2512/AB-BR/2009

Eingelangt am 23.09.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Herrn Präsident

des Bundesrates

Erwin Preiner                                                         Wien, am            September 2009

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310102/0007-I/4/2009

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.2718/J-BR/2009 vom 23. Juli 2009 der Bundesräte Stefan Schennach Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

 

Einleitend ist folgendes festzuhalten:

 

Die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (im Folgenden: ÖBFA) kann seit der Ausgliederung aus dem Bundesministerium für Finanzen im Jahre 1993 auf eine sehr erfolgreiche Historie zurückblicken. Wie aus der nachfolgenden Tabelle hervorgeht, hat die ÖBFA zwischen 1993 und 2008 einen Vorteil für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler von 6,1 Mrd. € (= 2,1% des Bruttoinlandsproduktes für 2008) erwirtschaftet. Und diese Zahl berücksichtigt bereits das laut Rechnungshof drohende finanzielle Risiko in Höhe von 380 Mio. €.


Erfolg ÖBFA im Namen der Republik Österreich (in Mio. EUR)

 

 

Zinsersparnis                                                 (Schulden & Fremdwährung)[1]

Nettoerträge                   Kassenveranlagung

Vorteil

kumulierter          Vorteil

1993

101 

29

130 

130 

1994

81 

23

104 

234 

1995

172 

32

204 

438 

1996

287 

8

295 

733 

1997

255 

13

268 

1.001 

1998

249 

35 

284 

1.285 

1999

246 

255 

1.540 

2000

281 

18 

299 

1.839 

2001

306 

77 

383 

2.222 

2002

456 

89 

545 

2.767 

2003

334 

58 

392 

3.159 

2004

278 

-8 

270 

3.429 

2005

258 

-38 

220 

3.649 

2006

1.087 

98 

1.185 

4.834 

2007

611 

189 

800 

5.634 

2008

643 

157 

800 

6.434 

SUMME

5.645 

789 

6.434 

 

 

 

 

 

Wenn man den Rechnungshofbericht Bund 2009/8 unvoreingenommen liest, ergibt sich folgendes Ergebnis: Die ÖBFA hat für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in den vergangenen Jahren Vorteile von mindestens 3,3 Mrd. € erwirtschaftet. Der von der ÖBFA in den Jahren 2002 bis 2007 erwirtschaftete Zinsvorteil beträgt rund 3 Milliarden € (RH‑Prüfbericht S. 154). Im Bereich der Veranlagungen hat die ÖBFA dem Bund in den vergangenen Jahren (Periode 1998 bis 2008) einen Nettoertrag von rd. 685 Mio. € erwirtschaftet. Selbst wenn das vom Rechnungshof mit 380 Mio. € bezifferte Risiko bei einzelnen Veranlagungen schlagend werden sollte, verbleibt den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern aus dem Bereich Veranlagungen immer noch ein Vorteil von rund 300 Mio. €.

 

Durch die von der ÖBFA in den vergangenen Jahren erwirtschafteten Vorteile von 3,3 Mrd. € weist die Finanzschuld des Bundes einen um mehr als 1% des Bruttoinlandsproduktes niedrigeren Stand auf als es ohne die Geschäfte der ÖBFA im Derivate- sowie im Veranlagungsbereich der Fall wäre. Diese Zahlen sind ein hervorragender Beweis für das professionelle Arbeiten der ÖBFA beim Management der österreichischen Staatsschulden.

 

Wo bei der Beantwortung dieser Anfrage Angaben zu den Zahlen oder internen Abläufen der ÖBFA gemacht werden, werden die von der Geschäftsführung der ÖBFA bekannt gegebenen Daten herangezogen.

 

 

zu 1.:

Wie den Zahlen des Rechnungshofberichtes zu entnehmen ist, hat der Bund in den vergangenen Jahren (1998-2008) im Bereich der Veranlagungen von Kassenmitteln des Bundes einen Vorteil für die österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler von rund 300 Mio. € erwirtschaftet. Diese Zahl gilt selbst dann, wenn das Risiko bei den öffentlich diskutierten Veranlagungen in Höhe von 380 Mio. € eintritt. Sollte dieses Risiko in einem geringeren Ausmaß schlagend werden, erhöht sich der Vorteil für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler weiter.

 

zu 2. – 7.:

Die Republik Österreich hat nicht spekuliert. Dieser Vorwurf wird auf das schärfste zurückgewiesen. Dabei wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Bericht des Rechnungshofes der Ausdruck „Spekulation“ (bzw.  „spekulative Elemente“ o.ä.) in Bezug auf die Veranlagungen des Bundes nicht ein einziges Mal verwendet wird.

 

Bei den prüfungsgegenständlichen Investments handelt es sich um Emittenten, die von den weltweit führenden Ratingagenturen Moody’s und Standard & Poor’s zum Investitionszeitpunkt jeweils mit dem bestmöglichen kurzfristigen Rating (P-1 von Moody’s / A-1+ von Standard & Poor’s) versehen waren sowie in einem Fall auch mit dem bestmöglichen langfristigen Rating (AAA von Standard & Poor’s); siehe auch grau hinterlegten Bereich bei der folgenden Grafik. Dies wird auch vom Rechnungshof im Prüfbericht Bund 2009/8 (Seite 156) bestätigt.

Zum Vergleich: Das Rating der prüfungsgegenständlichen Investments entsprach zu den jeweiligen Investitionszeitpunkten dem kurzfristigen Rating von Deutschland oder Holland.

Moody's

Standard & Poor's

Short-term

Long-term

Short-term

Long-term

Aaa

AAA*

 

Aa1

 

AA+

P-1*

Aa2

A-1+

AA

 

Aa3

 

AA-

 

A1

 

A-1

A+

A2

 

A

P-2

A3

A-

 

Baa1

A-2

 BBB+

Baa2

BBB

P-3

Baa3

A-3

 BBB-

Investment grade ratings

 

 

Speculative grade ratings

 

 

 

BA1

 

BB+

 

BA2

 

BB+

Not Prime

BA3

B

BB-

 

B1

 

B+

 

B2

 

B

 

B3

C

 B-

 

Caa

 

CCC

 

Ca

 

CC

 

C

 

C

 

D

 

D

D=default

 

 

 

* Die Ratingkategorie der vier gegenständlichen ABCP Investments war P-1 bzw. A-1+ (ein Investment hatte zusätzlich ein AAA Long-term Rating)

 


Es ist eine konservative Veranlagungsstrategie, wenn in bestgeratete Produkte investiert wird. Die ÖBFA hat als konservativer Investor ein auf Bonitäten und Ausfallswahrscheinlichkeiten basierendes System verwendet, das sehr konservativ kalibriert ist und auch unter extremeren Marktbedingungen ausreichen sollte.

