2514/AB-BR/2009

Eingelangt am 23.10.2009
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Herrn Präsidenten

des Bundesrates

Erwin Preiner                                                                 Wien, am       Oktober 2009

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310102/0011-I/4/2009

 

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2720/J-BR/2009 vom 25. August 2009 der Bundesräte Dr. Erich Gumplmaier, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Gutschriften und Nachzahlungen aufgrund der in den Jahren 2007 und 2008 durchgeführten Arbeitnehmerveranlagungen:

 

Beträge in Millionen Euro

ausgestellte Bescheide mit Gutschriften in den Jahren

ausgestellte Bescheide mit Nachzahlungen in den Jahren

2007

2008

2007

2008

Bescheid ausgestellt
für das Jahr

Vorjahre

-15

-1

3

1

2002

-28

-15

3

3

2003

-34

-28

3

1

2004

-41

-39

2

1

2005

-139

-70

11

2

2006

-957

-159

248

15

2007

-

-1.061

-

264

Summe

-1.213

-1.372

271

288

 


Zu 2.:

Die Erstattungen bei der Einkommensteuer betrugen (in Millionen Euro):

Einkommensteuer

2007

2008

Erstattungen gem. § 107 ESTG 1972 (Wertpapiere)

0

-

Erstattungen gem. § 108 ESTG 1988 (Bausparen)

25

29

Erstattungen gem. § 108a ESTG 1988 (Pensionsvorsorge)

1

1

Erstattungen gem. § 107 ESTG 1988 (Mietzinsbeihilfe)

1

0

Kinderabsetzbetrag gem. §§ 33 u. 57 ESTG 1988

288

288

Erstattungsbeträge gem. § 16 IPG

0

0

Katastrophenbedingte Prämie (PK)

1

0

Bildungsprämie (PB)

2

3

Forschungsprämie (PF)

44

52

Lehrlingsausbildungsprämie (PL)

59

62

befr. Investitionszuwachsprämie (PI)

3

1

Prämie Auftragsforschung (PA)

0

0

Summe Einkommensteuer:

424

438

 

0 = weniger als 500 000 EUR

 

Die Erstattung der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge erfolgt bei der Lohnsteuer.

Diese Erstattungen betrugen (in Millionen Euro):

Lohnsteuer

2007

2008

Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge

55

68

 

Zu 3.:

Die Erstattungen bei der Körperschaftsteuer betrugen (in Millionen Euro):

Körperschaftsteuer

2004

2005

2006

2007

2008

Erstattungsbeträge gem. § 16 IPG

0

0

0

0

0

Katastrophenbedingte Prämie (PK)

1

1

1

0

0

Bildungsprämie (PB)

7

7

11

15

19

Forschungsprämie(PF)

25

84

117

198

286

Lehrlingsausbildungsprämie (PL)

69

80

74

80

90

befr. Investitionszuwachsprämie (PI)

391

492

193

58

2

Prämie Auftragsforschung (PA)

-

-

0

1

2

Summe Körperschaftsteuer:

493

663

396

352

400

 

0 = weniger als 500 000 EUR

 

Zu 4.:

Die nachfolgende Tabelle zeigt die bereinigten Aufkommenszahlen (Einkommensteuer) für die Jahre 2007 und 2008. Es lässt sich feststellen, dass sowohl die Einkommensteuer gemäß Bundesrechnungsabschluss (BRA) als auch das bereinigte Ergebnis angestiegen sind.


in Millionen Euro

2007

2008

Einkommensteuer gem. BRA

2.629

2.742

plus Erstattungen

424

438

plus Gutschriften

1.213

1.341

minus Nachzahlungen

-271

-287

Bereinigtes Ergebnis

3.994

4.233

 

Das Aufkommen der Einkommensteuer wird durch viele Faktoren beeinflusst. Wichtige Einflussfaktoren sind:

Ø      Gewinn der Unternehmen in den Vorjahren

Ø      Gesetzliche Änderungen in den Vorjahren

Ø      Trend bei den Beschäftigungsarten (Arbeitnehmer, Werkvertrag, freier DN)

 

Die nachfolgende Tabelle zeigt das bereinigte Ergebnis für die Körperschaftsteuer in den Jahren 2004 – 2008:

 

in Millionen Euro

2004

2005

2006

2007

2008

Körperschaftsteuer gem. BRA

4.470

4.418

4.833

5.741

5.934

plus Erstattungen

493

663

396

352

400

Bereinigtes Ergebnis

4.963

5.082

5.229

6.094

6.335

 

Zu 5.:

Die entsprechenden Daten sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:

 

Steuerausfall in Millionen Euro

2004

2005

2006

2007

2008

Nicht entnommene Gewinne

§ 11a ESTG

90

90

110

120

18*

FBiG § 10 ESTG

-

-

-

140

34*

 

* viele Veranlagungen fehlen noch

 

Zu 6.:

Die Auswirkung der Gruppenbesteuerung kann nur sehr grob geschätzt werden, weil sich aus den vorhandenen Daten selbstverständlich nicht die fiktive Körperschaftsteuer nach Rechtslage 2004 – also vor Einführung der Gruppenbesteuerung – ermitteln lässt.


Es ist allerdings anzumerken, dass ein etwaiger Ausfall nicht endgültig ist, sondern auf eine zeitliche Verschiebung zurück zu führen ist. Gruppen ermöglichen eine raschere Berücksichtigung von Verlusten, die sonst als Abzüge von Verlustvorträgen einige Jahre später steuerlich wirksam geworden wären. Bei Auslandsverlusten ist eine Nachversteuerung vorgesehen, sobald die Verluste in späteren Gewinnjahren dort einkommens- bzw. steuermindernd geltend gemacht werden können.

 

Zu 7.:

Die entsprechenden Daten sind den folgenden Tabellen zu entnehmen:

 

Einkommensteuer:

in Millionen Euro

2007

2008

ESt Ergebnis (aus Punkt 4)

3.994

4.233

Steuervorauszahlungen

3.776

3.883

Anz. gem. § 205 (3) BAO f. d. Vorjahr

332

408

Restliche Zahlungen/Gutschriften

-114

-58

 

Körperschaftsteuer:

in Millionen Euro

2004

2005

2006

2007

2008

KÖSt (Ergebnis aus Punkt 4)

4.963

5.082

5.229

6.094

6.335

Steuervorauszahlungen

3.773

3.877

4.073

4.573

4.607

Anz. gem. § 205 (3) BAO f. d. Vorjahr

1.185

1.243

1.363

1.434

1.449

Restliche Zahlungen/Gutschriften

5

-38

-207

87

279

 

Auf Grund von Rundungen ergeben sich bei den Summen der in der Anfragebeantwortung dargestellten Tabellen z.T. rechnerische Abweichungen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.