2645/AB-BR/2012

Eingelangt am 05.01.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

BMJ-Pr7000/0294-Pr 1/2011


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Bundesrates

 

 

Zur Zahl 2855/J-BR/2011

Die Bundesräte Hans-Jörg Jenewein, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „möglicher Schwangerschaft von Natascha Kampusch“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Die Anfragesteller fragen im Rahmen des parlamentarischen Interpellationsrechts nach höchstpersönlichen Details aus dem Intimleben eines Entführungsopfers. Aus Anlass dieser Anfrage darf ich nachdrücklich daran erinnern, dass nach der Grundsatzbestimmung des § 10 Abs. 3 StPO alle im Strafverfahren tätigen Behörden, Einrichtungen und Personen Opfer mit Achtung ihrer persönlichen Würde zu behandeln und deren Interesse an der Wahrung ihres höchstpersönlichen Lebensbereichs zu beachten haben. Ich meine, dass es unangebracht ist, wie hier mit einem - wenn auch prominenten – Opfer eines Entführungsfalls und seinen Angehörigen umgegangen wird.


 

Jedes nähere Eingehen auf die mir hier gestellten – auch den Boden des parlamentarischen Interpellationsrechts verlassenden – Fragen verbietet sich aus Gründen des Datenschutzes, der bereits erwähnten Bestimmung des § 10 Abs. 3 StPO und der den Bestimmungen der §§ 54, 70 Abs. 2 Z 2, 158 Abs. 1 Z 2 und 229 Abs. 1 StPO sowie §§ 7 und 7a MedienG zu Grunde liegenden Wertung zum Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs.

 

Wien,        . Dezember 2011

 

 

Dr. Beatrix Karl