 

Nachdem die ÖBFA unter dem Strich große Vorteile für die österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler erwirtschaftet hat, wären die Budgetdefizite vergangener Jahre ohne diese Aktivitäten der ÖBFA höher und die Zinsbelastung für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler stärker. Selbst wenn in den kommenden Jahren das vom Rechnungshof aufgezeigte Risiko in Höhe von 380 Mio. € schlagend werden würde, bliebe immer noch ein erheblicher budgetärer Vorteil übrig.

 

zu 8.:

Diese Berichte sind dadurch zu erklären, dass das Bundesministerium für Finanzen alle entsprechenden Informationen offengelegt hat.

 

zu 9.:

Dies ist nicht bekannt.

 

zu 10.:

Von den ursprünglich betroffenen rd. 691 Mio. € wurden bereits rd. 74 Mio. € rückgeführt, der offene Betrag reduzierte sich dadurch auf rd. 617 Mio. €. Eine Gesellschaft wurde bereits restrukturiert, sodass das derzeitige Investment in Asset Backed Securities 458 Mio. € beträgt.

 

Der Rechnungshof kommt zum Schluss, dass das finanzielle Risiko vom durchschnittlich im Jahr 2007 eingesetzten Veranlagungskapital von 16,8 Milliarden € rund 380 Mio. € (oder 2,3%) beträgt (zum Veranlagungskapital für 2007 siehe auch Antwort zu Frage 13).

 

zu 11., 12. und 16.:

Der Aufbau dieser Mittel erklärt sich dadurch, dass im Zeitraum Herbst 2007 bis Jänner 2008 ca. 75 Mrd. € Ausgaben im Wege der Gebarung des Bundes anfielen. Diesen Ausgaben standen Einnahmen in Höhe von ca. 50 Mrd. € gegenüber. Daraus ergibt sich eine kumulierte Finanzierungslücke in Höhe von ca. 25 Mrd. €. Dieses Delta wurde durch einen entsprechend hohen Kassenstand gedeckt.

 

Generell wäre an dieser Stelle zu erwähnen, dass der Großteil der den Kassenstand beeinflussenden Parameter von der ÖBFA nicht gestaltbar ist (bspw. Steuereinnahmen, Gehälter, EU-Beitrag). Dies gilt vor allem für die Primäreinnahmen und die Primärausgaben und die daraus resultierenden Finanzierungserfordernisse. Weiter sind die – damals zu haltenden –  gesetzlichen Rücklagen in Höhe von rd. 4,7 Mrd. € und der Stand an Collateralforderungen in Höhe von rd. 1,6 Mrd. € zu erwähnen, die im Finanzjahr 2007 als nicht disponierbare Kassenmittel zu halten waren. Aus den im Folgenden dargestellten Graphiken ist ersichtlich, dass die Kassenstände in den Finanzjahren 2002 und 2006 auf Grund der jeweiligen monatlichen Schwankungen der Cash-Flows deutlich niedriger sein konnten als im Finanzjahr 2007.

 

 

Die nachfolgenden Grafiken zeigen die Entwicklung im Liquiditätsbedarf der Jahre 2002, 2006 u. 2007:

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

zu 13. und 33.:

Die Kassenmittel des Bundes werden von der ÖBFA veranlagt. Die im Zeitraum 1998 bis 2008 durchschnittlich veranlagten Beträge stellen sich wie folgt dar (in Mrd. €):

 

 

 

1998

1999

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

Januar

 

2,8

2,4

2,2

4,5

5,2

4,2

3,7

5,0

6,5

6,0

6,4

Februar

 

1,6

1,6

2,0

3,3

5,4

4,6

3,3

7,4

6,1

8,1

4,7

März

 

2,1

2,9

2,5

3,0

5,3

5,9

5,1

10,0

8,7

11,7

6,9

April

 

1,8

1,0

2,8

3,9

5,0

4,8

5,7

11,6

9,0

12,4

5,8

Mai

 

1,4

2,2

2,8

4,7

4,4

6,0

7,3

16,3

13,1

15,7

6,7

Juni

 

2,2

2,7

3,4

4,8

4,4

10,2

10,0

18,2

16,0

20,3

8,0

Juli

 

1,7

2,4

4,0

3,3

4,5

6,9

9,8

16,5

13,6

22,1

6,9

August

 

2,0

3,2

3,6

2,4

4,5

4,5

10,0

15,6

10,0

23,5

6,0

September

 

2,2

3,0

4,6

3,9

4,9

5,1

11,8

15,2

10,1

26,3

7,1

Oktober

 

2,1

1,4

4,2

6,5

5,2

4,7

10,0

11,4

9,6

26,8

10,6

November

 

2,0

1,7

3,8

4,5

4,1

3,3

5,4

5,7

7,7

17,2

12,4

Dezember

 

2,5

2,6

3,4

4,2

4,8

4,6

6,1

6,1

5,9

11,3

16,3

Monatsdurchschnitt

2,0

2,2

3,3

4,1

4,8

5,4

7,3

11,6

9,7

16,8

8,1

 

zu 14. und 15.:

Die realisierten Finanzschuldtilgungen (entsprachen weitgehend den Tilgungsplänen) unter Berücksichtigung von Währungstauschverträgen des Bundes stellen sich wie folgt dar (Beträge in Mrd. €):

 

 

Jän

Feb

Mär

Apr

Mai

Jun

Jul

Aug

Sep

Okt

Nov

Dez

Gesamt

1998

0,8

1,1

1,2

0,5

0,7

1,0

0,3

0,3

1,2

1,6

1,6

0,7

11,0

1999

1,0

0,3

3,8

0,8

1,2

0,4

0,0

0,1

1,6

0,1

0,1

0,6

10,0

2000

2,0

2,8

1,3

0,9

1,5

0,4

0,8

0,1

0,1

0,3

0,4

1,5

12,2

2001

2,0

1,9

1,1

0,8

1,4

0,1

1,2

0,1

0,4

0,2

0,9

0,2

10,3

2002

0,7

2,7

1,3

1,3

2,2

0,9

0,1

0,0

2,5

1,2

0,0

0,1

13,1

2003

1,8

0,9

0,5

1,6

0,8

0,2

6,3

0,1

1,4

2,1

0,2

0,1

15,9

2004

2,0

1,3

0,2

0,6

0,4

0,3

1,2

0,2

0,6

7,9

0,1

1,3

15,9

2005

1,1

0,6

0,6

0,7

0,7

1,9

0,1

0,2

0,9

8,2

1,3

0,8

17,3

2006

1,9

2,8

1,0

1,1

1,0

0,3

6,4

0,4

0,8

0,2

0,1

1,2

17,0

2007

1,2

1,1

0,7

1,7

1,0

1,4

1,4

0,8

0,4

8,3

0,3

1,7

19,9

2008

6,4

0,4

0,4

0,4

0,3

0,5

0,3

0,3

0,7

0,1

0,1

0,9

10,9

 


zu 17. und 18.:

Die Veranlagungen der Kassenmittel des Bundes wurden stets im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen vorgenommen. Der Vorwurf einer Gesetzesverletzung wurde auch vom Rechnungshof nicht erhoben.

