2571/AB-BR/2011
Eingelangt am
03.02.2011
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Bundesräte
Monika Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen haben am 3. Dezember 2010
unter der Zl.
2780/J-BR/2010 an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Druck der
türkischen Botschaft auf die Wirtschaftskammer“ gerichtet.
Diese
Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Das
Bundesministerium für europäische und internationale
Angelegenheiten (BMeiA) wurde
durch die
Wirtschaftskammer Österreich über den von Ihnen zitierten, in den
Medien
kolportierten angeblichen Vorfall nicht informiert.
Zu den Fragen 2 und 3:
Bei
Wirtschaftsmissionen handelt es sich um von der Wirtschaftskammer Österreich
organisierte
Veranstaltungen, bei denen sich interessierte österreichische Unternehmen
mit potentiell interessierten ausländischen Privatunternehmen im
jeweiligen Staat zu
Wirtschaftsgesprächen
treffen. Es handelt sich somit um eine privatwirtschaftliche Tätigkeit,
die
grundsätzlich keiner Genehmigung staatlicher Stellen bedarf.
Zu den Fragen 4 und 5:
Ein Besuch
des türkischen Ministerpräsidenten Erdogan im Jahr 2011 in
Österreich wurde
bisher nicht fixiert.
Im ersten Halbjahr dieses Jahres wird der türkische Staatspräsident
Abdullah Gül Österreich besuchen.
Zu Frage 6:
Die Wiener
Diplomatenkonvention aus dem Jahr 1961 bietet die rechtliche Basis für die
Tätigkeit von Diplomaten im Ausland. Sie bildet letztlich den
Maßstab, zulässige von
unzulässigen Interventionen zu
unterscheiden. Dies wird von österreichischen Diplomaten im
Ausland und von ausländischen Diplomaten in Österreich in
aller Regel auch beachtet.