2466/AB-BR/2009

Eingelangt am 02.07.2009
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

Herrn                                                             (5-fach)

Präsidenten des Bundesrates

Erwin Preiner

Parlament

1010 Wien

 

 

 

 

 

GZ: BMASK-10001/0227-I/A/4/2009

 

Wien,

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2681/J‑BR der Bundesräte Edgar Mayer und Kollegen wie folgt:

Frage 1:

Einleitend muss ich darauf hinweisen, dass entgegen den Ausführungen in der vorliegenden parlamentarischen Anfrage nicht alle Leistungen auch regional darstellbar sind. Das betrifft etwa den in die Zuständigkeit meines Ressorts fallenden Bereich der Pensionsversicherung, wo eine spezielle Gliederung nach regionalen Gesichtspunkten weder gesetzlich vorgesehen noch möglich ist. Gleiches gilt z.B. auch für Leistungen nach dem Opferfürsorgegesetz und dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz .

So weit eine Aufgliederung der Leistungen nach Bundesländern mit vertretbarem Verwaltungsaufwand möglich ist, sind die Leistungen in der nachstehenden Aufstellung enthalten. Die aufgezählten Leistungen stellen daher lediglich einen Teilaspekt der Leistungsbilanz meines Ressorts für das Bundesland Vorarlberg dar.


 

 

Leistung pro Jahr in Millionen Euro

Art der Leistung

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

Leistungen nach dem Bundespflegegeldgesetz an Pflegegeldbezieher/innen  mit Aufenthalt in Vorarlberg

41,99

44,46

46,87

47,84

50,19

52,13

57,29

61,99

65,31

Leistungen der Beschäftigungsoffensive (Ausgleichstaxfonds)

3,934

2,246

2,363

3,343

4,980

5,484

5,931

6,064

6,179

Leistungen der Beschäftigungsoffensive (Bundeshaushalt)

 

2,671

2,845

2,899

2,141

2,802

3,138

4,375

4,173

Leistungen nach dem Bundesbehindertengesetz (Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung)

0,154

0,285

0,896

0,472

0,629

0,245

0,379

0,350

1,077

 

 

Leistung pro Jahr in Millionen Euro


Art der Leistung

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

Leistungen nach dem Kriegsopfer- und Behindertenfondsgesetz

0,002

 

 

 

 

 

0,018

 

 

Leistungen aus dem Härteausgleichsfonds für Pensionistinnen (ASVG)

 

 

 

 

0,015

0,171

0,059

0,060

 

Leistungen nach dem Kriegsopferversorgungs- und Heeresversorgungsgesetz

10,586

9,950

9,476

8,973

8,634

8,267

8,047

7,734

7,517

Leistungen nach dem Verbrechensopfergesetz

0,010

0,017

0,035

0,078

0,075

0,078

0,108

0,079

0,103

Entschädigungen nach dem Impfschadensgesetz

0,036

0,038

0,023

0,031

0,034

0,052

0,052

0,103

0,082

Förderung der Besuchsbegleitung

 

 

 

 

 

insgesamt 0,013

0,036

0,041

Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und dem Sonderunterstützungsgesetz (inkl. anteilsmäßiger SV-Beiträge)

113,14

122,24

120,63

121,42

137,53

138,92

141,93

137,31

131,61

Förderungen nach dem Arbeitsmarktservicegesetz und Arbeitsmarktförderungsgesetz

17,05

17,81

19.81

20,30

20,22

21,87

30,03

32,09

33,30

Im Bereich der „Allgemeinen Fürsorge" wurden im Jahr 2007 Förderungen in der Höhe von 5.000 € für Projekte auf dem Gebiet der Behindertenhilfe und Pflegevorsorge gewährt. Im Rahmen des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen 2003 (EJMB 2003) wurden die Projekte "Sensibilisierung in der Oberstufe zum Thema psychische Erkrankung" (11.668,79 €) und "Fotowanderausstellung zum Thema Bilder des Wandels zwischen 1900 und 2003" (20.500,00 €), zu 50% aus Mitteln des Ressorts und zu 50% aus Mitteln der Europäischen Union gefördert.

Als weitere Beispiele für die vielfältigen Förderungen für Projekte und Institutionen im Land Vorarlberg sind insbesondere die Förderungen für die Einrichtung von Bürgerbüros für Jung und Alt,  für das Projekt „Freiwilliges Sozialdienstjahr 2008/2009“ (Beitragsleistung in Höhe von 151.306 €) sowie die Durchführung und Organisation des „Boy’s Day 2008 und 2009“ (Aufwand: € 18.700 €) zu nennen. Schließlich sind noch die nachstehenden administrativen Leistungen zu erwähnen:


 

 

Anzahl pro Jahr

Art der Leistung

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

Ausgestellte Behindertenpässe gemäß § 40 ff BBG

449

659

756

785

824

1.024

1.017

851

1.251

Ausgegebene Gratis-Autobahn-vignetten

780

956

1.091

1.225

1.401

1.557

1.599

1.739

1.912

Frage 2:

Hinsichtlich der Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und dem Sonderunterstützungsgesetz (inkl. anteilsmäßiger SV-Beiträge) ist – je nach Bedarf - im Jahre 2009 mit einem Umfang von 162 Millionen Euro und im Jahr 2010 von 179 Millionen Euro zu rechnen. Für die Förderungen nach dem Arbeitsmarktservicegesetz und Arbeitsmarktförderungsgesetz ergibt die Vorschau für die Jahre 2009 und 2010 jeweils Beträge in der Höhe von 33 Millionen Euro. Bei allen genannten Daten handelt es sich jedoch um Schätzwerte, da die endgültigen Beträge von der zukünftigen Arbeitslosenrate, Beschlüssen des Verwaltungsrates des Arbeitsmarktservice oder der weiteren Verteilung der Mittel auf die Länder abhängen.

Ansonsten gilt, dass die für die Jahre 2009 und 2010 budgetierten Beträge nicht nach Bundesländern aufgeteilt sind. Die gesetzlichen Verpflichtungen werden jedenfalls erfüllt werden. Für die Weiterführung erfolgreicher Projekte werden - so wie bisher - ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen