2690/AB-BR

Eingelangt am 19.09.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-12.000/0010-I/PR3/2012    

DVR:0000175

 
 


An den

Präsidenten des Bundesrates

Georg Keuschnigg

Parlament

1017   W i e n

 

Wien, am      . September 2012

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die Bundesräte Dr. Brunner, Kolleginnen und Kollegen haben am 19. Juli 2012 unter der Nr. 2900/J-BR/2012 an mich eine schriftliche Anfrage betreffend Maßnahmen zur Verhinderung von Schockrechnungen der Telekomunternehmen im Grenzgebiet zur Schweiz gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 3 und 4:

Ø  Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um die Nutzer im Bereich der österreichisch-schweizerischen Grenze vor einem versehentlichen Roaming zu schützen?

Ø  Erachten Sie den Inhalt der Anzeige weiterhin für richtig, insbesondere für Nutzer/innen im Vorarlberger Rheintal? Im Fall der Verneinung: Planen Sie eine Richtigstellung und eine Aufklärung der Nutzer/innen im Vorarlberger Rheintal über die Gefahren des versehentlichen Roamings?

Ø  Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um gegen die exorbitant hohen Tarife der Telekomunternehmen für das Auslandsroaming in Nicht-EU-/EWR-Staaten vorzugehen?

 

Die neue EU-Roaming-VO, die erstmals Entgeltobergrenzen auch im Endkunden-Datenbereich festlegt, ist seit 1. Juli 2012 in Kraft.

Die Roaming-VO gilt nur für EU-Staaten, aber die allgemeinen Transparenz- und Informationsbestimmungen (automatische Roaming- und Preis-Information bei Einbuchung in fremdes Netz) sind auch für Roamingdienste, die von Roamingkunden bei Reisen außerhalb der Europäischen Union genutzt werden, anwendbar.

 

Damit sollte irrtümliches Roaming in Grenznähe nicht mehr vorkommen. Gemäß Art. 16 (3) der Roaming-VO sollen die nationalen Regulierungsbehörden unbeabsichtigtes Roaming beobachten und Informationen darüber sammeln. Laut Auskunft der RTR-GmbH ist das Problem „irrtümliches Roaming“ im Rahmen der Streitschlichtung nicht auffällig vertreten.

 

 

Zu der Frage 2:

Ø  In welchen Medien wurde die Anzeige „Schluss mit Handykostenfalle – Gesetzliches Kostenlimit schützt vor Horror-Rechnungen“ geschaltet und welche Kosten sind im Zusammenhang mit der Schaltung dieser Anzeigen angefallen?

 

Die Anzeigen wurden in folgenden Medien geschaltet: Kronen Zeitung, Österreich, Heute, Regionalmedien – Bezirksblätter, Wiener Bezirksblatt, Falter, Die ganze Woche, News und Datum. Im Zusammenhang mit der Schaltung dieser Anzeigen sind Gesamtkosten in der Höhe von  404.174 Euro (zzgl. Abgaben) angefallen.