2647/AB-BR/2012
Eingelangt am
05.01.2012
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0296-Pr 1/2011 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Bundesrates
Zur Zahl 2857/J-BR/2011
Die Bundesräte Hans-Jörg Jenewein und weitere Bundesräte haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Fahrlässigkeit der Ermittlungsbehörden in der Causa Kampusch“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 3:
Einleitend halte ich fest, dass ich an einer restlosen Aufklärung der in diesem Fall an und über die Justiz gerichteten Vorwürfe interessiert war und bin. Mit den in der Anfrage erwähnten parlamentarischen Anfragen und den dort aufgeworfenen Umständen wurde daher regelmäßig die Staatsanwaltschaft Innsbruck befasst, die ja mit der Untersuchung der gegen die Staatsanwaltschaft und Oberstaatsanwaltschaft Wien gerichteten Vorwürfe einer mangelhaften Ermittlungsleitung betraut war.
Nachdem die Staatsanwaltschaft Innsbruck und die Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck keinen Grund zur weiteren Verfolgung der an den Ermittlungen beteiligten Organe der Staatsanwaltschaften gefunden hat, habe ich an der Ermöglichung einer umfassenden parlamentarischen Kontrolle dadurch mitgewirkt, dass ich veranlasst habe, sämtliche Akten und Unterlagen betreffend den „Entführungsfall Kampusch“ an den ständigen Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten zu übermitteln.
Ich meine, dass es schon die Achtung vor der eingeleiteten parlamentarischen Kontrolltätigkeit gebietet, keine Aussagen über Einzelheiten im Zusammenhang mit den gegenständlichen Ermittlungsverfahren zu tätigen, um jeden Eindruck einer Präjudizierung des Ergebnisses der Beratungen des ständigen Unterausschusses zu vermeiden.
Wien, . Dezember 2011
Dr. Beatrix Karl