2681/AB-BR/2012

Eingelangt am 31.07.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0173-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Herr
Präsident des Bundesrates

 

 

Zur Zahl 2892/J-BR/2012

Die Bundesräte Juliane Lugsteiner und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Ersatz von Verteidigungskosten bei Freisprüchen“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 5:

Ich habe Verständnis für die Forderung nach einem Ersatz der Verteidigerkosten im Falle eines rechtskräftigen Freispruchs. Wie bereits in dem in der Anfrageeinleitung zitierten Schreiben des Bundesministeriums für Justiz vom 17. Mai 2012 (BMJ-Pr4528/0010-Pr 1/2012) an die Parlamentsdirektion hingewiesen wurde, kann aber der dadurch ausgelöste finanzielle Mehrbedarf aus dem Justizbudget nicht einmal annähernd gedeckt werden. Die Frau Bundesministerin für Finanzen hat – wie die Anfrage ebenfalls korrekt darstellt – klargemacht, dass der Konsolidierungspfad nicht durch eine Ausgabenerhöhung (ohne Bedeckung) konterkariert werden darf.

Im Zusammenhang mit der Evaluierung des Ermittlungsverfahrens, in dem auch Möglichkeiten zur Verstärkung der anwaltlichen Tätigkeit im Ermittlungsverfahren diskutiert werden, strebe ich auch eine Lösung dieser Frage an.

 

Wien,      . Juli 2012

 

Dr. Beatrix Karl