2546/AB-BR/2010

Eingelangt am 30.06.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsident des Bundesrates

Peter MITTERER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 30. Juni 2010

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.102/0004-IK/1a/2010

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2754/J-BR betreffend „Öffnung des "Strozziparks" für die Bevölkerung“, welche die Abgeordneten Albrecht Konecny, Kolleginnen und Kollegen am 6. Mai 2010 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Unbeschadet dessen, dass der Gegenstand der Anfrage Angelegenheiten der operativen Geschäftsführung der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. (BIG) betrifft, die als solche nicht dem Interpellationsrecht unterliegen, habe ich im Sinne bestmöglicher Transparenz die BIG um eine Stellungnahme ersucht, aus der Folgendes hervorgeht:


Das Palais Strozzi steht im Eigentum der BIG und ist an das Bundesministerium für Finanzen (Nutzung durch das Finanzamt für den 8., 16. und 17. Bezirk) vermietet, wobei das Mietverhältnis bislang ungekündigt aufrecht besteht. Der Park selbst kann durch das vermietete Gebäude hindurch betreten werden; Das Anliegen, den Park der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wurde in der Vergangenheit mehrfach an die BIG herangetragen und von dieser in Abstimmung mit dem Bundesmieter auch im Detail geprüft. Voraussetzungen für eine Öffnung für die Öffentlichkeit wären einerseits bauliche Veränderungen, die erst einen ungehinderten Zugang in den Garten ermöglichen, und andererseits Maßnahmen, die geeignet sind, das denkmalgeschützte und vollständig sanierte Gebäude vor unbefugtem Eindringen ebenso wie vor mutwilligen Beschädigungen zu schützen. Auf Grund der baulichen und räumlichen Gegebenheiten - so führt beispielsweise auf der Gartenseite eine Freitreppe zu den Repräsentationsräumen im ersten Stock, die aus Denkmalschutzgründen nur mit einer einfachen historischen Holz-Glastüre verschlossen sind - konnte bisher keine mit vertretbarem Aufwand realisierbare Lösung gefunden werden, die den sicherheitstechnischen Erfordernissen ausreichend Rechnung trägt.

 

Solange das aktuelle Mietverhältnis aufrecht ist, bedürfen sämtliche Maßnahmen für eine allfällige Öffnung einer vorherigen Abstimmung zwischen der BIG als Eigentümerin und dem Bundesministerium für Finanzen als Mieter, und zwar sowohl über Art und Umfang, als auch deren finanzielle Bedeckung. Die BIG evaluiert gemeinsam mit dem Bundesministerium für Finanzen verschiedene Möglichkeiten für eine Öffnung und tut dies naturgemäß unter Rücksichtnahme auf eine ungehinderte mögliche Nachnutzung durch den Bund oder aber Weitervermietbarkeit nach einem allfälligen Auszug des derzeitigen Bundesmieters. Jedenfalls würde eine Öffnung der Grünfläche unbedingt entsprechende Umbaumaßnahmen, die angesichts der barocken Gebäudesubstanz als technisch kompliziert und kostspielig einzuschätzen sind, voraussetzen.

 

Über die konkreten Möglichkeiten und Voraussetzungen für eine Öffnung nach einer allfälligen Beendigung des Mietverhältnisses mit dem Bundesministerium für Finanzen kann zum jetzigen Zeitpunkt naturgemäß keine seriöse Aussage getroffen werden.