2556/AB-BR/2010

Eingelangt am 01.09.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-11.000/0016-I/PR3/2010

DVR:0000175

 
 


An den

Präsidenten des Bundesrates

Martin Preineder

Parlament

A-1017   W i e n

Wien, am     . September 2010

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die Bundesräte Michalke und weitere Bundesräte haben am 1. Juli 2010 unter der Nr. 2764/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Verbot der Fahrgastaufnahme für Vorarlberger Taxiunternehmer gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Wie lauten die alten Vereinbarungen im Detail?

 

Gemäß Art. 4 Abs. 2 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den grenzüberschreitenden Verkehr mit Motorfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vom 22. Oktober 1958, ist beim gewerbsmäßigen Gelegenheitsverkehr mit Personenkraftwagen (zugelassen für maximal 9 Sitzplätze inkl. Lenker) die Aufnahme von Fahrgästen im anderen Vertragsstaat nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

-    die Fahrt erfolgt auf Bestellung

-    die Fahrt wird nur in einem Bereich von 10 km diesseits und jenseits der Grenze ausgeführt

-    die Fahrgäste dürfen nicht wieder im anderen Vertragsstaat abgesetzt werden, und

-    das Unternehmen hat seinen Betriebssitz in der 10 km Zone beiderseits der Grenze.


Zu Frage 2:

Ø  Weshalb wurde über 50 Jahre nichts von Schweizer Seite unternommen?

 

Diese Frage kann meinerseits nicht beantwortet werden.

 

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Ø  Ist so eine Vorgangsweise im Hinblick auf die bilateralen Abkommen der Schweiz mit der EU überhaupt EU-rechtskonform?

Ø  Wie gehen wir (Österreich) umgekehrt mit Schweizer Taxi-Unternehmen bei eventuellen Fahrten ab z.B. Bregenz vor?

 

Ich verweise auf die Ausführungen des Herrn Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2764/J-BR zur Frage 3.

 

 

Zu Frage 5:

Ø  Der Züricher Flughafen ist fast als Heimatflughafen von Vorarlberg, dessen Unternehmen sowie dessen Tourismusbetriebe zu sehen. Welche Schritte haben Sie geplant, um die Schweizer Seite zu einem Abgehen von dem geplanten Verbot der Fahrgastaufnahme für Vorarlberger Taxiunternehmen zu bewegen?

 

Es erfolgte eine sofortige Kontaktaufnahme mit den zuständigen Schweizer Behörden. Von schweizerischer Seite erfolgt nun ebenfalls eine Prüfung des Anwendungsvorranges des „Freizügigkeitsabkommens“. Es hat daher vorerst ein Abgleich der jeweiligen Rechtsmeinung zu erfolgen, um hiernach weitere Schritte tätigen zu können.