2538/AB-BR/2010

Eingelangt am 05.05.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsident des Bundesrates

Peter MITTERER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

                                                                                            Wien, am 3. Mai 2010

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.102/0002-IK/1a/2010

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2745/J-BR betreffend „Verwaltungsreform - Synergieeffekte durch Vermeidung von Parallelstrukturen“, welche die Abgeordneten Dr. Magnus Brunner, Kolleginnen und Kollegen am 9. März 2010 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 und 3 bis 6 der Anfrage:

 

Die Bundesregierung hat sich in ihrem Arbeitsübereinkommen die Klärung verschiedener Punkte zum Ziel gesetzt. Einer davon ist die "Beseitigung noch vorhandener Doppelgleisigkeiten bei Bundes- und Landesbehörden".

 

Die Aufgaben der Eichämter umfassen hoheitliche Tätigkeiten in Vollziehung des Maß- und Eichgesetzes (MEG), hierzu zählen insbesondere:

 

·           die Eichung von Messgeräten, für die es keine Eichstellen gibt

·           die Überwachung und Kontrolle der Eichstellen

·           die eichpolizeilichen Revisionen

 

Die Aufgaben der Vermessungsämter umfassen hoheitliche Tätigkeiten in Voll- ziehung des Vermessungsgesetzes (VermG), des Liegenschaftsteilungsgesetzes (LiegTeilG) und des Bodenschätzungsgesetzes (BoschäG), hiezu zählen insbesondere:

 

·           die Anlegung und Führung des Grenzkatasters in Übereinstimmung mit dem Grundbuch

·           die Amtshandlungen im Zusammenhang mit dem Grenzkataster

·           Beurkundungen nach dem Liegenschaftsteilungsgesetz

 

Ein Vergleich der Aufgaben der Eichämter und der Vermessungsämter mit den Aufgaben der Landes- und Bezirksverwaltungen zeigt, dass Doppelgleisigkeiten oder Parallelstrukturen nicht existieren. Die Landesverwaltungen treten gegenüber den Eich- und Vermessungsämtern ausschließlich als Parteien im Rahmen von Amtshandlungen auf.

 

Die Tätigkeiten der Vermessungs- und Eichämter liegen im gesamtstaatlichen Interesse sowie im Interesse der Einheitlichkeit und tragen zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich bei. Die Sicherstellung eines gleichartigen Qualitätsstandards über das gesamte Bundesgebiet ist ein besonderes Anforderungskriterium an die Tätigkeiten der Eich- und Vermessungsämter. Eine Aufsplitterung wäre deshalb in keiner Hinsicht sinnvoll.

 

Zielführende Maßnahmen und damit verbundene Einsparungspotenziale sind vielmehr in der konsequenten Fortsetzung der Übertragung von Aufgaben an die Wirtschaft, der Fokussierung der Behördentätigkeit auf Überwachung und Kontrolle sowie dem verstärkten Einsatz der IKT im Sinne der Zielsetzungen von e-Government in Österreich zu sehen.


Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Im Jahr 2009 betrugen die Gesamtkosten, also Personalkosten, Mieten, Kosten für Infrastruktur etc., für die Vermessungs- und Eichämter in den jeweiligen Bundesländern:

 

Vorarlberg:

1.232.762,94

Tirol:

4.056.755,29

Salzburg:

2.395.420,27

Kärnten:

2.936.180,68

Oberösterreich:

6.401.938,88

Niederösterreich:

7.686.955,31

Steiermark:

6.411.778,88

Burgenland:

2.374.283,79

Wien:

2.478.828,72