2465/AB-BR/2009

Eingelangt am 02.07.2009
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Herrn                                                                         (5-fach)

Präsidenten des Bundesrates

Erwin Preiner

Parlament

1010 Wien

 

 

 

GZ: BMASK-10001/0226-I/A/4/2009

 

Wien,

 

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2676/J‑BR der Bundesräte Kneifel und Kollegen wie folgt:

Frage 1:

Einleitend muss ich darauf hinweisen, dass entgegen den Ausführungen in der vorliegenden parlamentarischen Anfrage nicht alle Leistungen auch regional darstellbar sind. Das betrifft etwa den in die Zuständigkeit meines Ressorts fallenden Bereich der Pensionsversicherung, wo eine spezielle Gliederung nach regionalen Gesichtspunkten weder gesetzlich vorgesehen noch möglich ist. Gleiches gilt z.B. auch für Leistungen nach dem Opferfürsorgegesetz und dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz .

So weit eine Aufgliederung der Leistungen nach Bundesländern mit vertretbarem Verwaltungsaufwand möglich ist, sind die Leistungen in der nachstehenden Aufstellung enthalten. Die aufgezählten Leistungen stellen daher lediglich einen Teilaspekt der Leistungsbilanz meines Ressorts für das Bundesland Oberösterreich dar.


 

 

Leistung pro Jahr in Millionen Euro

Art der Leistung

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

Leistungen nach dem Bundespflegegeldgesetz an Pflegegeldbezieher/innen in Oberösterreich

214,6

218,9

229,8

238,3

254,8

253,8

267,2

282,6

288,4

Leistungen der Beschäftigungs-offensive (Ausgleichstaxfonds)

14,073

9,372

8,584

8,265

9,834

13,472

14,472

14,656

19,636

Leistungen der Beschäftigungs-offensive (Bundeshaushalt)

 

9,622

9,825

11,332

11,991

11,118

10,971

12,402

13,105

Leistungen nach dem Bundesbehindertengesetz (Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung)

1,014

1,890

5,315

2,773

3,489

3,193

3,647

3,167

5,255

 

 

Leistung pro Jahr in Millionen Euro

Art der Leistung

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

Leistungen nach dem Kriegsopfer- und Behindertenfondsgesetz

0,055

0,010

0,024

0,045

0,031

0,090

0,021

0,020

0,021

Leistungen aus dem Härteausgleichsfonds für Pensionistinnen (ASVG)

 

 

 

 

0,100

1,327

0,165

0,075

0,009

Leistungen nach dem Kriegs-opfer- und Heeresversorgungsgesetz

63,300

60,076

56,432

53,613

50,413

47,891

46,156

44,356

42,657

Leistungen nach dem Verbrechensopfergesetz

0,285

0,283

0,319

0,340

0,343

0,335

0,372

0,384

0,493

Entschädigungen nach dem Impfschadensgesetz

0,651

0,798

0,733

0,736

1,015

0,961

0,955

1,064

1,146

Allgemeinen Fürsorge: Förderungen für Projekte auf dem Gebiet der Behindertenhilfe und Pflegevorsorge

0,040

0,025

0,039

0,038

0,050

0,066

0,054

0,112

0,078

Förderung der Besuchsbegleitung

 

 

 

0,017

0,019

0,016

0,010

0,053

0,056

Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und Sonderunterstützungsgesetz (inkl. anteilsmäßiger SV-Beiträge)

467,18

522,94

527,68

472,92

514,80

496,29

500,74

455,03

438,34

Förderungen nach dem Arbeitsmarktservicegesetz und Arbeitsmarktförderungsgesetz

94,22

92,06

85,56

94,20

82,23

80,86

116,95

112,32

117,63

 

In den Jahren 2000 bis 2008 erfolgten auch Förderungen einer Vielzahl von Projekten und Institutionen im Land Oberösterreich; beispielsweise sind hier die Startförderungen für die Einrichtung von Bürgerbüros für Jung und Alt, Projekte im Zusammenhang mit dem Altern, die Errichtung einer Männerberatungsstelle, der Aufbau eines Unabhängigen Landes-Freiwilligenzentrums (2008 bis 2010: 118.288 €), die Modellprojekte des Ideenwettbewerbes GEMA-Gemeinsam Aktiv (2008: erste Rate 50.000 €) sowie das Projekt „Freiwilliges Sozialdienstjahr 2008/2009“ (462.951 €) zu nennen. Schließlich sind noch die nachstehenden administrativen Leistungen zu erwähnen:


 

 

Anzahl pro Jahr

Art der Leistung

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

Ausgestellte Behindertenpässe gemäß § 40 ff BBG

3.600

3.861

3.741

3.897

3.908

4.607

5.211

5.347

5.440

Ausgegebene Gratis-Autobahn-
vignetten

3.990

4.816

5.518

5.989

6.549

7.100

7.811

8.548

9.237

Frage 2:

Hinsichtlich der Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und dem Sonderunterstützungsgesetz (inkl. anteilsmäßiger SV-Beiträge) ist – je nach Bedarf - im Jahre 2009 mit einem Umfang von 585 Millionen Euro und im Jahr 2010 von 665 Millionen Euro zu rechnen. Für die Förderungen nach dem Arbeitsmarktservicegesetz und Arbeitsmarktförderungsgesetz ergibt die Vorschau Beträge in der Höhe von 107 Millionen Euro (Jahr 2009) bzw. 109 Millionen Euro (Jahr 2010). Bei allen genannten Daten handelt es sich jedoch um Schätzwerte, da die endgültigen Beträge von der zukünftigen Arbeitslosenrate, Beschlüssen des Verwaltungsrates des Arbeitsmarktservice oder der weiteren Verteilung der Mittel auf die Länder abhängen.

Ansonsten gilt, dass die für die Jahre 2009 und 2010 budgetierten Beträge nicht nach Bundesländern aufgeteilt sind. Die gesetzlichen Verpflichtungen werden jedenfalls erfüllt werden. Für die Weiterführung erfolgreicher Projekte werden - so wie bisher - ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen