2641/AB-BR/2011
Eingelangt am 19.12.2011
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0262-Pr 1/2011 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Bundesrates
Zur Zahl 2850/J-BR/2011
Der Bundesrat Hans-Jörg Jenewein und weitere Bundesräte haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Ernest Gabmann und das Finanzdesaster ‚Skylink’“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 4:
Die am 7. Mai 2010 bei der (damaligen) Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Korruption eingebrachte anonyme Anzeige gegen E.G. und R.S. wurde gemäß §§ 20a Abs. 1 und 25 Abs. 1 StPO an die Staatsanwaltschaft Korneuburg abgetreten, weil auf Grund des angezeigten Sachverhalts keine Sonderzuständigkeit der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Korruption gegeben war. Die örtliche Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Korneuburg gründete sich auf § 25 Abs. 1 StPO. Das Ermittlungsverfahren wurde bereits eingestellt.
Zu 5 bis 8:
Allfällige Interventionen bzw. eine Druckausübung sind weder mir noch dem Leiter der Staatsanwaltschaft Korneuburg bekannt.
Zu 9:
Nein, weil die rechtlichen Voraussetzungen hiefür nicht vorlagen.
Zu 10:
Ich gehe davon aus, dass es zwischen meinen Amtsvorgänger/innen bzw. dem Justizressort und Dr. E. S. in seiner früheren Funktion als Innenminister ein dem interministeriellen Konnex entsprechendes Arbeitsverhältnis gab. Im Übrigen liegen mir keine Informationen über ein wie auch immer geartetes Arbeits- oder Beratungsverhältnis zu dem in dieser Frage genannten Personen- oder Unternehmenskreis vor.
Wien, . Dezember 2011
Dr. Beatrix Karl