2528/AB-BR/2010

Eingelangt am 25.02.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Bundesrates

Peter Mitterer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.001/0002-III/4a/2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 19. Februar 2010

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2735/J-BR/2010 betreffend Denkmalschutz, die die Bundesräte Albrecht Konecny, Kolleginnen und Kollegen am 20. Jänner 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Ja, mit dem Hinweis auf die verbliebenen Einzelfälle unter Frage 1a.

 

Zu Frage 1a:

Es handelt sich um ca. 470 Fälle, die eingehenderen Erhebungen bedürfen und nach nochmaliger Überprüfung durch die Landeskonservatorate bis 2013 unter Denkmalschutz gestellt werden sollen.

 


Zu Frage 2:

Da bei den zahlreichen öffentlichen Eigentümern (u.a. etwa den 2.358 Gemeinden Österreichs) teilweise keine exakten Angaben über den jeweiligen Immobilienbesitz existierten, wurde in einem ersten Schritt eine Sichtung des gesamten Denkmalbestandes durchgeführt. In einem zweiten Schritt wurde festgestellt, welche dieser Objekte in den Anwendungsbereich von § 2 Denkmalsschutzgesetz (DMSG) fielen. Diese Methode hatte den Vorteil, dass damit gleichzeitig auch der in Privatbesitz befindliche, noch nicht unter Schutz stehende Denkmalbestand überprüft und systematisch in einer Datenbank erfasst werden konnte. Auf Grund der skizzierten Vorgangsweise existieren keine Angaben darüber, wie viele Objekte theoretisch unter Schutz standen, weil sie sich im öffentlichen Eigentum befanden, deren Denkmalschutz also nunmehr auf Grund des Wegfalls der Rechtsvermutung des § 2 DMSG beendet ist.

 

Betreffend den derzeit unter Schutz stehenden Denkmalbestand wird auf die mit Datum vom 18. Jänner 2010 erfolgte Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 3827/J-NR/2009 hingewiesen (3733/AB XXIV.GP-NR). Ergänzend wird bemerkt, dass aktuell im Bundesdenkmalamt die Vorbereitungen zur gemäß § 3 Abs. 4 DMSG erstmals bis 30. Juni 2010 mit Stichtag 1. Jänner 2010 erforderlichen Erstellung und Veröffentlichung einer Liste jener unbeweglichen Denkmale, die auf Grund eines rechtskräftigen Bescheides oder durch Verordnung unter Denkmalschutz stehen, laufen.

 

Zu Frage 3:

Das Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode vom 23. November 2008 sieht zur zeitgemäßen Weiterentwicklung des Denkmalschutzgedankens die Prüfung einer Novellierung des DMSG vor. Der diesbezügliche Zeitplan gliedert sich wie folgt:

1. Hälfte der Legislaturperiode (bis Mitte 2011): Vorbereitung,

2. Hälfte der Legislaturperiode (Mitte 2011 bis 2012): Parlamentarische Behandlung.

 

Zu Frage 3a:

Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Vorbereitungsarbeiten ist zu dieser Frage vorerst noch keine gesicherte Antwort möglich.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.