2492/AB-BR/2009

Eingelangt am 14.08.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Herrn

Präsident des Bundesrates

Erwin Preiner

Parlament

1017 Wien

 

 

Die Abgeordneten zum Bundesrat Sodl, Preiner, Genossinnen und Genossen haben am   16. Juni 2009 unter der Zahl 2695/J-BR/2009 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „dritte Erstaufnahmestelle“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Die Interessentensuche läuft bis 1. September 2009. Bis dahin haben alle Gemeinden der Bundesländer Burgenland, Kärnten und Steiermark die Möglichkeit, ihr Interesse beim Bundesministerium für Inneres bekannt zu geben, beziehungsweise ihr bereits bekundetes Interesse zu widerrufen. Mit diesen Gemeinden werden auch Gespräche geführt.

Zudem wurde mit den interessierten Gemeinden bis zur endgültigen Entscheidung Vertraulichkeit vereinbart. Aus diesen Gründen ist eine weitergehende Beantwortung der Fragen nicht möglich.

 

Zu den Fragen 4 und 6:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes.

 

Zu Frage 5:

Im Zuge der geplanten Errichtung eines "Kompetenzzentrums für aufenthaltsbeendende Maßnahmen" in Leoben ließ die Stadtgemeinde Leoben im Rahmen des Baurechtsverfahrens ein Gutachten erstellen, dessen vollständiger Inhalt dem Bundesministerium für Inneres nicht bekannt ist. Die Stadtgemeinde Leoben wurde um Übermittlung dieses Gutachtens ersucht, um die weiteren Schritte zur Schaffung eines entsprechenden Kompetenzzentrums im größtmöglichen Einvernehmen mit allen Betroffenen zu definieren. Darüber hinaus sind Meinungen und Einschätzungen nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes.