2529/AB-BR/2010

Eingelangt am 14.04.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Bundesrates

Peter Mitterer

Parlament

1017 Wien

                                                                                          Geschäftszahl:         BMUKK-10.001/0003-III/4a/2010

                                                                                           

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                     

Wien, 13. April 2010

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2737/J-BR/2010 betreffend die steigende Anzahl an „untauglichen“ jungen Männern bei der Bundesheer-Stellung, die die Bundesräte Mag. Bettina Rausch, Kolleginnen und Kollegen am 18. Februar 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1, 2, 4 und 7:

Vor gegenständlicher Anfrage war die angesprochene Thematik in Bezug auf die „Bundesheer-Stellung“ nicht bekannt und es müssen Angelegenheiten des Bundesheeres dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur auch nicht bekannt sein. Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur setzt in seinem Verantwortungsbereich der schulischen Gesundheitsförderung seit geraumer Zeit auf die Entwicklung und Förderung der Gesundheit aller am Schulleben Beteiligter. Die entscheidenden Parameter dafür sind neben dem psychosozialen Wohlbefinden sowie der Prävention vor Gewalt und Sucht vor allem die Ernährung sowie Bewegung und Sport.


 

Die Aufgaben, Zielsetzungen und Grundlagen der Gesundheitsförderung in Schulen und deren Umsetzung folgend dem Unterrichtsprinzip „Gesundheitserziehung“ sind in einem Grundsatzerlass näher beschrieben (Rundschreiben Nr. 7/1997). Hingewiesen wird, dass das Unterrichtsressort keinen gesetzlichen Auftrag zur „Gesundheitsvorsorge für die schulbesuchende Jugend“ hat. Der im § 66 Schulunterrichtsgesetz näher definierte Auftrag an die Schulärztinnen und Schulärzte besteht unter anderem in der Beratung der Lehrkräfte in gesundheitlichen Fragen der Kinder im schulischen Kontext. Alle Schulkinder müssen sich demgemäß einer schulärztlichen Untersuchung (Schuleignungsuntersuchung) im Jahr unterziehen.

 

Seit Jahren wird die GIVE-Servicestelle für Gesundheitsbildung der Partner Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Bundesministerium für Gesundheit und Österreichisches Jugendrotkreuz als niederschwelliges Angebot (Beratung, Vernetzung, Materialien, Datenbank) für alle Schulen betrieben. Auch in den ca. 300 Umweltschulen wird großes Gewicht auf einen gesunden Lebensraum Schule gelegt. Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist ferner einen 4-Jahresvertrag mit dem Ludwig Boltzmann Institut für Gesundheitsförderungsforschung (LBI HPR) eingegangen.

 

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur weist in diesem Zusammenhang auch auf folgende bestehende und aktuelle Maßnahmen in Kooperation mit anderen Einrichtungen hin:

-     Initiative „Gesunde Schule“: Kooperation des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, des Bundesministeriums für Gesundheit und des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger mit dem Ziel der nachhaltigen Verankerung von Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsförderung (Gesundheitsmanagement, Ernährung, Bewegung, psychosoziale Gesundheit, Suchtprävention und materielle Umwelt). Weiteres wurden Qualitätsstandards bezüglich schulischer Gesundheitsförderung sowie ein Lehrkräfte – Fortbildungscurriculum „Gesundheitsförderung“ in Kooperation mit dem Ludwig Boltzmann Institut entwickelt;

-     Initiative „Gesund & Munter in der Volksschule“: Kooperation des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport sowie der BSO (Fit für Österreich). Die inhaltlichen Schwerpunkte betreffen mehr Bewegung für Kinder im Volksschulalter im gesamten Schulalltag sowie mehr Kompetenz für Lehrerinnen und Lehrer im Bereich Bewegung und Sport. Durch die Verfolgung der strategischen Ziele dieser Bewegungsinitiative wird versucht, dem Anliegen des Regierungsprogramms bestmöglich zu entsprechen – Qualitätssicherung durch Empfehlung von grundlegenden Bewegungsstandards, Erhöhung des Anteils an Bewegung beim Lernen in der Freizeit auch in Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen, Ausgleich von motorischen Defiziten, Kooperation mit dem außerschulischen, organisierten Sport;

-     Initiative „SCHUL OLYMPICS“: Die Organisation der Initiative erfolgt über eine vom Sportministerium finanzierte Arbeitsgemeinschaft, deren Ziel es ist, durch Veranstaltung von Wettbewerben an den Schulen, dem Bewegungsmangel entgegenzuwirken und die Kooperation mit den Sportverbänden zu fördern.

Im Rahmen der Kooperationen zwischen dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur und dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe „Sport & Jugend“ eingerichtet. Die Arbeitsgruppe soll Zukunftsplattform für den Informationsaustausch und die Abwicklung gemeinsamer Projekte und Maßnahmen mit den Partnern dienen.

 

Zu Frage 3:

Auf folgende Maßnahmen der Schulpsychologie-Bildungsberatung zur Förderung der psychischen Gesundheit der Schülerinnen und Schüler wird hingewiesen:

-     Durchführung von Expertinnen- und Expertenworkshop zum Thema „Psychische Gesundheit“ in Kooperation mit dem Fonds Gesundes Österreich mit dem Ziel eines Wissenstransfers von Forschungsergebnissen, Austauschs über Projekte, Programme und Strategien sowie einer Vernetzung von Akteurinnen und Akteuren im Bereich der Gesundheitsförderung;

-     Aufstockung der Schulpsychologie-Bildungsberatung mit dem Ziel der verstärkten Präsenz an Schulen, etwa in Form von Sprechstunden für Schülerinnen und Schüler;

-     160 Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie Psychologische Studentenberaterinnen und –berater haben an einem Buchprojekt gearbeitet, das unter anderem auf die wichtigsten psychischen Störungen eingeht und als Beitrag zur Qualitätssicherung schulpsychologischer Arbeit (Psychologie und Psychotherapie für Schule und Studium, Springer Verlag) allen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie Psychologischen Studentenberaterinnen und –beratern zur Verfügung gestellt wurde;

-     Zahlreiche Broschüren der Abteilung Schulpsychologie-Bildungsberatung zur psychologischen Gesundheitsförderung bestehen für Lehrkräfte zum Zweck der Sensibilisierung und Information; alle Broschüren stehen als Download kostenlos zur Verfügung (vgl. www.schulpsychologie.at).

Die Zusammenarbeit von Schulpsychologie und Schulärztlichem Dienst wird auf allen Ebenen intensiviert.

 

Zu Frage 5:

Unter Hinweis auf die in Beantwortung der Fragen 1, 2, 4 und 7 ausgeführten Reichweite der schulunterrichtsrechtlichen Verantwortlichkeiten können derartige dem Bereich der Gesundheitsvorsorge zuzuordnenden Datenerhebungen nicht vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur vorgenommen werden.

 

Zu Frage 6:

Einleitend wird auch hier auf die Initiative „Gesunde Schule“ verwiesen. Die Schulverpflegung ist im Jahr 2010 ein Schwerpunktthema der schulischen Gesundheitsförderung. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass an Bundesschulen bereits seit Jahren die baulichen Voraussetzungen geschaffen werden, um für Pausenverpflegung qualitativ hochwertige Produkte anbieten zu können. Im Rundschreiben Nr. 53/1997 des Ressorts (für die Ausschreibung bzw. Vergabe zur Führung von Finalküchen und Buffets an Bundesschulen durch die Landesschulräte bzw. den Stadtschulrat für Wien) werden unter Punkt 7 betreffend Warenkorb ein Mindestangebot an „gesunder Verpflegung“ definiert (ua. Vollkornbrot, Knäckebrot, Milchgetränke, Mineralwasser, Fruchtsaftgetränke, Joghurt, Obst je nach Jahreszeit) und die Empfehlung für die Verwendung von Produkten aus biologischem Anbau ausgesprochen. Diesem Rundschreiben ist ein Musterpachtvertrag beigelegt, in welchem auch das Mitspracherecht des Schulgemeinschaftsausschusses und der/des Schulärztin/Schularztes hinsichtlich eines darüber hinausgehenden Zusatzangebotes festgelegt sind.


Zu Frage 8:

Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass über die Durchführung von mehrtägigen Schulveranstaltungen (ua. Ziel, Inhalt, Dauer) die schulpartnerschaftlichen Gremien entscheiden. Um bedürftigen Schülerinnen und Schülern die Teilnahme an Schulveranstaltungen, wie Winter- und Sommersportwochen, zu ermöglichen, gewährt das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur aus Mitteln des Bundes eine finanzielle Unterstützung. Im Schuljahr 2008/09 wurden von ca. 12.800 Ansuchen um finanzielle Unterstützung für sportliche Schulveranstaltungen 9.400 mit einer Gesamtsumme von EUR 1,347 Mio. bewilligt.

 

Zu Frage 9:

Die im Rahmen meines Zuständigkeitsbereiches gesetzten und künftigen Maßnahmen sollen nachhaltig zur Stärkung der Bewusstseinsbildung und zur Bekämpfung nachteiliger Entwicklungen des Gesundheitszustandes der Kinder und Jugendlichen beitragen.

 

 

Die Bundesministerin:

Dr. Claudia Schmied eh.