2498/AB-BR/2009
Eingelangt am 02.09.2009
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die
Bundesräte Elisabeth Kerschbaum, Kolleginnen und Kollegen haben am 2. Juli
2009
unter der Zl. 2696/J-BR/2009 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend
„AKW Projekte“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Eingangs möchte
ich erwähnen, dass das Bundesministerium für europäische und
internationale Angelegenheiten (BMeiA) die
österreichische Nuklearpolitik auf der Grundlage
der einschlägigen Bestimmungen der österreichischen Verfassung
sowie des geltenden
Regierungsprogramms und im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für
Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) umsetzt. Dementsprechend
werden die diesbezüglichen Aktivitäten des BMeiA vom Grundsatz der
Ablehnung der
Nutzung der Atomenergie geleitet, weil diese weder im Einklang mit nachhaltiger
Entwicklung steht noch eine kostengünstige und zukunftsverträgliche
Option zur
Bekämpfung des Klimawandels darstellt. Österreich hat allerdings im
Einklang mit
internationalem und europäischem Recht die nationale
Souveränität anderer Staaten
hinsichtlich deren Auswahl der Energieträger zu respektieren. Dort jedoch,
wo es um die
legitimen Schutzbedürfnisse der österreichischen Bevölkerung
bzw. um den Schutz der
Umwelt geht, ist Österreich berechtigt
und verpflichtet, seine Stimme zu erheben und tut dies
auch nachdrücklich.
Zu Frage 1:
Derzeit
hat Österreich bilaterale Nuklearinformationsabkommen mit 11 Staaten -
Slowakei,
Tschechien,
Deutschland, Schweiz, Slowenien, Ungarn, Weißrussland, Polen, Russische
Föderation, Tadschikistan und der Ukraine - abgeschlossen. Somit bestehen
bilaterale
Nuklearinformationsabkommen mit allen Nachbarstaaten mit der Ausnahme Italiens
und
Liechtensteins sowie aus historischen Gründen mit einer Reihe
osteuropäischer Staaten.
Mit den
unmittelbaren Nachbarstaaten werden in deren Rahmen in der Regel einmal
jährlich
Expertengespräche
abgehalten. Auf Basis dieser Abkommen wird Österreich über neue
Kernkraftwerks-Projekte oder über Projekte von Zwischen- oder
Endlagerungen von
radioaktivem Abfall informiert und in den
damit im Zusammenhang stehenden Prozess von
Umweltverträglichkeitsprüfungen eingebunden. Wesentliches
Element der Abkommen ist
auch der Informationsaustausch und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet
Strahlenschutz,
Frühwarnung und Notfallschutzplanung.
Im Falle Italiens,
das einen Wiedereinstieg in die Atomenergie und den Bau von neuen
Atomkraftwerken beabsichtigt, habe ich im
Rahmen eines bilateralen Treffens Außenminister
Franco Frattini am 21. Juli 2009 auf das österreichische Anliegen
eines Abschlusses eines
bilateralen Nuklearinformationsabkommens
hingewiesen. Es wurde daraufhin vereinbart, eine
bilaterale Expertenkommission einzusetzen, die ein solches Abkommen
zwischen Österreich
und Italien ausarbeiten soll.
Zu Frage 2:
Ich
verweise auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Zl. 2700/J-BR/2009
vom
2. Juli 2009 durch
den Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft.
Zu Frage 3:
Ich verweise
auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Zl. 2699/J-BR/2009 vom
2. Juli 2009 durch den Herrn Bundeskanzler.
Zu Frage 4:
Ich verweise auf die Beantwortung
der Parlamentarischen Anfrage Zl. 2602/J-BR/2008 vom
18. Februar 2008 durch meine
Amtsvorgängerin. Bisher sind alle Bemühungen, eine
Anerkennung des österreichischen Atomhaftungsrechts durch die
Nachbarstaaten zu erreichen, erfolglos geblieben, da es im Vergleich zu
den bestehenden Regimen des internationalen
Atomhaftungsrechts den Geschädigten wesentlich mehr Rechte einräumt.
Die
Geltendmachung von Haftungsansprüchen vor österreichischen Gerichten
ist nicht
Gegenstand der Vollziehung des BMeiA.
Zu Frage 5:
Eine detaillierte Recherche der
genauen Haftungsgrenzen und der Beträge für
grenzüberschreitende Unfallfolgen für sämtliche angefragten
Staaten wäre nur mit einem
unverhältnismäßig hohen
übermäßigen Verwaltungsaufwand zu bewerkstelligen und ist daher
nicht möglich.
Zu den Fragen 6 und 9:
Die
österreichische Position zur Atomenergie wird laufend im Rahmen
bilateraler Treffen
angesprochen. So habe
ich unter anderem bei bilateralen Treffen mit Vertretern der
Tschechischen Republik (9. Jänner 2009
- Außenminister Schwarzenberg; 5. Juni 2009 -Außenminister
Kohout), Ungarns (12. Februar 2009 - Außenministerin Göncz, Premierminister
Gyurcsany, Staatspräsident Sólyom), der Schweiz (16. Februar 2009
-Außenministerin Calmy-Rey), der Slowakei (9. März 2009 -
Außenminister Lajčák),
Sloweniens (13. März 2009 -
Außenminister Žbogar)
und Italiens (21. Juli 2009 -Außenminister Frattini) die
österreichische Position zu Nuklearenergie klar zum Ausdruck
gebracht. Daran werde ich auch in Zukunft festhalten.
Zu Frage 7:
Ich verweise
auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Zl. 2698/J-BR/2009 vom
2. Juli 2009 durch
die Frau Bundesministerin für Justiz.
Zu Frage 8:
Mit
kernenergiekritischen Ländern findet sowohl auf politischer als auch auf
administrativer
Ebene ein
ständiger Kontakt und Informationsaustausch statt.
Als jüngstes
Beispiel dieser Zusammenarbeit möchte ich erwähnen, dass im Juni 2009
auf
EU-Ebene mit intensiver Unterstützung Österreichs und anderer
kritischer Partnerländer mit
der Annahme der Richtlinie zur nuklearen
Sicherheit, die gemeinsame Sicherheitsnormen für
Kernkraftwerke innerhalb der EU vorsieht, ein bedeutender Erfolg erzielt werden
konnte. Mit
dieser Richtlinie ist die EU der erste große regionale Akteur, der
die wichtigsten
internationalen kerntechnischen Sicherheitsnormen, nämlich die von der
Internationalen
Atomenergie-Organisation (IAEO) erarbeiteten Sicherheitsgrundsätze und die
aus dem
Übereinkommen über nukleare Sicherheit erwachsenden Verpflichtungen,
rechtsverbindlich
vorgibt. Dies stellt somit einen ersten, wichtigen Schritt zur Verbesserung der
nuklearen
Sicherheit in Europa dar und trägt wesentlich zum Schutz von
Arbeitnehmern, Bevölkerung
und Umwelt bei.
Dieser
Erfolg illustriert die Bedeutung dieses informellen Netzwerkes mit den
Partnerländern.
In jenen Fällen oder bei jenen Themen, bei welchen ähnlich gelagerte
Interessen gegeben sind,
werden
diese auch gemeinsam verfolgt. Dies beschränkt sich übrigens keineswegs
nur auf
grundsätzlich
kernenergiekritische Staaten.
Zu den Fragen 10 bis 15:
Ich
verweise auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Zl. 2700/J-BR/2009
vom
2. Juli 2009 durch
den Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft.