2570/AB-BR/2011

Eingelangt am 01.02.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsident des Bundesrates

Gottfried KNEIFEL

 

Parlament

1017 Wien

 

                                                                                            Wien, am 28. Jänner 2011

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.102/0010-IK/1a/2010

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2781/J-BR/2010 betreffend „Druck der türkischen Botschaft auf die Wirtschaftskammer“, welche die Abgeordneten Monika Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen am 3. Dezember 2010 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 5 der Anfrage:

 

Jede Beeinträchtigung der positiven und sich fortschreitend intensivierenden bilateralen Wirtschaftsbeziehungen Österreichs mit der Türkei wäre naturgemäß bedauerlich. Im Zeitraum 2000 bis 2008 hat sich das österreichische Handelsvolumen mit der Türkei mehr als verdoppelt (2008: € 1.875 Mio.). Nach einem krisenbedingten Rückgang der Exporte im Jahr 2009 stiegen die österreichischen Ausfuhren in den ersten neun Monaten dieses Jahres wieder kräftig um 38,8 % auf € 765 Mio. an. Auch die Importe verzeichnen in diesem Zeitraum ein Wachstum von 7 % auf € 639 Mio.


Die Türkei ist ein sehr bedeutender Wachstums- und Investitionsmarkt und zählt  zu den am stärksten wachsenden Wirtschaftsräumen im OECD-Raum. Bei den ausländischen Direktinvestitionen ist Österreich im ersten Halbjahr 2010 - wie bereits in den Jahren davor - unter den ersten zehn Ländern platziert, was auch für den kumulierten Zeitraum 2002 - 2009 gilt.

 

Wirtschaftsmissionen der Wirtschaftskammer Österreich stellen eine interne Angelegenheit der Wirtschaftskammer Österreich und somit keinen Gegenstand der Vollziehung dar. Im Übrigen ist zuständigkeitshalber auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2780/J-BR/2010 durch den Herrn Bundeminister für europäische und internationale Angelegenheiten zu verweisen.