2571/AB-BR/2011

Eingelangt am 03.02.2011
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Bundesräte Monika Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen haben am 3. Dezember 2010
unter der Zl. 2780/J-BR/2010 an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Druck der
türkischen Botschaft auf die Wirtschaftskammer“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) wurde
durch die Wirtschaftskammer Österreich über den von Ihnen zitierten, in den Medien
kolportierten angeblichen Vorfall nicht informiert.

Zu den Fragen 2 und 3:

Bei Wirtschaftsmissionen handelt es sich um von der Wirtschaftskammer Österreich
organisierte Veranstaltungen, bei denen sich interessierte österreichische Unternehmen mit potentiell interessierten ausländischen Privatunternehmen im jeweiligen Staat zu
Wirtschaftsgesprächen treffen. Es handelt sich somit um eine privatwirtschaftliche Tätigkeit,
die grundsätzlich keiner Genehmigung staatlicher Stellen bedarf.

Zu den Fragen 4 und 5:

Ein Besuch des türkischen Ministerpräsidenten Erdogan im Jahr 2011 in Österreich wurde
bisher nicht fixiert. Im ersten Halbjahr dieses Jahres wird der türkische Staatspräsident
Abdullah Gül Österreich besuchen.


Zu Frage 6:

Die Wiener Diplomatenkonvention aus dem Jahr 1961 bietet die rechtliche Basis für die
Tätigkeit von Diplomaten im Ausland. Sie bildet letztlich den Maßstab, zulässige von
unzulässigen Interventionen zu unterscheiden. Dies wird von österreichischen Diplomaten im
Ausland und von ausländischen Diplomaten in Österreich in aller Regel auch beachtet.