2677/AB-BR/2012

Eingelangt am 02.07.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Herr

Präsident des Bundesrates

Georg Keuschnigg

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0579-II/2/d/2012

Wien, am       . Juli 2012

 

 

Der Bundesrat Gerd Krusche und weitere Bundesräte haben am 2. Mai 2012 unter der Zahl 2888/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Verfolgung ausländischer Fahrzeuglenker bei Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit im Plabutschtunnel in Folge der Section Control“  gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Seit Inbetriebnahme der Section–Control-Anlage im Plabutschtunnel auf der A 9 – Pyhrn-autobahn am 10. Oktober 2011 wurden bis einschließlich 2. Mai 2012 insgesamt 5.959 Lenker wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit angezeigt.

 

Zu Frage 2:

Im angeführten Zeitraum wurden davon 3.095 Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung zur Anzeige gebracht.


Zu Frage 3:

Die Zuordnung der ausländischen Fahrzeuge auf die einzelnen Staaten kann elektronisch nicht abgefragt werden. Eine anlassbezogene, retrospektive manuelle Erhebung sämtlicher Verkehrsübertretungen im Plabutschtunnel in- und ausländischer Kraftfahrzeuge und die

Zuordnung auf die einzelnen Zulassungsstaaten würde einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verursachen, weshalb von der Beantwortung dieser Frage Abstand genommen werden muss.

 

Zu den Fragen 4 bis 8:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres. Die Durchführung des Verwaltungsstrafverfahrens obliegt der zuständigen Strafbehörde.

 

Zu Frage 9:

Im Zuge der Umsetzung der Richtlinie 2011/82/EU (Erleichterung des grenzüber-schreitenden Austausches von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte) ist geplant, im Bundesministerium für Inneres eine, gem. Art. 4 dieser Richtlinie erforderliche, nationale Kontaktstelle als eine technische Schnittstelle vom zentralen Kraftfahrzeugregister (KZR) zum EUCARIS-System (Europäisches Fahrzeug- und Führerscheininformationssystem) einzurichten.