2509/AB-BR/2009

Eingelangt am 23.09.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Herrn

Präsident des Bundesrates

Erwin Preiner

Parlament

1017 Wien                                                                                     

 

           

 

              

 

Bundesrat Kalina, Genossinnen und Genossen haben am 23. Juli 2009 unter der Zahl 2716/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Nebentätigkeit von PolizistInnen und BeamtInnen des Innenressorts“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Auf Grund des zitierten Presseartikels ist davon auszugehen, dass die Anfrage auf Nebenbeschäftigungen im Sinne des § 56 BDG 1979 und nicht auf – wie in der Anfrage ausgeführt – Nebentätigkeiten im Sinne des § 37 BDG 1979 abzielt.

Da die Erhebung der Daten für Altfälle vor dem Jahr 2003 einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand bedingt hätte, beschränke ich die Beantwortung zum Stichtag 30. Juni 2009 auf die ab 2003 aufliegenden Meldungen.

 

Zu Frage 1:

2607

 


Zu Frage 2:

367

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes gemäß Art. 52 B-VG.

 

Zu Frage 5:

21

 

Zu Frage 6:

Keinen.

 

Zu Frage 7:

170

 

Zu Frage 8:

16