2455/AB-BR/2009

Eingelangt am 10.04.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-11.000/0008-I/PR3/2009    

DVR:0000175

 

An den

Präsidenten des Bundesrats

Harald REISENBERGER

Parlament

1017    W i e n

 

Wien, am     . April 2009

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Die Bundesrät/innen Elisabeth Kerschbaum, Freundinnen und Freunde haben am 3. März 2009 unter der Nr. 2660/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend das Verkehrsberuhigungskonzept lt. Bescheid UVP S1 West gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach Einholung der Informationen von der ASFINAG wie folgt:

 

Vorweg möchte ich ausführen, dass die Projektwerberin dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie als UVP-Behörde, entsprechend der Forderung in Auflage Nr. 7 des Genehmigungsbescheides vom 27.12.2007, GZ BMVIT-312.401/0068-II/ST-ALG/2007, das angesprochene Verkehrskonzept Ende Jänner 2009 und damit rechtzeitig vorgelegt hat.

Das Konzept wurde von der UVP-Behörde darüber hinaus unmittelbar nach dessen Einlangen dem zuständigen UVP-Sachverständigen für den Fachbereich Verkehr und Verkehrssicherheit

(o. Univ. Prof. Dr. Sammer) zur Prüfung übermittelt.


Zu Frage 1:

Ø      Wie viele Besprechungen zwischen ASFINAG, Land NÖ, der StVO-Behörde und den Gemeinden haben bisher zur Erstellung des o.a. Verkehrskonzeptes stattgefunden? Wer war daran beteiligt?

 

Es haben 11 Besprechungstermine und 3 Begehungen zwischen ASFINAG, Land NÖ, den zuständigen Bezirkshauptmannschaften und Amtssachverständigen stattgefunden. Die betroffenen Gemeinden wurden im Rahmen von 2 Veranstaltungen über das Konzept informiert.

 

Zu Frage 2:

Ø      Ist die Finanzierung der Konzepterstellung bereits geklärt? Wer übernimmt die Kosten für das Konzept?

 

Die Kostentragung für die Konzepterstellung erfolgt durch die ASFINAG.

 

Zu Frage 3:

Ø      Ist die Finanzierung der Konzept-Umsetzung bereits geklärt? Wer übernimmt die Kosten für die zu setzenden Verkehrsberuhigungsmaßnahmen?

 

Die Kostentragung für die Umsetzung des Konzeptes ist aufgrund zu klärender juristischer Fragen noch in Bearbeitung.

 

Zu Frage 4:

Ø      Welche Maßnahmen bzw. Sanktionen hat das BMVIT gesetzt, um die Einhaltung der Bescheidauflagen /z.B. Sperre Abfahrt West in Korneuburg) durchzusetzen?

 

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie verwahrt sich zuallererst gegen die Behauptung, dass Bescheidauflagen teilweise sehr mangelhaft oder verspätet umgesetzt bzw. ignoriert wurden, insbesondere wenn es sich um die in der Anfrage angesprochenen längerfristigen Sperren einzelner Rampen der Anschlussstelle Korneuburg West handelt.

 

In diesem Zusammenhang darf die hierzu relevante Auflage Nr. 4 im UVP-Genehmigungsbescheid vom 27.12.2007 wiedergegeben werden (Hervorhebungen nicht im Original):

 

„4. Um während der Bauzeit Behinderungen bezüglich der Erreichbarkeit zu vermeiden, sind alle bestehenden Straßen- und Radverbindungen und landwirtschaftlichen Güterwegeverbindungen durch entsprechende organisatorische oder bauliche Maßnahmen aufrecht zu erhalten (z.B. provisorische Ausweichverbindungen). Dies gilt insbesondere für die Anschlussstelle Korneuburg West an die A22.


 

Es wird empfohlen, bezüglich der Art und Dauer der Sperren das Einvernehmen mit der Stadtgemeinde Korneuburg herzustellen."

 

Die von der ASFINAG im Zusammenhang mit der Sperre einzelner Rampen der Anschlussstelle Korneuburg West (und zwar der Rampe 200 im Jahre 2008 und der Rampe 100 im Jahre 2009) vorgelegten Projektunterlagen, wurden von der UVP-Behörde den Sachverständigen für die Fachbereiche Verkehr und Verkehrssicherheit, Lärm und Erschütterungen, Luft und Klima sowie Humanmedizin im Sinne der oben wiedergegebenen Auflage zur Beurteilung vorgelegt. In den entsprechenden gutachterlichen Stellungnahmen wurden von einzelnen Sachverständigen in der Folge auch weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Umweltverträglichkeit der längerfristigen Sperren formuliert.