 

Auch aus VfSlg. 4340 ergibt sich nicht, dass die den Gegenstand des Rechnungshofberichtes Bund 2009/8 bildenden Veranlagungen oder andere Veranlagungen der ÖBFA gegen die gesetzlichen Grundlagen für Kassenstärker verstoßen. In VfSlg. 4340 geht der Verfassungsgerichtshof auch nicht von einer kurzfristigen Liquiditätsenge des Bundes aus, sondern stellt im Wesentlichen bloß fest, dass zur vorübergehenden Kassenstärkung durchgeführte kurzfristige Kreditoperationen zu Finanzschulden werden, wenn sie über den Ultimo eines Finanzjahres hinausgehen. Das VfGH-Erkenntnis fußt zudem auf der Haushaltsrechtslage des Jahres 1962 und ist auf die Rechtslage entsprechend der Haushaltsrechtsreform 1986 nicht mehr anwendbar.

 

zu 19.:

Der Empfehlung des Rechnungshofs, die Bestimmungen des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG) in Richtung der Möglichkeit der Anpassung an die Marktgegebenheiten zu formulieren, wurde durch die Anfügung des § 16 Abs. 2 Z. 16 BHG im Jahr 2003 nachgekommen.

Diese Bestimmung betrifft die Aufnahme kurzfristiger Finanzierungen, die mit einer fristenkonformen Veranlagung einhergehen und ein Teil der Liquiditätsreserve sind.

 

zu 20. und 21.:

Weitere Adaptierungen im Bezug auf die Verrechnungsvorschriften werden im Wege der 2. Etappe der Haushaltsrechtsreform umgesetzt. Diesbezügliche Informationen wurden und werden dem Nationalrat im Wege des beratenden Beirates für die Haushaltsrechtsreform übermittelt.

 

zu 22. und 23.:

Der Republik Österreich stehen für kurzfristige Veranlagungen neben Einlagen bei Banken auch Commercial Papers sowie Asset Backed Commercial Papers (mit und ohne Liquiditätsgarantie) zur Verfügung. Die Entscheidung der ÖBFA-Geschäftsführung, in welche Assetklasse bzw. in welches konkrete Investment investiert wird, erfolgte auf Basis eines auf Bonitäten und Ausfallswahrscheinlichkeiten basierenden Ansatzes. Bei identischem kurzfristigen Rating (P-1 von Moody’s und A-1+ von Standard & Poor’s) zum Zeitpunkt der Veranlagungen im Jahr 2007 ist das Ausfallsrisiko einer ABCP-Veranlagung (mit oder ohne Liquiditätsgarantie) nicht größer gewesen als bei anderen Assetklassen (Einlagen bzw. Commercial Paper).

 

Was das im Zusammenhang mit den ABCP-Veranlagungen der Republik Österreich von den Ratingagenturen vergebene Rating (P-1 von Moody’s und A-1+ von Standard & Poor’s) betrifft, ist auf eine Untersuchung von Moody’s aus dem Jahr 2004 zum Thema „Short-Term Ratings Performance and Corporate Commercial Paper Defaults, 1972 bis 2004“ zu verweisen. Ergebnis dieser Untersuchung ist, dass die Ausfallswahrscheinlichkeit für P-1 gerateten Investments mit einer Laufzeit von bis zu 120 Tagen unter der statistischen Messgrenze liegt. Im Zeitraum 1972 bis 2004 waren in der Ratingkategorie P-1 – also in derselben Bonitätskategorie, in der auch die ÖBFA investiert war – nur drei Zahlungsverzögerungen (ohne Zahlungsausfall) und ein Zahlungsausfall der Zinsen (in Höhe von 1% des Nominales) zu verzeichnen. Die ABCP-Veranlagungen der Republik Österreich waren somit keinesfalls als risikoreicher oder als in größerem Ausmaß gefährdet zu qualifizieren als alle anderen Veranlagungen in derselben Ratingklasse. Auch im Hinblick auf die Höhe der veranlagten Beträge gab es aus damaliger Sicht (d.h. bis August 2007) keinen Grund, bei Vorliegen des bestmöglichen kurzfristigen Ratings auf Veranlagungen zu marktkonformen Erträgen zu verzichten.

 

Zudem wurde durch Veranlagungen in mehrere Assetklassen – also neben Banken-Einlagen Investments in CPs und ABCPs – eine zusätzliche Diversifikation erzielt.

 

zu 24., 26. und 27.:

Es ist nochmals darauf hinzuweisen, dass die ÖBFA nicht spekuliert hat und auch  im Rechnungshofbericht (Bund 2009/8) das Wort „Spekulation“ im Zusammenhang mit der Veranlagung der Kassenmittel des Bundes nie erwähnt wird.

 

Die US-Subprime Krise begann erst im August/September 2007. Der Index für US Asset Backed Commercial Paper mit dreimonatiger Laufzeit stieg noch bis in den September 2007 an und verlor erst dann an Wert. Die Republik Österreich hat aber ihre Veranlagungen bereits vorher, nämlich in der zweiten Augusthälfte 2007 gestoppt und daher frühzeitig und damit entsprechend verantwortungsvoll reagiert. Auch dies unterstreicht die professionelle Vorgangsweise der ÖBFA.

 

Auch war es der ÖBFA – ebenso wie anderen Marktteilnehmern – unmöglich, schon damals die in ihrer weltweiten Dramatik aufbrechende Krise des Finanzsystems vorauszusehen und bei ihren Dispositionen zu berücksichtigen. Wie in der nachfolgenden Graphik dargestellt, ist der Markt für US Commercial Paper (Nonfinancial, Financial und Asset Backed) noch bis zirka Anfang September 2007 gewachsen, erst danach sind speziell die Marktsegmente „Asset Backed“ und „Nonfinancials“ massiv eingebrochen.

                Quelle: The European Government Bond Summit, 24 October, 2008; Präsentation von Jens Thomsen

 

Trotz des optimalen Ratings hat die Republik Österreich nur kurzfristige Veranlagungen mit einer Laufzeit von einem Monat bis maximal sechs Monaten getätigt und somit ganz wesentlich zur Risikoreduzierung beigetragen. Weiters ist festzuhalten, dass bis Ultimo 2007 der gesamte ausgewiesene Veranlagungsbetrag in Höhe von 10,78 Mrd. € – ausgenommen die vier gegenständlichen Veranlagungen – ordnungsgemäß rückgeführt wurde.

