2509/AB-BR/2009
Eingelangt am 23.09.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsident des Bundesrates
Erwin Preiner
Parlament
1017 Wien
Bundesrat Kalina, Genossinnen und Genossen haben am 23. Juli 2009 unter der Zahl 2716/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Nebentätigkeit von PolizistInnen und BeamtInnen des Innenressorts“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Auf Grund des zitierten Presseartikels ist davon auszugehen, dass die Anfrage auf Nebenbeschäftigungen im Sinne des § 56 BDG 1979 und nicht auf – wie in der Anfrage ausgeführt – Nebentätigkeiten im Sinne des § 37 BDG 1979 abzielt.
Da die Erhebung der Daten für Altfälle vor dem Jahr 2003 einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand bedingt hätte, beschränke ich die Beantwortung zum Stichtag 30. Juni 2009 auf die ab 2003 aufliegenden Meldungen.
Zu Frage 1:
2607
Zu Frage 2:
367
Zu den Fragen 3 und 4:
Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes gemäß Art. 52 B-VG.
Zu Frage 5:
21
Zu Frage 6:
Keinen.
Zu Frage 7:
170
Zu Frage 8:
16