 

Unrichtig ist somit die Aussage, der Bescheid sehe im Falle einer längerfristigen Sperre insbesondere der Anschlussstelle Korneuburg West jedenfalls kompensatorische Maßnahmen vor. Vielmehr ist den zuständigen Behörden in einem derartigen Fall nachzuweisen, dass es durch eine längerfristige Sperre im Bereich der von den zusätzlichen Verkehrsbelastungen am stärksten betroffenen Wohnanrainer/innen, zu keinen Überschreitungen der geltenden Immissionsgrenzwerte kommt. Es ist dann die Aufgabe der Sachverständigen der UVP-Behörde, gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen zu fordern.

 

Zu Frage 5:

Ø      Welche Maßnahmen wird das BMVIT als UVP-Behörde setzen, wenn das Verkehrs-beruhigungskonzept nicht rechtzeitig beschlossen bzw. umgesetzt wird? Wird die Verkehrsfreigabe für die S1-West in diesem Fall verzögert?

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie davon ausgeht, dass das vorgelegte und „beschlossene“ Verkehrsberuhigungskonzept realisiert werden wird. Gemäß Auflage Nr. 7 des UVP-Genehmigungsbescheides vom 27.12.2007, ist das Verkehrsberuhigungskonzept binnen 18 Monaten nach Inbetriebnahme der S 1 West umzusetzen und die Realisierung der UVP-Behörde nachzuweisen, sodass derzeit aus rechtlicher Sicht die Verkehrsfreigabe der S 1 West durch eine Nichtrealisierung des Verkehrsberuhigungskonzeptes nicht verzögert werden kann.

 

Zur Frage, welche Maßnahmen bzw. Sanktionen dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie zur Verfügung stehen, um, für den Fall, dass sich ein Antragsteller nicht bescheidgemäß verhält, die in Bescheiden festgelegten Pflichten durchzusetzen, darf generell auf das im Bezug auf die Vollstreckung im Bereich von Verwaltungsverfahren relevante Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VVG) verwiesen werden.

 

Zu Frage 6:

Ø      Ab wann wird die, im UVP-Bescheid (Punkt 8) angekündigte, permanente automatische Zählstelle zwischen Korneuburg West und Korneuburg Nord installiert sein? Werden die Daten aus dieser Zählstelle öffentlich zugänglich sein?

 

Die Inbetriebnahme der Verkehrszählstelle erfolgt nach Verkehrsfreigabe dh. ab dem 1.2.2010.

 

Zu den Fragen 7, 8 und 10:

Ø      Werden die geplanten Stichprobenzählungen des KFZ-Verkehrs (Punkt 9 des Bescheides) öffentlich bekannt gegeben werden?

Ø      Werden die, ab Seite 12 des Bescheides näher beschriebenen, Messungen zur Beweissicherung und Kontrolle (Lärm und Verkehrszählungen) veröffentlicht?

Ø      Werden die, zur Beweissicherung und Kontrolle durchzuführenden Messungen der Luftqualität (NO2, PM10) an den Immissionspunkten lt. Punkt 44 des UVP-Bescheides (Korneuburg-Teich und Stetten – Am Teiritz), sowie die Messungen von NOx und PM10 am östlichen Portal des Tunnels Tradenberg (lt. Punkt 45 des UVP-Bescheides) veröffentlicht?

 

Zu den angesprochenen Daten betreffend die stichprobenartigen Verkehrszählungen, die Schallmessungen sowie die Messungen der Luftqualität darf ich festhalten, dass diese Daten von der Projektwerberin der UVP-Behörde gemäß den entsprechenden Auflagen zur Kenntnis zu bringen und in weiterer Folge von der Behörde den Sachverständigen der jeweils betroffenen Fachbereiche zur Beurteilung vorzulegen sind. Sollten sich Abweichungen gegenüber den prognostizierten Annahmen im UVP-Verfahren ergeben, werden entsprechende Maßnahmen zu treffen sein. Eine generelle Veröffentlichung dieser Daten ist seitens der UVP-Behörde nicht vorgesehen.

 

Zu Frage 9:

Ø      Wie oft werden die, lt. Punkt 26 (Seite 13) vorgeschriebenen Verkehrszählungen im laufenden Betrieb durchgeführt?

 

Nach den Bescheidauflagen haben die Messungen, viermal - alle 5 Jahre, stattzufinden.