 

Somit ist die maßgebliche Frage, ob es für die ÖBFA zum Zeitpunkt der Veranlagung  unter Beachtung der für derartige Geschäfte gebotenen besonderen kaufmännischen Sorgfalt hätte erkennbar sein müssen, dass es sich bei den gegenständlichen Veranlagungen angesichts der später hereinbrechenden internationalen Finanzkrise um risikoreiche Veranlagungen in besonders gefährdete Wertpapiere handelt, mit einem klaren Nein zu beantworten. Weiters stellt der Rechnungshof in seinem Bericht auf Seite 160 selbst fest, dass sich die gegenständlichen Investments erst durch den „Ausbruch der US-Subprime-Krise im August 2007“ als „besonders negativ betroffenes Segment“ herausgestellt haben und nicht schon vorher.

 

Unterstrichen wird dies auch durch die Tatsache, dass die auf die Beurteilung solcher Veranlagungen spezialisierten Rating-Agenturen in zwei Fällen erst in der zweiten Augusthälfte (Golden Key 17. Aug. 2007, Mainsail II 22. Aug. 2007) und in den beiden anderen beiden Fällen sogar erst Ende Oktober (Rhinebridge LLC 19. Okt. 2007, Axon Financial Funding Ltd. 23. Okt. 2007) ein Downgrading vorgenommen haben. Die ÖBFA hat daher schon nach dem ersten konkreten Warnsignal reagiert und Neugeschäfte im Bereich ABCP eingestellt, während der Index für US Asset Backed Commercial Paper weiter gestiegen ist. Dieses schnellere Zurückziehen von Veranlagungsmitteln schon bei ersten Anzeichen von Problemen begründet sich durch die konservative Grundausrichtung der ÖBFA bei der Veranlagung von Bundesmitteln.

 

Der Bund hat immer nur in die höchstrangigen Tranchen von ABCPs (vorrangige Befriedigung im Insolvenzfall) mit bestem Rating investiert (siehe auch Grafik bei Antwort zu Fragen 2 bis 7). Im in der Fragestellung (Frage 63) angeführten BIZ-Quartalsbericht vom Juni 2005 wird auf Seite 80 festgehalten: „Die aus der Zahlungsrangfolge resultierende Kreditunterstützung lässt erwarten, dass die höchstrangigen Ansprüche dank der Verlustübernahme durch nachrangige Ansprüche vor dem Ausfallrisiko des Aktiva-Pools geschützt sind, wenn nicht ganz besonders ungünstige Umstände eintreten.“ Die aktuelle Wirtschafts- und Finanzkrise muss als das Eintreten von „ganz besonders ungünstigen Umständen“ gewertet werden.

 

zu 25.:

Stress- und Krisentests wurden in den letzten Jahren im zunehmenden Maße Teil des Risikogesamtsteuerungsmodells von Banken. Historisch betrachtet wurden Stress- und Krisentests lange Zeit hauptsächlich im Bereich Marktrisikomanagement eingesetzt. Eine Studie der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) aus dem Jahr 2005 belegt, dass damals selbst von großen internationalen Banken Stresstests im Bereich des Kreditrisikos weit weniger durchgeführt wurden (http://www.bis.org/publ/cgfs24.htm).

 

Nach den Bestimmungen des § 45 (2) Solvabilitätsverordnung, die für Banken Anwendung findet, hat der Krisentest „aussagekräftig und angemessen vorsichtig zu sein und zumindest den Einfluss leichter Rezessionsszenarien zu berücksichtigen.“ So wurde im Revisionsbericht über die ÖBFA vom Mai 2008 für das Geschäftsjahr 2007 zum Kreditrisiko-Gesamtsteuerungsmodell festgehalten: „Das System ist sehr konservativ kalibriert und sollte auch unter extremeren Marktbedingungen ausreichen.“ Das heißt, bei extremeren Marktbedingungen wären keine Verluste zu erwarten gewesen. Es besteht daher beim Bund das vom Rechnungshof festgestellte finanzielle Risiko iHv. 380 Mio. €, weil die aktuelle Finanzkrise Ausmaße angenommen hat, die über das, was bis dahin unter Experten als „extremere Marktbedingungen“ verstanden worden ist, noch weit hinausgeht. Wenn „extremere Marktbedingungen“ zu keinem finanziellen Risiko des Bundes geführt hätten, dann hätten es „leichte Rezessionsszenarien“ erst recht nicht. Die für Banken vorgesehenen Stress- und Krisentest wären für die ÖBFA daher nicht passend. So hätten sie im Jahr 2007 unter der Berücksichtigung des Einflusses zumindest leichter Rezessionsszenarios nur zu dem Ergebnis führen können, dass selbst im Stressfall keine Verluste zu erwarten sind. Damit wäre die Einschätzung nur verstärkt worden, dass Verluste im Veranlagungsportfolio des Bundes extrem unwahrscheinlich sind.

 

Die ÖBFA hat jedoch die Konsequenzen aus der größten Finanzmarktkrise seit den 1930er Jahren gezogen und im Jahr 2008 unter Einbindung der Wirtschaftsuniversität Wien und PWC begonnen, ein auf die Bedürfnisse eines öffentlichen Treasuries maßgeschneidertes Konzept zur Durchführung von Stress- und Krisentest zu entwickeln.

 

zu 28.:

Diese Formulierung bezieht sich allgemein auf die vom Rechnungshof in diesem Bericht ebenfalls untersuchten derivativen Geschäfte der Gebietskörperschaften. Im spezifischen Zusammenhang mit den Veranlagungen des Bundes wird das Wort „Spekulation“ (bzw.  „spekulative Elemente“ o.ä.) nicht ein einziges Mal verwendet.

 

zu 29. – 31.:

Die Anregung des Rechnungshofes ist - wie bereits zu 25. erwähnt - bereits in Umsetzung. Die ÖBFA arbeitet mit Experten einen auf die Bedürfnisse eines öffentlichen Treasuries zugeschnittenen individuellen Stresstest aus. Der Vorstand der ÖBFA hat die Ausarbeitung dieses Stresstests bereits im Mai 2008 eingeleitet, das Konzept wurde im März 2009 im Aufsichtsrat der ÖBFA präsentiert und von diesem zur Kenntnis genommen. Die technische Umsetzung läuft derzeit. Erste Stresstets sollen im kommenden Jahr durchgeführt werden.

