2520/AB-BR/2009

Eingelangt am 18.12.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

Herrn

Präsident des Bundesrates

Erwin Preiner

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/1249-III/5/b/2009

Wien, am       . Dezember 2009

 

Die Bundesrätin Mag. Susanne Neuwirth, Genossinnen und Genossen haben am                   20. Oktober 2009 unter der Zahl 2726/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Förderungen des BM.I" gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Das Bundesministerium für Inneres wird im Rahmen der aktuell festgelegten Integrationsschwerpunkte weiterhin Lern- und Aufgabenbetreuungsprojekte für Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache unterstützen. Zielsetzungen dieser Projekte sind primär die Unterstützung und Mithilfe bei der Bewältigung der schulischen Anforderungen durch sprachliche und fächerspezifische Betreuung, die Verbesserung des Leistungsverhaltens der Kinder und Erleichterung des Sozialisierungsprozesses und nicht zuletzt auch die Hilfestellung zum rascheren Erreichen der erforderlichen Sprachkompetenz.


Mit Stand Ende November 2009 konnten, im Rahmen von rein nationalen Förderungen,       € 444.530,80 für Lern- und Aufgabenbetreuungsprojekte von Kindern mit nicht deutscher Muttersprache tatsächlich ausbezahlt werden. Als vertragliche Höchstsummen standen          € 687.413,39 zur Verfügung.

 

Im Jahr 2010 werden Mittel in der Höhe von € 566.530,00 für die genannten Projekte zur Verfügung gestellt.

 

Bundesland

BM.I Förderung

BM.I Förderung

2009

2010

€ 262.314,15

€ 156.800,00

ST

€ 185.806,16

€ 139.230,00

T

€ 100.783,08

€ 75.500,00

S

€ 70.860,00

€ 53.000,00

K

€ 47.650,00

€ 22.000,00

V

€ 20.000,00

€ 15.000,00

W

 

€ 45.000,00

 

€ 60.000,00

 

Darüber hinaus werden im Rahmen der EU Solid Fonds im Jahr 2010 zudem Projekte gefördert, die als Zielsetzung die Sprachförderung haben. Für die relevanten Maßnahmenbereiche stehen dafür EU-Gelder und Gelder des Bundesministeriums für Inneres in der Höhe von insgesamt € 2,6 Mio. zur Verfügung.

 

Zu Frage 3:

Im Rahmen der Sprachförderungen des Bundesministeriums für Inneres für das Jahr 2010, wurde der Fokus auf die Fördermöglichkeiten im Rahmen der Europäischen SOLID Fonds (Europäischer Flüchtlingsfonds und Europäischer Integrationsfonds) gelegt. Die im Rahmen der Nationalen Projektförderungen für das Jahr 2010 zur Verfügung stehenden Höchstsummen ermöglichten eine Ausdehnung der Projekte auf acht von neun Bundesländer (bisher sechs).

 

Zu Frage 4:

Für das Jahr 2010 stehen aus den Fördertöpfen des Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF), Europäischen Integrationsfonds (EIF) und Nationalen Förderungen insgesamt                        € 11,9 Mio. zur Verfügung.