2478/AB-BR/2009

Eingelangt am 10.07.2009
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

Werner Faymann

bundeskanzler

An den

Präsidenten des Bundesrats

Erwin PREINER

Parlament

1017 Wien

GZ: BKA-353.410/0003-I/4/2009

Wien, am 7. Juli 2009

 

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die Bundesräte Mayer, Kolleginnen und Kollegen haben am 08. Mai 2009 unter der Nr. 2670/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Leistun­gen des Ressorts für das Bundesland Vorarlberg gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø      Welche Förderungen für Zeitungen und Zeitschriften, die ihren Sitz im Bundes­land Vorarlberg haben, hat Ihr Ressort jeweils in den Jahren 2006, 2007 und 2008 aufgeschlüsselt nach Vertriebsförderung, besonderer Förderung zur Erhal­tung der regionalen Vielfalt sowie Qualitätsförderung und Zukunftssicherung er­bracht?

 

In den Jahren 2006 bis 2008 wurden im Rahmen der Förderung gemäß dem Pres­seförderungsgesetz 2004 (PresseFG 2004) an Förderungsnehmer mit Sitz in Vorarl­berg folgende Beträge ausgezahlt:

 

1. Vertriebsförderung gemäß Abschnitt II PresseFG 2004

2006

2007

2008

 

 

 

 

 

 

1.1. Vertriebsförderung für Tageszeitungen

 

 

 

 

Neue Vorarlberger Tageszeitung

Zeitungs- und Verlagsges.m.b.H.

141.653,60

141.652,20

150.369,20

 

Vorarlberger Nachrichten

Eugen Ruß, Vbg. Zeitungs-verlag u. Druckerei GmbH

177.067,20

177.065,20

187.961,50

 

Summe Vertriebsförderung TZ

318.720,80

318.717,40

338.330,70

 

 

 

 

 

 

1.2. Vertriebsförderung für Wochenzeitungen

 

 

 

 

KirchenBlatt

Diözese Feldkirch

71.940,18

75.321,40

75.087,60

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtsumme Vertriebsförderung

390.660,98

394.038,80

413.418,30

 

 

 

 

 

 

2. Besondere Förderung zur Erhaltung der regionalen Vielfalt der Tageszeitungen gemäß Abschnitt III PresseFG 2004

 

 

 

 

Neue Vorarlberger Tageszeitung

Zeitungs- und Verlagsges.m.b.H.

714.562,40

697.191,80

813.460,80

 

 

 

 

 

 

3. Qualitätsförderung und Zukunftssicherung

gemäß Abschnitt IV PresseFG 2004

 

 

 

 

 

 

 

 

3.1. Zuschuss zu den Kosten der redaktionsinternen Ausbildung von Nachwuchsjournalisten gemäß § 10 Abs. 1 PresseFG 2004

 

 

 

 

Neue Vorarlberger Tageszeitung

Zeitungs- und Verlagsges.m.b.H.

2.000,00

2.000,00

4.000,00

 

Vorarlberger Nachrichten

Eugen Ruß, Vbg. Zeitungs-verlag u. Druckerei GmbH

2.000,00

2.000,00

4.500,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.2. Refundierung für die Gratisverteilung an Schulen gemäß § 11 Abs. 2 Z 2 PresseFG 2004

 

 

Neue Vorarlberger Tageszeitung

Zeitungs- und Verlagsges.m.b.H.

0,00

246,20

306,70

 

Vorarlberger Nachrichten

Eugen Ruß, Vbg. Zeitungs-verlag u. Druckerei GmbH

0,00

4.048,10

4.261,20

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtsumme Qualitätsförderung und Zukunftssicherung

 

4.000,00

8.294,30

13.067,90

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtförderungssumme

pro Jahr in EUR

 

1.109.223,38

1.099.524,90

1.239.947,00

 

Zu Frage 2:

Ø      Welche Beträge im Rahmen der Publizistikförderung wurden jeweils in den Jah­ren 2006, 2007 und 2008 den Verlegern von Zeitschriften mit Sitz im Bundesland Vorarlberg ausbezahlt?

 

Im Rahmen der Förderung der Publizistik, die der staatsbürgerlichen Bildung dient, gemäß dem Abschnitt II des Bundesgesetzes über die Förderung politischer Bil­dungsarbeit und Publizistik 1984 (Publizistikförderungsgesetz 1984 – PubFG), wur­den in den Jahren 2006 bis 2008 folgende Beträge an Verleger von Zeitschriften mit Sitz im Bundesland Vorarlberg ausbezahlt:

 

2006

WORT AUF DEM WEG                                                                                        3.353,95

Zeitschrift des Quelle-Verlages

 

In den Jahren 2007 und 2008 hat kein Verleger von Zeitschriften mit Sitz im Bundes­land Vorarlberg um Publizistikförderung angesucht, weshalb auch keine Beträge aus­bezahlt wurden.