 

zu 32.:

Der von der Republik Österreich durch das professionelles Management der ÖBFA erwirtschaftete Nettoertrag von 685 Mio. € verteilt sich auf die einzelnen Jahre wie folgt (Beträge in Mio. €, in Summe Rundungsdifferenz):

 

 

1998

1999

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

Jänner

3

8

-8

-1

9

8

3

-1

-41

-7

7

Februar

1

0

-21

5

3

7

2

-16

-16

-38

-17

März

0

-2

-10

3

2

12

3

-12

-17

-31

14

April

5

-5

-5

-3

12

-5

2

-13

4

5

16

Mai

3

-1

-10

5

7

3

-5

-23

-10

-67

12

Juni

2

1

6

4

6

1

-11

-8

-7

-31

14

Juli

3

-5

1

16

8

0

-5

-16

37

14

20

August

0

1

-1

10

8

16

-6

3

20

11

7

September

1

2

-5

4

9

4

-18

13

37

37

8

Oktober

9

3

26

7

5

5

14

18

18

57

12

November

3

2

14

6

8

2

4

10

26

127

18

Dezember

5

4

30

23

12

3

10

8

47

112

46

Gesamt

35

8

18

77

89

58

-8

-38

99

189

158

 

Hinweis zu den Jahren 2004/05:

Aufgrund der hohen Emissionstätigkeit im langfristigen Finanzierungsbereich in den ersten Monaten des jeweiligen Jahres, bedingt durch das niedrige absolute Zinsniveau, kam es zu einer negativen Fristentransformation. Die negative Fristentransformation führt bei einer normalen Zinsstrukturkurve zu negativen Nettoerträgen. Jedoch tragen niedrigverzinste langfristige Finanzierungen zur Budgetstabilität des Bundes bei.

 

zu 34. und 36.:

Im Zeitraum 1998 bis  Mai 2000 wurden keine CP-Geschäfte eingegangen.

Der restliche Zeitraum stellt sich wie folgt dar:

 

Datum

ABCP mit Liquiditäts-garantie

ABCP mit teilweiser Liquiditäts-garantie

ABCP ohne Liquiditäts-garantie (SIV)

ABCP -Veranlagungen gesamt

ABCP -Veranlagungen in % der Kassenmittel

(Beträge in
Mrd. €)

 

 

 

 

 

