2491/AB-BR/2009

Eingelangt am 14.08.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Herrn

Präsidenten des Bundesrates

Erwin Preiner

Parlament

1017 Wien

 

 

Wien, am         . August 2009          

Die Abgeordneten zum Bundesrat Sodl, Preiner, Maria Mosbacher, Genossinnen und Genossen haben am 16. Juni 2009 unter Zahl 2694/J-BR/2009 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Grenzkontrollen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 4 bis 7

 

Die im Zusammenhang mit der Schengenerweiterung von Bundesminister Spindelegger im ORF Burgenland am 4.6.2009 getroffenen Aussagen waren mit mir grundsätzlich akkordiert. 

Hinsichtlich der verwendeten Terminologie wird jedoch Folgendes ausgeführt:

Wie bereits mehrfach dargestellt, ist die organisatorische Umsetzung der erforderlichen Strukturmaßnahmen innerhalb der Bundespolizei anlässlich der Schengenerweiterung ein sukzessiver Prozess.

Diese mehrstufige Umsetzung wurde gewählt, um  

Ø      auf die aktuellen polizeilichen Entwicklungen strukturell und einsatztaktisch treffsicherer reagieren,

Ø      für die Bevölkerung auch während des Aufbaues der bundesweiten AGM-Strukturmaßnahmen kontinuierlich größtmögliche Sicherheit gewährleisten und

Ø      auch die berechtigten sozialen Interessen der betroffenen Polizeibediensteten entsprechend berücksichtigen

zu können.

 

Zusammenfassend ist festhalten, dass aufgrund des Schengenbeitritts der östlichen Nachbarstaaten Österreichs und den dadurch bedingten Entfall der systematischen Grenzkontrolle und Grenzüberwachung organisatorische Vorkehrungen für entsprechende Kompensationsmaßnahmen, so genannte polizeiliche Ausgleichsmaßnahmen zu treffen waren.  So wurde mit Beginn der Schengenerweiterung am 21.12.2007 auf selektive polizeiliche Kontrollen im Grenzraum übergangen. Außerdem wurden auf den Transitrouten (Straße, Schiene) sowie in Ballungszentren entsprechende Kontrollmechanismen eingerichtet.

Das bedeutete, dass der Großteil des bis zur Schengenerweiterung für die Grenzkontrolle und Grenzüberwachung eingesetzten Personals in den Grenzregionen verblieb, um, vorerst auch ausgehend von den bestehenden Grenzdienststellen, die Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen.  Darüber hinaus erfolgte im Rahmen der sukzessiven organisatorischen und operativen Schengen-Umsetzungsmaßnahmen die Einrichtung zusätzlicher Arbeitsplätze für Ausgleichsmaßnahmen in den Grenzräumen, auf den Transitrouten (Straße, Schiene) sowie in Ballungszentren. Mit der zuletzt implementierten Tranche vom 1. Juli 2009 wurden weitere 393 Arbeitsplätze für diese Zwecke vorgesehen. Die entsprechenden „Interessentensuchen“ wurden von den betroffenen Dienstbehörden initiiert. Der organisatorische Schwerpunkt wurde dabei neben den Grenzräumen primär auf die Transitrouten (Straße Schiene) und die Ballungsräume gelegt, um die für eine optimierte Gestaltung der Ausgleichsmaßnahmen erforderlichen überregionalen und bundesländerübergreifenden Einsatzverbünde durch die notwendige operative Vernetzung der Transitroutenüberwachung mit den Maßnahmen in den Grenzräumen sicherzustellen. In dieser organisatorischen Implementierung wurde der Bereich des Landespolizeikommandos Burgenland mit 58 Arbeitsplätzen berücksichtigt.

 

Zu den Fragen 2 und 3

Die Begrifflichkeit „Grenzraum“ resultiert aus den ressortinternen Vorbereitungen und der gegenwärtig laufenden Umsetzung betreffend die Schengenerweiterung in Verbindung mit der Grenzdienststellenstruktur in den Grenzregionen (erweiterter Bereich der an der Staatsgrenze liegenden Bezirke) in den betroffenen Bundesländern Oberösterreich, Niederösterreich, Burgenland, Steiermark und Kärnten. Jedoch gilt es nunmehr – wie bereits oben ausgeführt  - zur Gewährleistung effektiver bundesländerübergreifender Ausgleichsmaßnahmen, die einsatzmäßige Abdeckung dieser Grenzregionen angesichts der erforderlichen überregionalen Einsatzverbünde unter dem Aspekt der notwendigen operativen Vernetzung mit den Transitrouten zu betrachten.     

Zu Frage 8

Insbesondere aufgrund von systemimmanenten Erfordernissen (Dienstzuteilungen zu diversen überregional agierenden Organisationseinheiten), zur Abdeckung von besonderen polizeilichen Lagen oder von ad hoc auftretenden Anlassfällen werden immer wieder kurz- oder längerfristige bundesländerübergreifende Personaltransferierungen erforderlich sein.