 

Zu Frage 3:

Ø      Welche anderweitigen Förderungen, Aufwendungen, Projekte oder sonstige Leis­tungen hat Ihr Ressort jeweils in den Jahren 2006, 2007 und 2008 für das Bun­desland Vorarlberg erbracht?

 

Im Jahr 2006 erfolgte an eine Institution mit Sitz in Vorarlberg eine Förderung in Hö­he von € 25.000,-- für die Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs des Austrian Ca­tholic Centre in London.

 

Im Jahr 2007 erfolgte an eine Institution mit Sitz in Vorarlberg eine Förderung in Hö­he von € 20.000,-- für die Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs des Austrian Ca­tholic Centre in London.

 

Aus Mitteln der Frauenprojektförderung wurden für frauenspezifische Projekte, Ein­richtungen und sonstige Initiativen folgende finanzielle Unterstützungen gewährt:

2006 in Höhe von € 147.500,- für 6 Projekte

2007 in Höhe von € 147.035,- für 6 Projekte

2008 in Höhe von € 126.500,- für 5 Projekte

 

Aus Mitteln des Bundespressedienstes wurden für Öffentlichkeits- bzw. Informations­arbeiten folgende Kosten übernommen:

2006:

Förderungen (Projekt: „Digitale Signatur & Bürgerkarte“)                       €  50.000, --

Aufwendungen                                                                                               € 78.708,94

 

2007:

Aufwendungen                                                                                               € 84.673,74

 

2008:

Aufwendungen                                                                                               € 24.608,78

 

In den Aufwendungen sind Inseratenschaltungen, Schaltungen von redaktionellen Beiträgen, Kosten für Medienkooperationen, graphische Gestaltungen sowie Foto­dienste und Pressearbeit im Allgemeinen enthalten.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Ø      Welche Förderungen für Zeitungen und Zeitschriften, die ihren Sitz im Bundes­land Vorarlberg haben, sind in Ihrem Ressort jeweils in den Jahren 2009 und 2010 aufgeschlüsselt nach Vertriebsförderung, besonderer Förderung zur Erhal­tung der regionalen Vielfalt sowie Qualitätsförderung und Zukunftssicherung ge­plant?

Ø      Welche geplanten Beträge im Rahmen der Publizistikförderung werden jeweils in den Jahren 2009 und 2010 den Verlegern von Zeitschriften mit Sitz im Bundes­land Vorarlberg ausbezahlt?

 

Aus Mitteln der Frauenprojektförderungen werden aufgrund der beschränkt zur Ver­fügung stehenden Budgetmittel vorwiegend Frauen- und Mädchenberatungsstellen unterstützt, die Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation von Frauen set­zen. Darüber hinaus werden Einrichtungen, Projekte und sonstige Initiativen unter­stützt, die einen frauenspezifischen Schwerpunkt haben. Grundsätzlich ist die För­dervergabe abhängig von den eingebrachten Ansuchen sowie der Erfüllung der for­malen als auch der inhaltlichen Voraussetzungen. Um das bestehende Beratungsan­gebot für Frauen und Mädchen zu verbessern, als auch flächendeckend zu erwei­tern, besteht grundsätzlich die Bereitschaft, frauenspezifische Einrichtungen best­möglich zu unterstützen.

 

Die Zuerkennung einer Förderung gemäß dem Presseförderungsgesetz 2004 bzw. dem Abschnitt II des Publizistikförderungsgesetzes 1984 hängt von der Einbringung eines Ansuchens und der Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen im jeweiligen Beobachtungszeitraum ab.

 

Für die Höhe der Förderung sind die im jeweiligen Bundesfinanzgesetz für diesen Zweck vorgesehenen Mittel und verschiedene Faktoren wie Auflagenhöhe, Verbrei­tung, Kosten u.a. ausschlaggebend.

 

Für das Jahr 2009 liegen noch keine Förderentscheidungen vor. Mit der Veröffentli­chung der ersten Ergebnisse der Presseförderung auf der Website der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, www.rtr.at, ist Ende Juni/Anfang Juli zu rechnen.

 

Eine Prognose für das Jahr 2010 ist nicht möglich, da erst nach Ablauf des Beobach­tungszeitraums 2009 beurteilt werden kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und eine Förderung zuerkannt werden kann.

 

Zu Frage 6:

Ø      Welche anderweitigen Förderungen, Aufwendungen, Projekte oder sonstige Leis­tungen werden in Ihrem Ressort jeweils in den Jahren 2009 und 2010 für das Bun­desland Vorarlberg voraussichtlich erbracht?

 

Über Förderungen, Aufwendungen, Projekte oder sonstige Leistungen für die Jahre 2009 und 2010 kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen