2463/AB-BR/2009

Eingelangt am 29.06.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsident des Bundesrates

Harald REISENBERGER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

                                                                                            Wien, am 25. Juni 2009

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.102/0004-IK/1a/2009

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2666/J betreffend „Kleinwindkraftanlagen in Österreich“, welche die Abgeordneten Elisabeth Kerschbaum, Kolleginnen und Kollegen am 28. April 2009 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Jeder Beitrag der Erneuerbaren Energien zur Erreichung der Klimaschutzziele ist von Bedeutung. Quantitativ ist aber festzuhalten, dass angesichts der Tatsache, dass rund 400 Anlagen mit je 10 kW Leistung pro Jahr etwa gleich viel Strom erzeugen wie eine einzige 2-MW Anlage an einem guten Standort, nur mit einem eher geringen Beitrag von Kleinwindanlagen zur Erreichung der Klimaschutzziele zu rechnen ist.


Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Dazu liegen dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend keine klaren Daten vor. Es gibt einige kleine Windkraftanlagen - in Betrieb oder im Antragstadium – die aber nicht die Gesamtheit darstellen und im Bereich Ökostromförderung erfasst sind. Es ist aber nicht definiert bis wohin man von einer „Kleinanlage“ sprechen kann.

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend sind zwei österreichische Firmen, "Austrowind Kleinwindkraftwerke GmbH" und "Zotloeterer", bekannt, die entsprechende Produkte und Dienstleistungen anbieten. Darüber hinaus haben einige internationale Anbieter Vertriebspartner in Österreich.

 

Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend verfolgt die Entwicklung laufend. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat die Austrian Energy Agency im Herbst 2008 mit einer Kurzstudie "Techno-ökonomische Bewertung von Klein- bzw. Kleinstanlagen vorwiegend für die Stromerzeugung" beauftragt. Der Endbericht soll in Kürze publiziert werden und auch ein eigenes Kapitel über Kleinwindkraftanlagen enthalten.

 

Die technischen Eigenschaften von Kleinwindkraftanlagen unterliegen der Richtlinie 98/37 der Europäischen Gemeinschaft (Maschinen-Richtlinie), welche diesen Bereich abschließend regelt. Zusätzliche nationale Anforderungen sind daher nicht möglich. Die Überwachung erfolgt im Rahmen der Marktüberwachung für Maschinen durch die Bezirksverwaltungsbehörden. Die Vorteile der Anwendung technischer Normen für Erzeuger und Nutzer sind unbestritten. Zu konkreten Auswirkungen auf die Markteinführung liegen keine Studien vor.


 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Die Einspeisetarife für Windkraftanlagen gemäß Ökostromgesetz wurden für Anlagen in der Größe von ca. 2 MW Leistung ermittelt, die nicht mit Kleinwindkraftanlagen vergleichbar sind. Eine Entscheidung über andere als die bestehenden Fördermöglichkeiten ist noch nicht getroffen worden.