen zu suchen, den Standort zu erhalten?

 

Die gesetzlichen Vorgaben an die ÖPAG bei einer beabsichtigten Schließung eines Postamtes sind im § 4 Abs. 5 PostG klar geregelt.

Ich gehe selbstverständlich davon aus, dass die ÖPAG sich an die gesetzlichen Verpflichtungen voll hält.