2458/AB-BR/2009

Eingelangt am 22.05.2009
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Bundesräte Jürgen Weiss, Kolleginnen und Kollegen haben am 26. März 2009 unter der
Zl. 2662/J-BR/2009 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
„Doppelstaatsbürgerschaften Österreich-Türkei" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Die Türkei ist ebenso wie Österreich Vertragspartei des Übereinkommens vom
10. September 1964 betreffend den Austausch von Informationen auf dem Gebiet des
Erwerbes einer Staatsangehörigkeit (Übereinkommen Nr. 8 der Internationalen
Zivilstandskommission). Die Türkei hat das Übereinkommen am 9. Jänner 2008 gekündigt.
Diese Kündigung wird aber erst am 30. September 2010 wirksam.

Von Seiten Österreichs fungiert das Bundesministerium für Inneres als Kontaktstelle für den
Informationsaustausch. Die Tatsache, dass Österreich von türkischer Seite schon seit Jahren
keine Meldungen mehr über die Wiedereinbürgerungen früherer türkischer Staatsbürger
erhalten hat, obwohl gleichzeitig immer wieder Fälle der Wiederverleihung der türkischen
Staatsbürgerschaft bekannt werden zeigt, dass die Türkei ihrer Informationspflicht aus dem
Abkommen nicht im erforderlichen Ausmaß nachkommt.


Zu Frage 3:

Diese Frage fällt in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

Zu Frage 4:

Die strenge Einhaltung der Verpflichtung zur gegenseitigen Information über den Erwerb von
Staatsbürgerschaften ist mir ein wichtiges Anliegen.

Nachdem dieses Anliegen in der Vergangenheit wiederholt, aber ohne Erfolg, gegenüber der
Türkei vorgetragen worden ist, war es mir besonders wichtig, Außenminister Babacan bei
seinem Besuch in Wien am 15. April 2009 nachdrücklich auf die Nichterfüllung der
vereinbarten Informationspflicht durch die Türkei hinzuweisen und auf eine verbesserte
Zusammenarbeit beim Informationsaustausch zu drängen. Außenminister Babacan hat mir
eine verstärkte Kooperation in diesem Bereich zugesagt.