2543/AB-BR/2010

Eingelangt am 09.06.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-11.000/0003-I/PR3/2010    

DVR:0000175

 
 


An den

Präsidenten des Bundesrates

Peter Mitterer

Parlament

1017     Wien

Wien, am     . Juni 2010

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die Bundesräte Preineder, Kolleginnen und Kollegen haben am 9. April 2010 unter der Nr. 2750/J-BR/2010 an mich eine schriftliche Anfrage betreffend Feuerwehr-Führerschein gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 7:

Ø  Wie beurteilen Sie den Vorschlag, Lenkern von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehren eine Erweiterung des B-Führerscheins auf 5,5 Tonnen zu ermöglichen?

Ø  Werden Sie die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen um den Ausbildungsweg eines eingeschränkten Feuerwehrführerscheins für die Klasse C1 ergänzen?

Ø  Laut einer Presseaussendung des BMVIT vom 6. April 2010 (OTS 162) gibt es Gespräche des BMVIT mit Vertretern der österreichischen Feuerwehren. Wie weit sind diese Gespräche fortgeschritten und wer ist konkret in diese eingebunden?

Ø  Wann kann mit einer Gesetzesinitiative von Ihrer Seite gerechnet werden?

Ø  Werden Sie sich dafür einsetzen, in dieser Frage eine europaweit einheitliche Regelung nach österreichischen Vorbild zu schaffen, damit sichergestellt ist, dass Feuerwehrführerscheine eines Landes in einem anderen EU-Mitgliedstaat anerkannt werden?

Ø  Haben Sie in dieser Frage schon mit anderen Ländern oder der Kommission Kontakt aufgenommen?

Ø  Halten Sie eine analoge Regelung für Rettungsorganisationen für denkbar?

 


Der seit 25.5.2010 in Begutachtung befindliche Entwurf einer FSG-Novelle soll Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren ermöglichen mit dem B-Führerschein, nach interner Ausbildung und Prüfung und diesbezüglicher Bestätigung des Landesfeuerwehrkommandanten Fahrzeuge bis  5,5t zu lenken.

Mit Rettungsorganisationen werden ebenfalls Gespräche geführt.