Juni 2000

0,000

0,045

0,000

0,045

1,3

Juli 2000

0,000

0,116

0,000

0,116

2,9

August 2000

0,059

0,142

0,029

0,230

6,4

September 2000

0,018

0,325

0,053

0,396

8,6

Oktober 2000

0,000

0,289

0,000

0,289

6,9

November 2000

0,034

0,301

0,000

0,335

8,9

Dezember 2000

0,006

0,095

0,000

0,101

3,0

Jänner 2001

0,000

0,054

0,000

0,054

1,2

Februar 2001

0,000

0,155

0,000

0,155

4,7

März 2001

0,000

0,113

0,000

0,113

3,8

April 2001

0,000

0,287

0,000

0,287

7,3

Mai 2001

0,000

0,299

0,000

0,299

6,3

Juni 2001

0,000

0,479

0,000

0,479

10,0

Juli 2001

0,000

0,411

0,000

0,411

12,5

August 2001

0,000

0,120

0,000

0,120

5,1

September 2001

0,012

0,155

0,027

0,195

5,0

Oktober 2001

0,015

0,118

0,045

0,178

2,8

November 2001

0,053

0,010

0,000

0,063

1,4

Dezember 2001

0,000

0,009

0,000

0,009

0,2

Jänner 2002

0,000

0,324

0,000

0,324

6,2

Februar 2002

0,000

0,726

0,000

0,726

13,5

März 2002

0,000

0,766

0,006

0,772

14,4

April 2002

0,000

0,294

0,033

0,328

6,6

Mai 2002

0,000

0,316

0,080

0,396

9,1

Juni 2002

0,014

0,387

0,151

0,552

12,6

Juli 2002

0,010

0,568

0,209

0,787

17,5

August 2002

0,020

0,651

0,156

0,828

18,4

September 2002

0,001

0,723

0,104

0,828

16,9

Oktober 2002

0,000

0,705

0,095

0,800

15,3

November 2002

0,011

0,709

0,195

0,916

22,6

Dezember 2002

0,015

0,759

0,144

0,918

19,3

Jänner 2003

0,018

1,015

0,144

1,178

28,1

Februar 2003

0,073

1,310

0,203

1,585

34,4

März 2003

0,171

1,177

0,233

1,581

26,6

April 2003

0,116

1,175

0,142

1,433

29,6

Mai 2003

0,147

1,139

0,209

1,495

25,0

Juni 2003

0,223

0,995

0,233

1,451

14,2

Juli 2003

0,144

0,907

0,235

1,286

18,7

August 2003

0,123

0,707

0,196

1,025

22,9

September 2003

0,092

0,759

0,152

1,003

19,5

Oktober 2003

0,226

0,984

0,218

1,428

30,1

November 2003

0,152

0,888

0,081

1,120

33,5

Dezember 2003

0,025

0,424

0,097

0,545

11,8

Jänner 2004

0,000

0,179

0,163

0,342

9,2

Februar 2004

0,018

0,131

0,206

0,355

10,8

März 2004

0,086

0,476

0,268

0,829

16,3

April 2004

0,086

0,942

0,282

1,310

23,0

Mai 2004

0,164

1,188

0,283

1,635

22,3

Juni 2004

0,507

2,205

0,320

3,032

30,4

Juli 2004

0,991

3,020

0,339

4,350

44,4

August 2004

0,892

3,127

0,318

4,336

43,4

September 2004

0,976

3,495

0,409

4,880

41,4

Oktober 2004

0,465

1,484

0,370

2,319

23,1

November 2004

0,096

0,852

0,143

1,091

20,1

Dezember 2004

0,000

0,407

0,042

0,449

7,4

Jänner 2005

0,112

0,655

0,197

0,964

19,2

Februar 2005

0,380

2,737

0,397

3,514

47,4

März 2005

0,485

3,242

0,487

4,213

42,2

April 2005

0,574

3,590

0,607

4,771

41,1

Mai 2005

0,569

3,859

0,803

5,230

32,1

Juni 2005

0,684

4,216

0,827

5,727

31,5

Juli 2005

0,904

4,556

0,822

6,282

38,1

August 2005

0,687

4,434

0,820

5,941

38,0

September 2005

0,723

4,571

0,794

6,088

39,9

Oktober 2005

0,332

2,689

0,462

3,483

30,5

November 2005

0,066

1,224

0,210

1,500

26,4

Dezember 2005

0,110

0,631

0,175

0,917

15,0

Jänner 2006

0,097

0,805

0,402

1,305

20,1

Februar 2006

0,156

1,431

0,401

1,988

32,4

März 2006

0,399

2,462

0,532

3,393

39,1

April 2006

0,429

2,295

0,564

3,289

36,7

Mai 2006

0,486

3,434

0,564

4,483

34,2

Juni 2006

0,507

4,433

0,629

5,569

34,8

Juli 2006

0,258

3,266

0,661

4,186

30,8

August 2006

0,165

2,428

0,570

3,163

31,5

September 2006

0,183

2,571

0,541

3,294

32,8

Oktober 2006

0,218

2,238

0,247

2,704

28,3

November 2006

0,112

1,575

0,166

1,853

24,1

Dezember 2006

0,003

0,768

0,119

0,889

15,0

Jänner 2007

0,053

0,792

0,228

1,073

18,0

Februar 2007

0,141

1,731

0,451

2,323

28,8

März 2007

0,251

3,281

0,712

4,244

36,3

April 2007

0,272

3,534

0,815

4,621

37,1

Mai 2007

0,217

3,997

1,434

5,648

35,9

Juni 2007

0,333

5,035

1,853

7,221

35,5

Juli 2007

0,503

6,123

2,221

8,847

40,0

August 2007

0,491

6,332

3,961

10,784

45,8

September 2007

0,361

4,574

4,922

9,857

37,4

Oktober 2007

0,119

2,156

3,629

5,904

22,0

November 2007

0,102

0,762

1,799

2,663

15,5

Dezember 2007

0,013

0,007

0,751

0,771

6,8

Jänner 2008

0,000

0,000

0,691

0,691

10,9

Februar 2008

0,000

0,000

0,691

0,691

14,7

März 2008

0,000

0,000

0,662

0,662

9,6

April 2008

0,000

0,000

0,662

0,662

11,3

Mai 2008

0,000

0,000

0,662

0,662

9,9

Juni 2008

0,000

0,000

0,662

0,662

8,3

Juli 2008

0,000

0,000

0,662

0,662

9,6

August 2008

0,000

0,000

0,534

0,534

8,9

September 2008

0,000

0,000

0,504

0,504

7,1

Oktober 2008

0,000

0,000

0,492

0,492

4,7

November 2008

0,000

0,000

0,478

0,478

3,9

Dezember 2008

0,000

0,000

0,464

0,464

2,8

Jänner 2009

0,000

0,000

0,464

0,464

3,3

Februar 2009

0,000

0,000

0,461

0,461

3,1

März 2009

0,000

0,000

0,459

0,459

2,8

April 2009

0,000

0,000

0,459

0,459

3,1

Mai 2009

0,000

0,000

0,459

0,459

3,2

Juni 2009

0,000

0,000

0,458

0,458

3,1

 

zu 35.:

Die ausstehenden kurzfristigen Finanzierungen belaufen sich per jeweiligem Monatsende im Jänner 2009 auf 1.351 Mio. €, im Februar 2009 auf 2.326 Mio. €, im März 2009 auf 2.788 Mio. €, im April 2009 auf 2.652 Mio. €, im Mai 2009 auf 1.823 Mio. € und im Juni 2009 auf 1.323 Mio. €. In diesem Zeitraum sind aus der Kassenhaltung des Bundes Erträge von 81 Mio. € und Aufwendungen  von 22 Mio. € angefallen und es wurden somit 59 Mio. € erwirtschaftet. Die oben angeführten Erträge und Aufwendungen sind cash-flow-bezogen und somit für das erste Halbjahr 2009 nicht abgegrenzt.

 

zu 37.:

Ja.

 

zu 38.:

Der Aufwand für die Kassenhaltung in den Jahren 1998 - 2008 beläuft sich wie folgt (in Mio. €):


 

1998

1999

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

Jänner

5

1

15

21

6

0

4

7

48

18

12

Februar

3

3

25

6

7

0

3

24

25

52

28

März

7

10

16

12

6

1

5

28

27

51

8

April

2

9

14

17

9

17

8

31

8

22

2

Mai

2

4

19

12

7

6

14

41

29

88

5

Juni

3

5

5

7

4

17

24

39

41

83

12

Juli

2

8

11

4

4

8

22

36

9

31

3

August

3

4

9

8

5

3

22

24

7

77

7

September

3

7

11

7

9

4

28

28

1

40

14

Oktober

3

1

5

13

9

6

20

16

10

33

13

November

2

1

1

7

4

4

6

6

0

1

8

Dezember

2

2

-4

2

5

7

8

8

-1

15

20

Gesamt

38

56

127

116

75

74

165

287

202

512

134

 

 

Diesem Aufwand stehen in Summe entsprechend höhere Erträge gegenüber, so dass für die Jahre 1998 bis 2008 sich in Summe der in der Antwort zu Frage 32 genannte Nettoertrag von 685 Mio. € ergibt.

 

zu 39. und 40.:

Die Minderung des Zinsaufwandes kommt durch den Einsatz von Derivatgeschäften innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen und Richtlinien des Aufsichtsrates der ÖBFA zustande.

 

Wie der Rechnungshof in seinem Bericht festhält, führt die ÖBFA Derivativgeschäfte zur Reduzierung des Zinsaufwands und zur Verminderung des Wechselkursrisikos bei Fremdwährungsgeschäften durch. Darüber hinaus steuert die ÖBFA über die Derivativgeschäfte das Risikomaß der Modified Duration.

 

Von den gesamten derivativen Geschäften fallen mehr als 95% auf Zins- und Währungsswaps und der Rest auf Devisentermingeschäfte.

 

zu 41. und 42.:

Es wurden zahlreiche Vorsorgen getroffen. Grundsätzlich treten bei Zins- und Währungsswaps folgende Risiken auf:

 

Marktpreisrisiko:

Das Risiko, dass es durch ungünstige Marktentwicklungen zu Barwertverlusten kommt.


Wird minimiert durch:

Zins- und Währungsswaps werden nur abgeschlossen, um bestehende Schuldpositionen gegen Zins- oder Währungsverluste abzusichern. Es dürfen keine Swaps ohne eine zugrunde liegende reale Finanztransaktion des Bundes abgeschlossen werden (d.h. keine Makroswaps).

 

Counterparty-Risiko (Kreditrisiko):

Das Risiko, dass durch die Zahlungsunfähigkeit eines Swap-Partners Erträge aus der Absicherung verloren gehen.

 

Wird minimiert durch:

Besicherungsverträge, die die Swap-Partner verpflichten, der ÖBFA regelmäßig Barmittel oder Staatsanleihen in einer vertraglich festgelegten Höhe zu übertragen. Derzeit sind mehr als 85% der ausstehenden Beträge mit Barsicherheiten hinterlegt. Um diesen Betrag weiter zu steigern, ist die ÖBFA seit Juni 2008 mit ihren Swap-Vertragspartnern in Neuverhandlungen der Besicherungsverträge eingetreten. Damit wird auch das Rechtsrisiko weiter reduziert. Der neue Vertragsstandard sieht als wesentliche Verbesserung unter anderem vor, dass die ÖBFA nunmehr täglich (statt wie bisher monatlich) einen Nachschuss an Sicherheiten fordern kann.

 

Operationales Risiko:

Das Risiko, durch menschliche Fehler oder Fehler in internen Abläufen und Systemen Verluste zu erleiden.

