2511/AB-BR/2009

Eingelangt am 23.09.2009
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Herr Präsident

des Bundesrates

Erwin Preiner                                                              Wien, am      September 2009

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310102/0008-I/4/2009

 

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2713/J-BR/2009 vom 23. Juli 2009 der Bundesräte Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Mit 17. November 2008 wurde vom Bundesminister für Finanzen für die Clearingbank eine Haftung als Garant gemäß § 880a ABGB in Höhe von 4 Mrd. Euro übernommen. Der Bund ist verpflichtet, für den Fall, dass die gesetzlichen Eigenmittelerfordernisse der Clearingbank durch Forderungsausfälle aus Geschäften im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 IBSG unterschritten werden, ihr den daraus resultierenden erforderlichen Unterschiedsbetrag bis zum Höchstbetrag von insgesamt 4 Mrd. Euro in eigenkapitalfähiger Form zu leisten. Zum Stichtag 30. Juni 2009 betrug der Stand der Aushaftungen der Clearingbank rd. 2,4 Mrd. EUR zum 31. Juli 2009 1,6 Mrd. EUR.

 


Zu 2.:

Das an den Bund zu entrichtende Haftungsentgelt beträgt 0,5% vom durchschnittlich ausgeschöpften Haftungsrahmen. Die Kontrolle erfolgt auf Quartalsbasis. Für weitere Details zu den Konditionen, die im Wesentlichen auf europarechtlichen Vorgaben beruhen, wird auf die Quartalsberichte an den Hauptausschuss des Nationalrates verwiesen.

 

Zu 3. und 4.:

Es wurden keine Sicherheiten seitens der Clearingbank mit ihren Entleihern vereinbart. Man hat sich dagegen entschieden, da Banken im Normalfall ihre hochwertigen Sicherheiten zur Inanspruchnahme von Mitteln der EZB benötigen. Für die Clearingbank bleiben dann zweit- oder drittrangige Sicherheiten, die schwierig zu bewerten sind. Daher hat die Clearingbank zur Kreditvergabe ein Limitsystem entwickelt, im Rahmen dessen bankspezifische Höchstlinien je nach Geschäftsvolumen, Eigenkapitalausstattung und ähnlichen Kriterien festgelegt wurden. Bisher sind keine Forderungsausfälle eingetreten.

 

Zu 5. bis 8.:

Bis zum Zeitpunkt des Einlangens der gegenständlichen Anfrage (23. Juli 2009) sind keine Haftungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 IBSG eingegangen worden.

 

Zu 9.:

Im Rahmen von § 1 Abs. 4 IBSG wurden folgende Haftungen übernommen:

 

Kreditinstitut

Emission

Valuta

Fälligkeit

 

Begebungs-volumen

Erste Group Bank AG

EUR 1,500,000,000 3.0% Senior Fixed Rate Guaranteed Notes of 2009 due 2012

23.01.2009

23.01.2012

EUR

1.500.000.000

Kommunalkredit Austria AG

EUR 1,500,000,000 2.625% Guaranteed Fixed Rate Notes of 2009 due 2011

28.01.2009

28.01.2011

EUR

1.500.000.000

Raiffeisen Zentralbank Österreich AG

EUR 1,500,000,000 3.625% Notes of 2009 due 2014 unconditionally and irrevocably guaranteed by the Republic of Austria

05.02.2009

05.02.2014

EUR

1.500.000.000

Österreichische Volksbanken AG

EUR 1,000,000,000 3.0% Fixed Rate Notes 2009 due 2012 guaranteed by the Republic of Austria

09.02.2009

09.02.2012

EUR

1.000.000.000

Erste Group Bank AG

EUR 1,000,000,000 3.375% Senior Fixed Rate Guaranteed Notes of 2009 due 2014

19.02.2009

19.02.2014

EUR

1.000.000.000

Kommunalkredit Austria AG

CHF 250,000,000 0.875% Guaranteed Fixed Rate Notes 2009 due 2010

25.02.2009

25.02.2010

EUR

  167.537.863

Kommunalkredit Austria AG

EUR 250,000,000 2.02% Guaranteed Fixed Rate Notes 2009 due June 2010

03.03.2009

02.06.2010

EUR

250.000.000

Kommunalkredit Austria AG

EUR 1,000,000,000 3.125% Guaranteed Fixed Rate Notes 2009 due 2012

06.03.2009

06.03.2012

EUR

1.000.000.000

Raiffeisen Zentralbank Österreich AG

EUR 1,250,000,000 3.00% Notes of 2009 due 2012 unconditionally and irrevocably guaranteed by the Republic of Austria

