2458/AB-BR/2009
Eingelangt am 22.05.2009
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Bundesräte
Jürgen Weiss, Kolleginnen und Kollegen haben am 26. März 2009 unter
der
Zl.
2662/J-BR/2009 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
„Doppelstaatsbürgerschaften
Österreich-Türkei" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Die Türkei
ist ebenso wie Österreich Vertragspartei des Übereinkommens vom
10. September 1964
betreffend den Austausch von Informationen auf dem Gebiet des
Erwerbes einer Staatsangehörigkeit
(Übereinkommen Nr. 8 der Internationalen
Zivilstandskommission). Die Türkei
hat das Übereinkommen am 9. Jänner 2008 gekündigt.
Diese Kündigung wird aber erst am 30. September 2010 wirksam.
Von
Seiten Österreichs fungiert das Bundesministerium für Inneres als
Kontaktstelle für den
Informationsaustausch. Die Tatsache, dass Österreich von türkischer
Seite schon seit Jahren
keine
Meldungen mehr über die Wiedereinbürgerungen früherer
türkischer Staatsbürger
erhalten hat, obwohl gleichzeitig immer wieder Fälle der Wiederverleihung
der türkischen
Staatsbürgerschaft
bekannt werden zeigt, dass die Türkei ihrer Informationspflicht aus dem
Abkommen nicht im erforderlichen Ausmaß nachkommt.
Zu Frage 3:
Diese Frage fällt in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu Frage 4:
Die strenge
Einhaltung der Verpflichtung zur gegenseitigen Information über den Erwerb
von
Staatsbürgerschaften
ist mir ein wichtiges Anliegen.
Nachdem dieses Anliegen in der
Vergangenheit wiederholt, aber ohne Erfolg, gegenüber der
Türkei vorgetragen worden ist, war es mir besonders wichtig,
Außenminister Babacan bei
seinem Besuch in Wien am 15. April 2009
nachdrücklich auf die Nichterfüllung der
vereinbarten Informationspflicht durch die Türkei hinzuweisen und
auf eine verbesserte
Zusammenarbeit beim Informationsaustausch zu
drängen. Außenminister Babacan hat mir
eine verstärkte Kooperation in diesem Bereich zugesagt.