2643/AB-BR/2012

Eingelangt am 04.01.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0292-Pr 1/2011


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Bundesrates

 

 

Zur Zahl 2853/J-BR/2011

Die Bundesräte Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Grundbuch Neu – Umstellung des Grundbuchsverfahren“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Nach der zum Jahreswechsel 2007/2008 erstellten Kostenschätzung beliefen sich die erwarteten Gesamtkosten für Planung, Konzeption und Umsetzung von Grundbuch Neu auf rund 7,4 Mio. Euro.

Der zugrunde gelegte Projektumfang und die zur Verfügung gestellten Funktionalitäten lagen dabei unter dem mittlerweile für den Umstellungstermin Mai 2012 in Aussicht genommenen Qualitätsmaßstab.

Die finanziellen Auswirkungen der aus diesem Grund erforderlich gewordenen Projektneuplanung sind mehrschichtig: Einerseits verteilen sich die zur Realisierung erforderlichen Aufwände nunmehr über einen längeren Zeitraum. Andererseits ergeben sich durch den erforderlichen Weiterbetrieb der Grundstücksdatenbank (GDB-Ist) ursprünglich nicht einkalkulierte Aufwände, die jedoch durch die gleichzeitig noch nicht in voller Höhe anfallenden Betriebskosten von GDB-Neu mehr als kompensiert werden. Schlussendlich wird zwar das projektbezogen verstärkte Grundbuchsteam über einen längeren Zeitraum tätig sein, andererseits ist sowohl für GDB-Ist als auch für GDB-Neu eine entsprechend breit aufgestellte Betriebsmannschaft in jedem Fall erforderlich.

Die im Vergleich zur ursprünglichen Planung höheren Kosten können aus den genannten Gründen daher nur bedingt als Mehrkosten qualifiziert werden.

Die budgetwirksamen Kosten der Justiz für das Projekt Grundbuch Neu belaufen sich nunmehr nach aktueller Planung und hochgerechnet bis zum Umstellungstermin Mai 2012 auf 10,8 Mio. Euro. Dazu kommen noch knapp 300.000 Euro für externes Programmcontrolling.

Für die in einer weiteren Ausbaustufe in Aussicht genommene funktionale Erweiterung im Jahr 2013 ist die dafür erforderliche Anforderungsanalyse noch nicht vollständig abgeschlossen; es konnte daher noch keine Detailplanung und Kostenschätzung durchgeführt werden.

Zu 4 bis 6:

Den Gerichten wurden keine zusätzlichen Planstellen zur Verfügung gestellt. Durch den Umstand, dass Grundbuchsrechtspfleger in der Phase des laufenden Erneuerungsprojektes sowohl in der neuen Anwendung arbeiten als auch in der bestehenden Grundstücksdatenbank vollziehen müssen, wird ein gewisser Mehraufwand verursacht.

Auf der anderen Seite stehen dieser Mehrbelastung aber bei einer Gesamtbetrachtung des Projektes auch schon spürbare Arbeitserleichterungen gegenüber: Als erster Schritt zur Realisierung von Grundbuch Neu wurde 2006 die elektronische Urkundensammlung eingeführt. Sie ist mittlerweile mit großem Erfolg etabliert. Mehr als 70 % der Urkunden werden bereits elektronisch vorgelegt, wodurch eine deutliche Entlastung der Mitarbeiter eingetreten ist. Im Februar 2009 wurde plangemäß der elektronische Rechtsverkehr (ERV) im Grundbuch eingeführt. Nach Überwindung von Anlaufschwierigkeiten funktioniert der elektronische Rechtsverkehr im Grundbuch klaglos. Hinzu kommen Einsparungen bei der Erstellung und Abfertigung von Erledigungen durch den Einsatz der neuen Anwendung sowie des Zustellservices der Justiz (Nutzbarmachung von ERV und automatischer Poststraße). Auch die weiteren Rationalisierungsschritte „Verarbeitung der Gerichtsgebühren im Grundbuch“ und „automationsunterstützte Erstellung der Beschlussausfertigungen“ konnten plangemäß zur Jahresmitte 2009 in Echtbetrieb gehen.

In Summe dürften diese Erleichterungen den Mehraufwand zumindest kompensieren.


Zu 7 bis 10:

Nach derzeitiger Planung werden die Arbeiten zur Umstellung auf Grundbuch Neu mit Tagesende des 27. April 2012 beginnen und bis 6. Mai 2012 abgeschlossen werden. In dieser Zeit ist ein Vollzug im Grundbuch nicht möglich, der im Grundbuch angezeigte Stand aber jedenfalls richtig (mit Status vom 27. April 2012). Da Zeitregistrierungen für Einlaufstücke auch in diesem Zeitraum durchgeführt werden, ist die korrekte Rangordnung gewährleistet. Durch entsprechende Kommunikation dieser Umstände wird sichergestellt, dass wirtschaftliche Schäden vermieden werden.

Zu 11 und 12:

Der Hauptfokus bei der Umstellung des bestehenden Grundbuchs wurde – neben der Schaffung einer tragfähigen und zeitgemäßen technischen Plattform – auf funktionale Erweiterungen und Verbesserungen von Servicequalität und Arbeitsabläufen gelegt. Ob und in welchem Ausmaß mit der Projektumsetzung auch eine Verlagerung von Planstellen in andere Bereiche der Justiz, wo diese dringend benötigt werden, möglich ist, kann derzeit noch nicht beurteilt werden.

Zu 13:

Die Umstellung von GDB-Ist auf GDB-Neu wird im Mai 2012 erfolgen. Im Anschluss daran wird auf Basis der neuen Anwendung die Abwicklung der übergreifenden Geschäftsfälle zwischen Grundbuchsgericht und Vermessungsbehörde in einem vollelektronischen Workflow eingeführt werden. Für diese Ausbaustufe wird eine Umsetzung zum 1. Juli 2013 angestrebt.

 

Wien,      . Dezember 2011

 

 

 

Dr. Beatrix Karl