 

Wird minimiert durch:

Konsequente Umsetzung des 4-Augen-Prinzips in den internen Abläufen und der IT-Infrastruktur. Die internen Abläufe werden im Organisationshandbuch dokumentiert.

 

Rechtsrisiko:

Das Risiko, dass Verträge rechtlich nicht durchsetzbar oder nicht ausreichend dokumentiert sind.

 

Wird minimiert durch:

Es werden von der ÖBFA nur international übliche Standardverträge abgeschlossen. Diese sind ausreichend dokumentiert und deren Durchsetzbarkeit wird durch externe Rechtsgutachten bestätigt. Zins- und Währungsswaps werden nur auf Basis dieser (Swap‑) Rahmenverträge abgeschlossen. Damit können im Konkursfall des Vertragspartners (= Bank) gegenläufige Forderungen zu einer Nettoposition saldiert werden (= Close Out Netting).

 

zu 43. und 44.:

Die Zinsersparnis von in Summe circa 3 Mrd. € ist keine Annahme, sie ist vom Rechnungshof bestätigt und stammt aus der Gebarung des Bundes. Als Vergleichsmaßstab dienen die den Derivaten zugrunde liegende realen Finanztransaktionen des Bundes.

 

zu 45. bis 48.:

Die Zinsersparnis in Höhe von 3.024 Mio. € verteilt sich auf die einzelnen Jahre wie folgt (Beträge in Mio. €):

 

2002:  456 

2003:  334 

2004:  278 

2005:  258 

2006:  1.087 

2007:  611 

 

Diese Zahlen sind keine Annahmen. Sie sind vom Rechnungshof bestätigt und stammen aus der Gebarung des Bundes.

 

zu 49.:

Die ÖBFA handelt im Namen und auf Rechnung der Republik Österreich und wird deshalb vom Rechnungshof geprüft. Die Finanzmarktaufsicht ist die Aufsichtsbehörde der Banken, Versicherungen, Pensionskassen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen. Die ÖBFA ist aber weder eine Bank noch eine Versicherung, Pensionskasse oder ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen.

 

zu 50.:

Ja, die Innenrevision der ÖBFA hält bei der Prüfung der damals gültigen Kreditrisikorichtlinien aus dem Jahr 2005 im Revisionsbericht vom Mai 2008 für das Geschäftsjahr 2007 fest: „Das System ist sehr konservativ kalibriert und sollte auch unter extremeren Marktbedingungen ausreichen.“

 

Im Lichte der Wirtschafts- und Finanzkrise sind gerade auch die Best-Practice-Standards im Risikomanagement im Umbruch und werden weiter entwickelt. Die ÖBFA hat durch eine Reihe von Maßnahmen rasch auf das veränderte Umfeld reagiert. Damit  wird dafür gesorgt, dass das Risikomanagement der ÖBFA auch in Zukunft internationalen Best-Practice-Standards entspricht.

 

zu 51. und 52.:

Eine Reihe von Limits der ÖBFA sind auf Portfolioebene als Gesamtlimit definiert:

 

·         Limitierung des Zinskostenrisikos:
In einem ersten Schritt werden die erwarteten Zinskosten der kommenden sieben Jahre berechnet. Basis für die ersten vier Jahre ist jeweils das vierjährige Budgetprogramm des BMF. Für die Berechnung der Jahre 5 bis 7 wird der Defizitwert des vierten Jahres fortgeschrieben. Weiters werden für die Berechnung die jeweils maßgeblichen Zinskurven verwendet. In einem zweiten Schritt wird eine Risikoszenariorechnung durchgeführt. Die Zinskosten des daraus ermittelten Risikoszenarios dürfen die erwarteten Zinskosten um  nicht mehr als einen vom Aufsichtsrat vorgegebenen Prozentsatz vom BIP überschreiten.

·         Limitierung des Fremdwährungsrisikos:
Das statistisch berechnete Aufwertungsrisiko des gesamten Fremdwährungsportfolios des Bundes darf innerhalb eines Jahres einen vom Aufsichtsrat vorgegebenen Prozentsatz vom BIP nicht überschreiten.

·         Limitierung der Modified Duration:
Die Modified Duration ist eine Kennzahl für die Zinssensitivität des Portfolios. Der Aufsichtsrat legt jährlich die obere und untere Grenze für die Modified Duration des gesamten Schuldenportfolios fest.

·         Limitierung der Gesamtkosten der Kassenhaltung (Cost of Carry):
Die Kosten der Kassenhaltung werden durch den Aufsichtsrat limitiert.

 

Bei der Beurteilung der Diversifikation ist es vom Risikostandpunkt her gesehen nicht sinnvoll, die Kategorisierung nach Veranlagungsprodukten (und damit nach der äußeren Form) vorzunehmen. Vielmehr muss auf die zugrunde liegenden Risikotreiber abgestellt werden. Die geographische (Sitz des Unternehmens) und sektorale (Branchenzugehörigkeit) Aufteilung des Portfolios wird seit August 2007 täglich berechnet und dem Vorstand der ÖBFA vorgelegt. Die Branchenaufteilung des Veranlagungsportfolios weist eine bis zu einem gewissen Grad unvermeidliche Konzentration auf den Bankensektor auf. Durch die Beimischung von ABCPs konnte in den Jahren 2000 bis 2007 die Diversifikation des Veranlagungsportfolios vor allem im Hinblick auf die Branchenaufteilung wesentlich verbessert werden.

 

zu 53.:

Die ÖBFA hat die Empfehlung des Rechnungshofs, für das Zinsänderungsrisiko verbindliche Limits festzulegen und eine umfassende Limitarchitektur zu erarbeiten, umgehend umgesetzt. Schon am 17. September 2004, nur wenige Monate nach Veröffentlichung des Berichts des Rechnungshofs, wurde dem Aufsichtsrat der ÖBFA vom Vorstand der ÖBFA die erarbeitete Limitarchitektur präsentiert und die Limits wurden zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Antrag zur Einführung von verbindlichen Limits für das Zinsänderungsrisiko wurde vom Aufsichtsrat angenommen.

 

zu 54.:

Der Aufsichtsrat der ÖBFA genehmigt die Kreditrisikorichtlinien, wobei dem Aufsichtsrat hierzu jeweils ein Vorschlag des Vorstandes der ÖBFA zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Die im Jahr 2007 für die Veranlagungen der ÖBFA anwendbaren Kreditrisikorichtlinien wurden im Frühjahr 2008 einer Revisionsprüfung unterzogen.

 

Als Ergebnis dieser Prüfung zum im Geschäftsjahr 2007 bestehenden Kreditrisiko-gesamtsteuerungsmodell der ÖBFA wird festgehalten: „Das System ist sehr konservativ kalibriert und sollte auch unter extremeren Marktbedingungen ausreichen.“ Es liegt somit kein Versäumnis des Aufsichtsrates der ÖBFA vor.

