2558/AB-BR/2010

Eingelangt am 07.09.2010
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

                                                                               

An den

Präsidenten des Bundesrats

Martin PREINEDER

Parlament

1017     W i e n                                                   

GZ: BKA-353.410/0002-I/4/2010                          Wien, am          . September 2010

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die Bundesräte MMag. Eibinger, Kolleginnen und Kollegen haben am 22. Juli 2010 unter der Nr. 2768/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betref­fend Kampagne „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Wie lange wird die Kampagne insgesamt laufen?

 

Die Advertorials „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ wurden in den Monaten Juni und Juli 2010 geschalten.

 

Zu Frage 2:

Ø  Wie hoch sind die Kosten für die Kampagne seitens Ihres Ministeriums?

 

Bis zum Zeitpunkt des Einlangens der parlamentarischen Anfrage sind für die Kam­pagne € 28.624,-- zur Anweisung gelangt.


Zu Frage 3:

Ø  Welchen zusätzlichen Nutzen zu der Kampagne „gleich=fair“ versprechen Sie sich durch die neue Kampagne „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“?

 

Die österreichische Bundesregierung bekennt sich zur Gleichstellung von Männern und Frauen am Arbeitsmarkt. Mit dem Regierungsprogramm 2008-2013 wurde be­schlossen, einen Nationalen Aktionsplan für Gleichstellung (NAP) zu erarbeiten und umzusetzen. Die Gesamtkoordination des Nationalen Aktionsplans liegt in meinen Händen.

 

Frauen werden für die gleiche Arbeit schlechter bezahlt als Männer. Daher stellt die Reduzierung der Einkommensunterschiede eines von vier großen strategischen Handlungsfelder dieses Aktionsplans dar, wo ich bereits erste Erfolge erzielen konn­te. In Kooperation mit den Sozialpartnern und der Industriellenvereinigung ist es gelungen, einen wesentlichen Fortschritt in Richtung Einkommenstransparenz zu vereinbaren: Beginnend mit dem kommenden Jahr werden Betriebe jährlich die durch­schnittlichen Verdienste von Männern und Frauen in vergleichbaren Positionen in Form von Einkommensberichten betriebsintern veröffentlichen. 2011 trifft diese gesetzliche Verpflichtung Unternehmen mit mehr als 1.000 MitarbeiterInnen. Nach einem Stufen­plan werden in den kommenden Jahren sukzessive auch kleinere Betriebe einbezogen.

Die Kampagne ist eine begleitende Maßnahme zu diesem wesentlichen Teil des Regierungsprogramms, um auf die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Gleich­stellung auf dem Arbeitsmarkt hinzuweisen, auf die neuen Möglichkeiten aufmerksam zu machen und die Frauen über ihre Rechte zu informieren.

 

 

Mit freundlichen Grüßen