2563/AB-BR/2010
Eingelangt am 22.09.2010
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsident des Bundesrates
Martin Preineder
Parlament
1017 Wien
Wien, am 21. September 2010
Der Bundesrat Efgani Dönmez, Freundinnen und Freunde haben am 22. Juli 2010 unter der Zahl 2770/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Nachfrage zur Anfragebeantwortung kolportiertem Zuweisungsstopp von Zivildienstleistenden an anerkannte Zivildiensteinrichtungen (5227/AB XXIV.GP)“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Es gab und gibt keinen „Zuweisungsstopp“, es wurden und werden laufend Zivildienstpflichtige zugewiesen. Nichtsdestotrotz wurden und werden anfragenden Zivildiensteinrichtungen die in § 8 Abs. 4 und § 76b Abs. 9 ZDG rechtlich normierten Möglichkeiten mitgeteilt.
Zu Frage 2:
Das gegenständliche Treffen wurde ursprünglich mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrt vereinbart. Als dieses informelle Treffen Wochen später medial publik wurde, haben Vertreter des Österreichischen Roten Kreuzes und des Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs angefragt, ob sie auch teilnehmen könnten, was natürlich bejaht wurde. Es dient dazu, den Informationsfluss zwischen Trägereinrichtungen und Bundesministerium für Inneres im Bereich des Zivildienstes auch weiterhin optimal zu gestalten. Derartige Treffen finden ein bis zwei Mal im Jahr informell statt.
Zu den Fragen 3 bis 5:
Die parlamentarische Anfrage 5824/J zielte hier auf die beim Ansatz UT 7 „gesetzliche Ver- pflichtungen“ veranschlagten Beträge ab; in diesem Sinne erfolgte auch die Beantwortung. Rund € 59 Mio. betrug jeweils das Gesamtbudget für den Zivildienst in diesen Jahren.