 

zu 55. und 56.:

Das Risikomanagement des Bundes weist bereits eine strikte und umfassende Limitarchitektur auf, die laufend an die Gegebenheiten am Kapitalmarkt angepasst und regelmäßig einer Überprüfung auf ihre Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Best-Practice-Standards unterzogen wird. Darüber hinaus wird das Risikomanagement des Bundes in regelmäßigen Abständen durch die interne Revision der ÖBFA untersucht. Als Resultat dieser Überprüfungen wurden die Kreditrisikorichtlinien der ÖBFA seit dem Jahr 2000 bis dato insgesamt neun Mal im Sinne der Best-Practice-Standards modifiziert.

Was die Diversifikation des Veranlagungsportfolios der Republik Österreich betrifft, liegt eine relativ starke Konzentration auf die Finanzbranche vor. Dies ist unvermeidbar, weil eine Liquiditätsreserve naturgemäß nur kurzfristig veranlagt werden kann und kurzfristig rückrufbare Termineinlagen in der Regel nur von Banken angeboten werden. Eine Möglichkeit, eine etwas bessere Diversifikation zu erreichen, sind Commercial Papers. Mit Laufzeiten zwischen einem und zwölf Monaten entsprechen sie den Anforderungen einer Liquiditätsreserve. Sie werden von Unternehmen aus verschiedenen Branchen begeben. Im Jahr 2007 enthielt jener Teil des Veranlagungsportfolios, der in Commercial Papers und Asset Backed Commercial Papers investiert war, neben Werten der Finanzbranche unter anderem auch Versicherungen, Energieunternehmen, Hypothekarkredite, Unternehmen aus dem Automobilsektor und Telekomunternehmen.

 

Zudem ergibt sich bei einem durchschnittlichen Veranlagungsstand im Jahr 2007 von  16,8 Mrd. €, dass die laut Rechnungshof derzeit risikobehafteten 380 Mio. € nur einen Anteil von 2,3% des Gesamtveranlagungsportfolios ausmachen. Somit lässt sich ableiten, dass bei den insgesamt im Jahr 2007 getätigten Investitionen sehr wohl ein ausreichender Grad an Diversifizierung bestanden hat und keine Klumpenrisiken vorlagen. Sonst wäre aller Wahrscheinlichkeit nach ein weitaus größerer Teil der Veranlagungen der Republik Österreich von der Finanz- und Wirtschaftskrise betroffen.

 

zu 57.:

Aufgrund der Finanzkrise wurden von der ÖBFA bereits frühzeitig verschiedene Maßnahmen eingeleitet. Diese Sofortmaßnahmen werden auch vom Rechnungshof positiv hervorgehoben.

Die seit damals eingeführten Maßnahmen sind:

 

·         Überarbeitung der Kreditrisikorichtlinien unter Einbindung der Innenrevision der ÖBFA (PricewaterhouseCoopers) sowie der Wirtschaftsuniversität Wien

·         Neues Limit für Liquiditätsreserve

·         Verfeinerte Auswertung des Länder- und Branchenrisikos

·         Tägliches Monitoring der Vertragspartner (Rating plus CDS-Spreads)

·         Kategorisierung der Emittenten im Hinblick auf den maximalen Anteil am Gesamtexposure

·         Ausbau der Online-Informationssysteme

·         Interne Watchlist

·         Definition eines Ablaufs bei Sanierungsfällen

·         Verschärftes Collateral-System

·         Stress- und Krisentest (in Umsetzung)

·         Neue Treasury-Software (in Umsetzung)


zu 58. – 60.:

Gesetzliche Berichtspflichten:

 

 

Sonstige Berichte:

 

Im Wege des Budgetcontrollings werden dem BMF regelmäßig sämtliche Abweichungen zum Bundesvoranschlag gemeldet.

 

Bei außergewöhnlichen Ereignissen (bspw. im Lehman Konkursverfahren von September 2008 bis Februar 2009) erfolgen schriftliche Statusberichte an das BMF.

 

zu 61. – 62.:

Die Geschäftsführung der ÖBFA entscheidet bei Veranlagung von Kassenmitteln schon seit langem auf Basis des Vier Augen-Prinzips. Dokumentiert ist das in einer Dienstanweisung der ÖBFA vom 9.11. 1999, die vom damaligen Vorstand verabschiedet wurde.

Darüber hinaus ist beabsichtigt, das  Vier-Augen-Prinzip auch in der Novelle zum Bundesfinanzierungsgesetz zu berücksichtigen und noch 2009 dem Parlament zur Beschlußfassung vorzulegen.

 

zu 63. und 64.:

Der Bund hat nur in die höchstrangigen Tranchen von ABCPs mit bestem Rating investiert. Im in der Fragestellung angeführten BIZ-Quartalsbericht vom Juni 2005 wird auf Seite 80 festgehalten: „Die aus der Zahlungsrangfolge resultierende Kreditunterstützung lässt erwarten, dass die höchstrangigen Ansprüche dank der Verlustübernahme durch nachrangige Ansprüche vor dem Ausfallrisiko des Aktiva-Pools geschützt sind, wenn nicht ganz besonders ungünstige Umstände eintreten.“

 

Die aktuelle Wirtschafts- und Finanzkrise muss als das Eintreten von „ganz besonders ungünstigen Umständen“ gewertet werden. Eine Veranlagung, bei der Verluste nur bei einer Krise dieses Ausmaßes eintreten können, kann in keinem Fall als Spekulation bezeichnet werden. Ich teile somit die Ansicht des Vorsitzenden des Aufsichtsrates der ÖBFA, SC Dr. Gerhard Steger, und der Geschäftsführerin der ÖBFA, Dr. Martha Oberndorfer.

 

zu 65.:

Das Handeln der ÖBFA als Schuldenmanager der Republik Österreich wird durch die Bestimmungen des Bundesfinanzierungsgesetzes, des Bundeshaushaltsgesetzes und des jeweils geltenden Bundesfinanzgesetzes determiniert. Darüber hinaus hat die ÖBFA alle sonstigen in Österreich geltenden Gesetze einzuhalten.

 

Die Aufgaben der ÖBFA sind in § 2 Bundesfinanzierungsgesetz (Verfassungsbestimmung) festgelegt. Die ÖBFA hat diese Aufgaben im Namen und auf Rechnung des Bundes und unter Beachtung der in § 2 BHG festgelegten Ziele der Haushaltsführung zu besorgen. Die Haushaltsführung hat demgemäß der Erfüllung der Aufgaben des Bundes durch die Ermittlung und Bereitstellung der hiefür benötigten Geldmittel unter Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu dienen, wobei die Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes sowie die Verbundenheit der Finanzwirtschaft des Bundes, der Länder und der Gemeinden (Gemeindeverbände) zu berücksichtigen sind.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Josef Pröll eh.



[1] Laut Rechnungsabschluss des Bundes