2620/AB-BR/2011

Eingelangt am 27.07.2011
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Bundesrates

Mag. Susanne NEUWIRTH

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 27. Juli 2011

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.102/0006-IK/1a/2011

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2829/J-BR betreffend „Behinderung des Dienstleistungsverkehrs durch die Lichtensteinische Regierung“, welche die Abgeordneten Cornelia Michalke, Kolleginnen und Kollegen am 1. Juni 2011 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

 

Das Problem wurde mehrmals im bilateralen Rahmen mit dem Fürstentum Liechtenstein besprochen. Laut Auskunft des Fürstentums Liechtenstein handelt es sich um eine allgemeine Maßnahme, die sowohl für inländische als auch für ausländische Unternehmen gilt.

 

Ich selbst habe das Thema bei meinen Gesprächen mit Regierungschef Tschütscher und Minister Meyer bei meinem Besuch in Lichtenstein am 17. Juni 2011 angesprochen, wo mir eine weitere Behandlung der Angelegenheit in Aussicht gestellt wurde.

Weiters hat der österreichische Delegationsleiter der Europäischen Union in der Schweiz und Liechtenstein diesbezüglich am 6. Juni 2011 an die Europäische Kommission einberichtet.  

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Nach einer Schätzung der Paritätischen Kommission in Liechtenstein könnten insgesamt rund 250 bis 300 ausländische, also nicht nur österreichische, Unternehmen betroffen sein, wie erwähnt ebenso wie liechtensteinische.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Nein.