2624/AB-BR/2011

Eingelangt am 25.08.2011
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

 

Frau

Präsidentin des Bundesrates

Maga. Susanne Neuwirth

Parlament

1017 Wien

Geschäftszahl:

BMUKK-10.001/4-III/4a/2011

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien,   25. August 2011

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2831/J-BR/2011 betreffend die Schulreform, die Klagseinbringung Salzburgs gegen den Bund und die Fortschritte der Neuen Mittelschule in Salzburg, die die Bundesräte Franz Wenger, Kolleginnen und Kollegen am 28. Juni 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Die „Neue Mittelschule“ ist ein zentrales Schulreformprojekt in Österreich und wird von zwei wesentlichen Überlegungen getragen:

-      Der Strukturwandel in der Mittelstufe muss auch von einer Qualitätsoffensive begleitet sein: Ziel ist eine moderne Leistungsschule mit einer neuen Lernkultur.

-      Die Schullaufbahnentscheidung mit 9 1/2 Jahren ist viel zu früh und führt dazu, dass viele Potenziale von Schülerinnen und Schülern nicht optimal entwickelt werden.

Der angesprochene Strukturwandel ist Aufgabe der Bildungspolitik, während die pädagogisch-inhaltliche Erneuerung der Schule eine Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer und deren Schulleitung darstellt. Pädagogische Institutionen, wie die Schulaufsicht und die Pädagogischen Hochschulen und die NMS-Entwicklungsbegleitung unterstützen diese anspruchsvolle Arbeit an einer Neuen Lernkultur.


Zu Frage 2:

Aus dem Bundesland Salzburg wurden für den Start des Modellversuchs „Neue Mittelschule“ im Schuljahr 2009/10 zehn Standorte gemeldet. Alle zehn Schulen haben Konzepte eingereicht, die den vorgegebenen Qualitätskriterien des Bundesministeriums entsprachen und von der Approbationskommission genehmigt wurden.

 

Generation 2 (Start 2009/10):

NMS Annaberg

NMS Bürmoos

NMS Haydnstraße

NMS Lehen

NMS Liefering

NMS Nonntal

NMS Schlossstraße

NMS Taxham

Informatik-NMS Tamsweg

Sport-NMS Tamsweg

 

Für die Umstellung mit dem Schuljahr 2010/11 haben fünf Schulen Konzepte eingereicht und die Approbationskriterien erfüllt, so dass sie von der Approbationskommission des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur genehmigt werden konnten.

 

Generation 3 (Start 2010/11):

Musik-NMS Grödig

Musik-NMS Henndorf

Private NMS Diakonieverein Salzburg

Praxis-NMS der Pädagogischen Hochschule Salzburg

Technische NMS Maxglan 1

 

Alle Schulen, die vom Bundesland Salzburg dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur in den vergangenen Schuljahren gemeldet wurden, konnten von der Approbationskommission genehmigt werden. Es hat keine einzige Abweisung gegeben. Die Anzahl der Standorte entspricht (gerundet) 21% aller Hauptschul-Standorte im Bundesland Salzburg. Die Anzahl der Schulen hat eine qualitativ hochwertige Betreuung der Entwicklungsarbeiten durch den Landesschulrat und die Pädagogische Hochschule ermöglicht.

 

Zu Frage 3:

In der Approbation für die Generation 3 wurden alle Salzburger Schulen genehmigt. Nachdem die gesetzlich vorgegebenen Prozentgrenzen mit Beginn der Generation 3 ausgeschöpft waren, wurden die Schulen zwar ermutigt, die pädagogischen Konzepte weiter zu entwickeln, eine Umstellung zur Neuen Mittelschule konnte aber nicht in Aussicht gestellt werden. Nach Bekanntgabe der Entscheidung zur flächendeckenden Umstellung aller Hauptschulen zu Neuen Mittelschulen konnte keine Schule im Bundesland Salzburg alle Kriterien des Ministeriums für das Schuljahr 2011/12 (zB. das Vorliegen der notwendigen Abstimmungen der Lehrkräfte und Eltern) zeitgerecht erfüllen. Es wird noch einmal festgehalten, dass es in Salzburg zu keiner einzigen Ablehnung einer Schule in den Vorgängergenerationen gekommen ist.

Für das Schuljahr 2012/13 sind wieder Schulen für die Einführung der Neuen Mittelschule vorgesehen. Die Schulen befinden sich bereits in der durch den Landesschulrat und die Pädagogische Hochschule Salzburg betreuten Entwicklungsarbeit und werden für einen Start im September 2012 optimal vorbereitet.

 

Zu Frage 4, 5 und 6:

Dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist über eingeleitete Verfahrensschritte und damit den Inhalt sowie die zugrunde gelegten Rechtsvorschriften einer etwaigen Klage nichts bekannt.

 

Zu Frage 7:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur vollzieht hier die Bestimmungen des gültigen Finanzausgleiches, der die entsprechenden Zuteilungsschlüssel entsprechend den Verhandlungsergebnissen mit den Ländern regelt, in die daher vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur nicht eingegriffen werden kann. Es ist allerdings anzumerken, dass die Problematik der Ressourcenknappheit im Bereich der Sonderpädagogik bereits in den Verhandlungen zum FAG 2005 thematisiert und im Konsens mit den Ländern dahingehend einer Lösung zugeführt wurde, dass vom Bund zusätzlich ein jährlicher Betrag (sog. „Strukturmittel“) zur Verfügung gestellt wird, der mit dem FAG 2008 verdoppelt wurde und seit dem Jahr 2011 ein österreichweites Finanzvolumen von 25 Millionen Euro umfasst (§ 4 Abs. 8 FAG-Mittel).

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.