2544/AB-BR/2010

Eingelangt am 21.06.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2757/J-BR der Bundesräte PREINEDER, Kolleginnen und Kollegen wie folgt:

 

Die Anfrage betrifft Zahlen und Erfahrungen des Vollzugs durch die Versicherungsträger. Der Hauptverband hat zu den einzelnen Fragen Folgendes mitgeteilt:

 

Zunächst wies der Hauptverband darauf hin, dass die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) im Bereich der Angelegenheiten der Bundespensionen dem Bundesminister für Finanzen untersteht. Es wurden daher keine Daten übermittelt. Hinsichtlich der Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates (VANot) ist mitzuteilen, dass im NVG 1972 keine Ausgleichzulagen vorgesehen sind und daher auch keine Ausgleichszulagen ausbezahlt werden.

 

Frage 1 und 2:

Auf die Tabelle in der Beilage 1 wird verwiesen. Anzumerken ist, dass derartige Fälle in die ausschließliche Zuständigkeit der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) fallen.

Fragen 3 und 4:

Betreffend die PVA wird auf die Tabelle in der Beilage 2 verwiesen.

 

Bei der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB) betreffen 11 Fälle EU-Bürger und 84 Fälle Angehörige sonstiger Vertragsstaaten. Bei der VAEB beträgt dieser Aufwand (Werte 2010) für EU-Bürger € 1.647,12 pro Monat bzw. pro Fall monatlich rund € 149,73/Monat und für Angehörige sonstiger Vertragsstaaten € 18.975,98 pro Monat bzw. pro Fall monatlich rund € 225,90.


Bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) beziehen 705 Personen eine österreichische Ausgleichszulage und eine österreichische zwischenstaatliche Teilpension. Der Aufwand beläuft sich auf € 211.316,41.

 

Bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) beziehen 1.055 Personen eine österreichische Ausgleichszulage und eine österreichische zwischenstaatliche Teilpension. Der Aufwand beläuft sich auf € 345.818,69.

 

Frage 5:

Mit Erlass des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz vom 16. April 2010, BMASK-21104/0019-II/A/2/2010, hat das Bundesministerium eine laufende - automatisierte - Dokumentation sämtlicher derartiger Überprüfungsverfahren eingeleitet. Zudem ist dem BMASK einmal jährlich eine detaillierte schriftliche Berichterstattung zu übermitteln, wobei der Erstbericht für das Kalenderjahr 2010 vorgemerkt ist.

 

Frage 6:

Die PVA teilt dazu mit, dass zwischen „Barauszahlung“ und „Eigenhandzustellung“ (Barauszahlung zu eigenen Handen) zu unterscheiden ist, wobei die Umstellung von bargeldloser Anweisung - nur auf Barzahlung - keine qualitativen Rückschlüsse für die EWR-AZ-Bezieher zulässt und daher im Zusammenhang mit dieser Anfrage auch nicht ausgewertet wurde.

 

Die Eigenhandzustellung der Pension inklusive der Ausgleichszulage (zum Stand 21. Mai 2010) wurde bei 132 Personen bundesweit wie folgt durchgeführt:

 

Burgenland

0

Kärnten

6

Niederösterreich

7

Oberösterreich

4

Salzburg

30

Steiermark

11

Tirol

35

Vorarlberg

21

Wien

18

Gesamt

132

 

Bei der VAEB und der SVA erfolgten bisher keine Umstellungen auf Barauszahlung.

 

Frage 7 und 8:

Mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen des 4. SRÄG 2009 - Barauszahlung zu eigenen Handen, Auskunftspflicht der Fremden-, Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörden und Verpflichtung der bezugsberechtigten Person bei begründetem Zweifel den Nachweis des gewöhnlichen Aufenthaltes im Inland zu erbringen - können die Verfahren noch umfassender geführt werden. Es dauern dadurch aber die Verfahren entsprechend länger, weshalb die tatsächliche Anzahl der diesbezüglichen Überprüfungen noch nicht vorliegt.

 

Bei der PVA wurde von Jänner 2010 bis einschließlich April 2010 in 21.273 Ausgleichszulagefällen ein Überprüfungsbogen im Sinne von § 298 Abs. 2 ASVG zur Meldung der für die Ausgleichszulage maßgeblichen Daten ausgesandt.

 

In wie vielen Fällen davon - die vom Gesetzgeber geschaffenen Maßnahmen zur Eindämmung von Ausgleichszulagenmissbrauch (4. SRÄG 2009) - konkret Anwendung finden, kann derzeit noch nicht beziffert werden.

 

Von den anderen Versicherungsträgern liegen ebenfalls noch keine konkreten Angaben vor bzw. wurden noch keine Verfahren eingeleitet.

 

Frage 9:

Die PVA verweist diesbezüglich auf die Ausführungen zu Frage 7. Nach Vorliegen des Erstberichtes wird zu entscheiden sein, ob die Regelungen evaluiert und/oder allenfalls verschärft werden müssen.

 

Bei den anderen Versicherungsträgern werden in Verdachtsfällen entsprechende Kontrollen durchgeführt.

 

Aus der Sicht des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sind alle aus derzeitiger Sicht im Sozialrecht erforderlichen und möglichen Maßnahmen gesetzt worden, um einen AZ-Missbrauch auszuschließen. Wie bereits der Hauptverband ausgeführt hat, ist aber der Zeitraum noch zu kurz, um das Gesamtpaket der möglichen Maßnahmen zu evaluieren.

 

Mit freundlichen Grüßen