2660/AB-BR/2012

Eingelangt am 22.02.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-9.500/0014-I/PR3/2011    

DVR:0000175

 
 


An den

Präsidenten des Bundesrates

Gregor Hammerl

Parlament

1017    Wien

Wien, am     . Februar 2012

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Der Bundesrat Krusche und weitere Bundesräte haben am 22. Dezember 2011 unter der Nr. 2870/J-BR/2011 an mich eine schriftliche  Anfrage betreffend Verzögerungen bei der angekündigten Novelle zur Zivilluftfahrtpersonalverordnung 2006 gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø  Wann wird die dargestellte Novelle zur Zivilluftfahrtpersonalverordnung 2006 im Bundesgesetzblatt verlautbart werden?

Ø  Warum wurde diese Novelle seit 2009 laufend verschleppt?

 

 

Mit dieser Novelle wird neben der Einführung des neuen Ultraleichtscheins ein großer Teil der auf „Flight Crew Licensing“ (FCL) bezüglichen Regelungen umgesetzt. Die Kundmachung der Novelle der Zivilluftfahrt-Personalverordnung wird nach dem durchzuführenden Begutachtungsverfahren ehestmöglich erfolgen.

 


Zu den Fragen 3 und 4:

Ø  Wer wird die für die Vollziehung dieser Novelle zuständige Behörde?

Ø  Auf Grund welcher Überlegungen wird diese Zuständigkeitsregelung bestehen?

 

 

Für die Vollziehung der neuen Bestimmungen der Zivilluftfahrt-Personalverordnung sollen je nach Gegenstand der jeweiligen Regelung die Austro Control GmbH oder der Österreichische Aero Club als zuständige Behörden vorgesehen werden. Die Regelung wird im Wesentlichen auf der Überlegung beruhen, welche Behörde im Sinne der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit für die Vollziehung der jeweiligen Materie in organisatorischer und personeller Hinsicht am besten geeignet ist.

 

 

Zu den Fragen 5 bis 7:

Ø  Werden die technische Zulassung für Ultraleichtflugzeuge und für Tragschrauber vereinfacht werden bzw. welche Rechtsgrundlagen (Normen, internationale Standards, Bauvorschriften) werden dafür herangezogen und wie werden diese verlautbart?

Ø  Wer wird die für die Vollziehung der technischen Bestimmungen zuständige Behörde?

Ø  Auf Grund welcher Überlegungen bleibt diese Zuständigkeitsregelung bestehen?

 

 

Die Rechtsgrundlage für die technische Zulassung für Ultraleichtluftfahrzeuge einschließlich der Zuständigkeitsregelung findet sich in den Bestimmungen der Zivilluftfahrzeug- und Luftfahrtgerät-Verordnung 2010 (ZLLV 2010).

 

 

Zu den Fragen 8 und 9:

Ø  Werden die neuen Bestimmungen im Sinn der Gegenseitigkeit von den Nachbarstaaten als gleichwertig anerkannt werden?

Ø  Mit welchen Staaten und mit welchem Ergebnis wurden diesbezüglich konkrete Gespräche und Verhandlungen geführt?

 

 

Die geplanten Regelungen orientieren sich an vergleichbaren Regelungen in Europa, wodurch ein höchstmöglicher Standard sichergestellt werden soll. Bilaterale Verhandlungen mit dem Ziel des Abschlusses eines zwischenstaatlichen Abkommens werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt (vor Erlassung der Regelungen) nicht als zweckmäßig angesehen, zumal die meisten europäischen Staaten in ihren nationalen Regelungen ohnehin eine Gästeflugregelung vorsehen.

 

 

Zu den Fragen 10 bis 12:

Ø  Wird die Gebührenordnung der Austro Control überarbeitet?

Ø  Wenn nein, warum nicht?

Ø  Wenn ja, mit welcher Zielsetzung?

 

 

Die Gebührenordnung der Austro Control GmbH wurde letztmalig im Rahmen der Novelle für 2012 überarbeitet.


Zu Frage 13:

Ø  Sehen Sie es als verkehrspolitisch wünschenswert an, die Luftverkehrswirtschaft nicht weiter finanziell zu belasten und welche Maßnahmen planen Sie dazu?

 

 

Diesbezüglich darf ich Sie auf die Road Map Luftfahrt 2020 verweisen, wo es seitens der Bundesregierung ein klares Bekenntnis mit dem Ziel gibt, den Luftfahrtstandort Österreich weiter zu stärken. Diese Strategie wurde entlang der internationalen Herausforderungen und der Stärken des Standorts Österreich entwickelt. Diese beinhaltet neben vielen weiteren Maßnahmen auch die Schaffung einer wettbewerbsfähigen Kostenstruktur.

 

 

Zu den Fragen 14 bis 16:

Ø  Sind Ihnen die Gebührenstrukturen und Gebührensätze der umliegenden Staaten bekannt?

Ø  Wenn ja, in welcher Relation bewegen sich die Gebühren in Österreich verglichen mit den Gebühren der Nachbarstaaten – konkret an Hand der Gebührenhöhe?

Ø  Wenn nein, bis wann werden Sie in der Lage sein, die Relation zwischen den Gebühren in Österreich und den Gebühren der Nachbarstaaten zu beurteilen?

 

 

Für die Gebühren auf der Strecke sowie für An- und Abflug auf den Flughäfen werden im europäischen Umfeld regelmäßige Vergleiche erstellt. Diese gelten als Schlüssel-Indikatoren für die Gebühren im Bereich der Luftverkehrswirtschaft. Österreich liegt dabei sowohl bei den Streckengebühren wie auch bei den An- und Abfluggebühren im Ranking aktuell an 10. Stelle.

 

Weitere Vergleiche - insbesondere für Gebühren im behördlichen Bereich - sind international nicht verfügbar, da sowohl Umfang wie auch die einzelnen Unterteilungen im Bereich der Gebührentarife stark differieren.