2551/AB-BR/2010

Eingelangt am 20.07.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Bundesrates

Martin Preineder

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.001/0008-III/4a/2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 16. Juli 2010

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2760/J-BR/2010 betreffend Denkmalschutz in Hallstatt, die die Bundesräte Josef Steinkogler, Kolleginnen und Kollegen am 7. Juni 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Hallstatt ist seit 1997 Teil des UNESCO-Welterbegebietes Hallstatt-Dachstein-Salzkammergut. Für die Eintragung in die Welterbeliste gemäß dem Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt, BGBl. Nr. 60/1993, hat sich die Republik Österreich verpflichtet, auf Basis von Landes- und Bundesvorschriften Schutzmaßnahmen zu ergreifen. In den Einreichunterlagen wird neben den Landesvorschriften wie beispielsweise für den Natur- und Ortsbildschutz sowie das Bau-, Forst- und Wasserrecht, auch auf das Denkmalschutzgesetz Bezug genommen.

 

Zu Frage 2:

Derzeit stehen in Hallstatt 60 Objekte als Einzeldenkmale gemäß § 1 Abs. 2 iVm § 3 sowie § 2a Denkmalschutzgesetz (DMSG) unter Denkmalschutz (vgl. www.bda.at, Downloads, Liste Oberösterreich). Die Bedeutung des Ortes ist insbesondere in seiner frühen Geschichte begründet, dem archäologischen Fundgebiet, das einer gesamten Kulturepoche seinen Namen gab (sog. Hallstattkultur). Hallstatt ist überdies stark durch die Landschaft, eingeengt durch Felsen und den See, geprägt, die nur bestimmte Siedlungszonen zulässt und zu der für Österreich einzigartigen Gestalt des Ortes führte. Ortsstruktur und Art der Verbauung stehen in enger Verbindung mit der Geschichte von Hallstatt: Die Bewohner lebten bis in das 16. Jahrhundert großteils von der Salzgewinnung, die in der Folge mehr und mehr vom Bergbau und der Forstarbeit abgelöst wurde. Dies wirkt sich in einem dichten Nebeneinander von monumentalen Bauten der reichen Salzwirtschaft mit ländlichen, schlichteren Häusern der Bergbau- und Forstarbeiter aus. Die lokale Bautradition führte zu einer Vorherrschaft von Giebel- und Schopfwalmgiebelhäusern mit Brettldach. Die größeren Bauten, die oft anderen österreichischen Bautraditionen folgen, sind in diese Umgebung harmonisch eingebettet. Die beengte Lage führte dazu, dass die Bootsfahrt am See der wichtigste Verkehrsweg war. Dem Ort sind daher zahlreiche Bootshäuser vorgelagert. Aber auch innerhalb des Ortes bestimmen viele hölzerne Nebengebäude, die aufgrund der Beengtheit nicht wie üblich in Hinterhöfen versteckt sind, die Ansicht mit. Die beiden Kirchen – die röm. kath. sowie die evangelische A.B. – weisen auf die bewegte religionspolitische Geschichte von Hallstatt und des gesamten Salzkammergutes hin und bilden die dominanten Blickpunkte im Ortsteil Markt. Die angesprochenen Objekte dokumentieren in einzigartiger Weise die auf Sozial- und Wirtschafts- sowie Herrschafts- und Religionsgeschichte basierende, von lokalen Bautraditionen getragene Ausbildung eines seit Jahrhunderten gewachsenen Ortes. Die beengte Lage erzwang eine besondere Verdichtung. Die Stellung unter Denkmalschutz nach § 1 Abs. 3 DMSG soll bewirken, diese Einheit in seiner historischen und ästhetischen Vielfalt zu erhalten.

 

Zu Frage 3:

Ja.

 

Zu Frage 4:

In einem Pilotprojekt aller betroffenen Gebietskörperschaften mit dem Welterbereferat des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur und unter Mitwirkung des Bundesdenkmalamtes soll ein Weltkulturerbe-Entwicklungsplan erarbeitet werden, um für die Zukunft verbindliche, vorbildhafte Modelle und Vereinbarungen bzw. allenfalls neue Regelungen zum Schutz von Welterbestätten und insbesondere historischen Ortskernen zu schaffen. Der Start des in Rede stehenden Pilotprojektes ist für Herbst dieses Jahres geplant.

 

Zu Frage 5:

Die Kontakte zwischen allen Beteiligten sollen intensiviert, verstärkt Modelle und Informationen sowie Förderungsmöglichkeiten aufgezeigt und andere Gemeinden zum Gedankenaustausch eingeladen werden sollen. Ergänzend wird auf die den Parteien in einem Unterschutzstellungsverfahren (Eigentümer, Landeshauptmann, Gemeinde, Bürgermeister) zustehenden Rechte, insbesondere das Parteiengehör, hingewiesen.

 

Zu Frage 6:

Es hat ein persönliches Gespräch mit dem Bürgermeister von Hallstatt in meinem Büro im Ministerium stattgefunden.

 

Zu Fragen 7 sowie 9 bis 11:

Ausgehend vom Leitbegriff „Good Governance“ kommt zur Bewältigung der Herausforderungen und generellen Erhöhung der Akzeptanz im Bereich Denkmalschutz der Bürgerorientierung und Transparenz sowie der Planungssicherheit für die vom Denkmalschutz Betroffenen als wichtige Bestandteile eines modernen Verwaltungsverständnisses ein hoher Stellenwert zu. In diesem Sinne soll ein besonderes Augenmerk auf eine abgestimmte Informations- und Kommunikationsarbeit aller verantwortlichen Stellen gelegt werden. Im Zuge der Mitwirkung des Bundesdenkmalamtes bei Sanierungen wird überdies wertvolles fachliches Know-how zur Verfügung gestellt. Bei Veränderungsbewilligungen, die zugleich eine dauernde wirtschaftlich gesicherte Erhaltung eines Objektes bewirken, ist dieser Umstand besonders zu beachten.

 

Zu Frage 8:

Die Auskunftspflicht gegenüber dem Bundesdenkmalamt bzw. in bestimmten Fällen bei Gefahr im Verzug außerdem gegenüber dem Landeshauptmann und der Bezirksverwaltungsbehörde und das Besichtigungsrecht des Bundesdenkmalamtes sind in § 30 DMSG geregelt. Im Vordergrund steht jedenfalls die gute Zusammenarbeit des Bundesdenkmalamtes mit den jeweiligen Eigentümern.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.