2567/AB-BR/2010
Eingelangt am 01.10.2010
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Herrn Präsidenten
des Bundesrates
Martin Preineder Wien, am Oktober 2010
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310102/0005-I/4/2010
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2775/J-BR/2010 vom 2. August 2010 der Bundesräte Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Auf dem Lohnzettel sind die
Bezüge gemäß § 3 Abs. 1 Z 10
(Auslandstätigkeit) und
Z 11 (Entwicklungshelfer) unter einer einzigen Kennzahl dargestellt. Die
Gesamtzahl der begünstigten Personen betrug laut Lohnsteuerstatistiken:
2006: 15.914 Personen
2007: 17.938 Personen
2008: 20.032 Personen
Für 2009 ergab eine vom Bundesministerium für Finanzen vorgenommene Auswertung 20.799 Fälle. Die Gesamtanzahl der Personen nach den beiden Ziffern zu trennen würde einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verursachen. Da aber nach Einschätzung von Entwicklungshilfe-Experten die Zahl der österreichischen Entwicklungshelfer unter 1% der Gesamtzahlen liegt, spiegeln diese im Wesentlichen die Entwicklung der Anzahl der Z 10-Fälle wider.
Zu 2.:
Der Lohnsteuerausfall lässt sich nur grob schätzen, da nicht bekannt ist, welcher Anteil am jetzt steuerfreien Einkommen im Falle einer Besteuerung steuerfrei bleiben würde. Insbesondere ist davon auszugehen, dass in diesem Fall die betroffenen Personen relativ hohe Werbungskosten geltend machen könnten. Des Weiteren geht in Fällen, in denen die Auslandstätigkeit längere Zeit andauert, das Besteuerungsrecht auf den Tätigkeitsstaat über. Auf Basis der Daten 2008 lässt sich ohne Berücksichtigung dieser Faktoren ein Mehrauf-kommen von ca. 80 bis 90 Mio. Euro schätzen. Tatsächlich würde das Mehraufkommen jedoch maximal die Hälfte dieses Betrages ausmachen, was vor allem darauf zurückzuführen ist, dass für einen großen Teil der Fälle das Besteuerungsrecht auf das Ausland übergehen würde.
Zu 3.:
Die Gesamtbeträge an Z 10- und Z 11-Bezügen lagen in den Jahren
2007 bei 427 Mio. Euro
2008 bei 496 Mio. Euro
2009 bei 469 Mio. Euro
Die Bezüge der Entwicklungshelfer spielen bezüglich der Einkünfte eine noch geringere Rolle als bei der Anzahl der Personen. Es ist schwer einschätzbar, wie viel davon ohne explizite Befreiung bezüglich des DG-Beitrags zum FLAF und der Kommunalsteuer aufkommens-relevant wären. Wenn tatsächlich die gesamten Bezüge pflichtig wären, wären die maximalen Abgabenbeträge (2008) beim DG-Beitrag mit ca. 22 Mio. Euro und bei der Kommunalsteuer mit annähernd 15 Mio. Euro zu beziffern gewesen.
Mit freundlichen Grüßen