13.03.2009

13.03.2012

EUR

1.250.000.000

Österreichische Volksbanken AG

EUR 1,000,000,000 3.375% Fixed Rate Notes 2009 due 2013 guaranteed by the Republic of Austria

18.03.2009

18.03.2013

EUR

1.000.000.000

Kommunalkredit Austria AG

EUR 800,000,000 2.10% State Guaranteed Private Placement 2009 due 2010

18.03.2009

18.06.2010

EUR

800.000.000

Kommunalkredit Austria AG

EUR 100,000,000 State Guaranteed Floating Rate Private Placement 2009 due 2014

07.04.2009

07.04.2014

EUR

100.000.000

Raiffeisen Zentralbank Österreich AG

EUR 1,500,000,000 2.50% Notes of 2009 due 2011 unconditionally and irrevocably guaranteed by the Republic of Austria

04.05.2009

04.05.2011

EUR

1.500.000.000

Kommunalkredit Austria AG

EUR 1,500,000,000 2.375% Guaranteed Fixed Rate Notes of 2009 due 2011

12.05.2009

12.05.2011

EUR

1.500.000.000

Erste Group Bank AG

EUR 1,500,000,000 2.25% Senior Fixed Rate Guaranteed Notes of 2009 due 2011

13.05.2009

13.05.2011

EUR

1.500.000.000

Erste Group Bank AG

CHF 75,000,000 Floating Rate Guaranteed Notes of 2009 due 2011

20.05.2009

20.05.2011

EUR

50.197.443

 

Kommunalkredit Austria AG

Guaranteed Single-Puttable Floating Rate

10.06.2009

10.06.2013

EUR

51.000.000

 

Kommunalkredit Austria AG

JPY 20,000,000,000 - 1.203% Guaranteed Fixed Rate Notes

12.06.2009

12.06.2014

EUR

146.198.830

 

Kommunalkredit Austria AG

3.125% Fixed Rate Notes of 2009 due 2013

08.07.2009

08.07.2013

EUR

1.000.000.000

 

Hypo Alpe-Adria-Bank International AG

EUR 1,000,000,000 - 3.125% Guaranteed Notes of 2009 due 2013

24.07.2009

24.07.2013

EUR

1.000.000.000

 

 

Der freie Haftungsrahmen zum 31. Juli 2009 beträgt somit 49,9 Mrd. Euro.

 


Zu 10.:

Das Haftungsentgelt bemisst sich nach der Bestimmung des § 9 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Festlegung näherer Bestimmungen über die Bedingungen und Auflagen für Maßnahmen nach dem Finanzmarktstabilitätsgesetz und dem Interbankmarktstärkungsgesetz, BGBl. II Nr. 382/2008. Hinsichtlich der Details wird auf die Ausführungen in den Berichten an den Hauptausschuss des Nationalrats verwiesen.

 

Zu 11. bis 17.:

Das Bundesministerium für Finanzen führt derzeit keine Gespräche über weitere Stabilisierungsmaßnahmen im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 1 FinStaG. Betreffend die bereits durchgeführten Maßnahmen (Constantia Privatbank AG, Kommunalkredit AG) wird ebenfalls auf die Berichte an den Hauptausschuss des Nationalrates zum 31. Dezember 2008, zum 31. März 2009 und zum 30. Juni 2009 verwiesen. Dem Antrag der Eigentümerbanken der Constantia Privatbank auf Verlängerung der Maßnahme wurde zugestimmt und die Haftung bis 30.9.2009 prolongiert.

 

Zu 18. bis 20.:

Derzeit werden keine neuen Gespräche zu Maßnahmen im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 2 FinStaG geführt.

 

Zu 21. bis 23.:

Betreffend Stabilisierungsmaßnahmen im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 2 FinStaG wurde am 24. April 2009 mit der Kommunalkredit Austria AG eine Bürgschaftsvereinbarung abgeschlossen. Die bilanzielle Stützungsmaßnahme (Jahresabschluss 2008) betrifft bestimmte Vermögenswerte bis zu einer Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Diese Bürgschaft ist bis 30.09.2009 befristet. Weitere Details sind dem Bericht an den Hauptausschuss des Nationalrates zum 30. Juni 2009 zu entnehmen.

 

Zu 24. bis 26.:

Gegenwärtig finden Gespräche mit der Unicredit Bank Austria AG statt, die Verhandlungen mit der BAWAG P.S.K. AG stehen kurz vor ihrem Abschluss.

 

Zu 27. bis 29.:

Vereinbarungen zur Inanspruchnahme von Stabilisierungsmaßnahmen gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 FinStaG wurden mit folgenden Kreditinstituten geschlossen:


Hypo Alpe Adria AG:

Die Grundsatzvereinbarung über die Zuführung von Eigenmittel in Form von Partizipa­tionskapital gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 FinStaG wurde mit der Hypo Alpe Adria AG am 29. Dezember 2008 abgeschlossen. Zu den Details der Vereinbarung wird auf die Berichte an den Hauptausschuss des Nationalrates verwiesen.

 

Erste Group Bank AG (Erste Bank):

Die Grundsatzvereinbarung zur Zeichnung von Partizipationskapital mit der Erste Group Bank AG wurde am 26. Februar 2009 abgeschlossen. Bislang wurden von der Erste Bank folgende Tranchen emittiert:

Erste Tranche:   1 Mrd. Euro Partizipationskapital; Zuzählung am 10. März 2009;

Zweite Tranche:    224 Mio. Euro Partizipationskapital; Zuzählung am 28. Mai 2009.

 

Die Verzinsung des Partizipationskapitals beträgt 8 % p.a. vom Nennbetrag nach Steuern, da eine Veräußerung eines 30%-Anteils an Private bereits nachgewiesen wurde. Zu den Details der Vereinbarung wird auf die Berichte an den Hauptausschuss des Nationalrates zum 31. März 2009 und zum 30. Juni 2009 verwiesen.

 

Raiffeisen Zentralbank Österreich AG (RZB):

Die Grundsatzvereinbarung mit der RZB zur Zeichnung von Partizipationskapital durch den Bund wurde am 27.03.2009 unterzeichnet. Die Zuzählung von PS-Kapital iHv 1,75 Mrd. EUR durch den Bund ist am 06.04.2009 erfolgt. Eine erste Tranche iHv 750 Mio. EUR wurde bereits Raiffeisen-intern am 30.12.2008 gezeichnet; aus dieser Tranche wurden zwischen 8. Juni und 19. Juni 2009 500 Mio. Euro an Private platziert. Damit ist der Auflage entsprochen worden, dass höchstens 10% der gesamten Transaktion von Altaktionären und zumindest 20% von Privaten gezeichnet wurde. Zu den sonstigen Details der Vereinbarung wird auf die Berichte an den Hauptausschuss des Nationalrates zum 31. März 2009 und 30. Juni 2009 verwiesen.

 

Österreichische Volksbanken Aktiengesellschaft (VBAG):

Im Rahmen der Grundsatzvereinbarung mit der VBAG vom 3. April 2009 wurden PS‑Scheine der VBAG iHv 1 Mrd. Euro vom Bund gezeichnet. Die Dividende beträgt 9,3%; der Rückzahlungsbetrag wurde mit 100% vereinbart. Es erfolgte keine Beteiligung Privater an der Transaktion. Detailinformationen sind dem Bericht an den Hauptausschuss des Nationalrates vom 30. Juni 2009 zu entnehmen.


Zu 30. bis 37.:

Explizite Gespräche und Maßnahmen über den Erwerb von Gesellschaftsanteilen oder Wandelanleihen im Zusammenhang mit Kapitalerhöhungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 FinStaG gab es bisher keine. Allerdings enthalten einzelne Verträge auch Wandlungsbestimmungen für den Fall, dass der Emittentin eine Abschichtung des Partizipationskapitals wirtschaftlich nicht möglich sein sollte.

 

Zu 38. bis 40.:

Derzeit werden keine Gespräche über Stabilisierungsmaßnahmen gemäß § 2 Abs. 1 Z 5 FinStaG geführt.

 

Zu 41. bis 43.:

Auf Basis des § 2 Abs. 1 Z 5 FinStaG wurde die Übernahme der von der Österreichischen Volksbanken AG und der Dexia Crédit Local gehaltenen Anteile an der Kommunalkredit Austria AG durch den Bund zum symbolischen Preis von jeweils 1 Euro abgewickelt. Das Closing dieser Transaktion erfolgte am 5. Jänner 2009.

 

Zu 44.:

Das vom Bund gezeichnete Partizipationskapital der Hypo Alpe-Adria-Bank AG und die damit verbundenen Einschau- und Kontrollrechte des Bundes wurden mit Settlement am 10. Juni 2009 auf das Depot der FIMBAG übertragen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Josef Pröll eh.