2706/ABPR-BR/2012

Eingelangt am 28.11.2012
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Präsident des Bundesrates

Anfragebeantwortung

 

Die „Abgeordneten Monika Mühlwerth und weiterer Abgeordneter“ haben am 5. Oktober 2012 die schriftliche Anfrage 2923/JPR-BR/2012 an den Präsidenten des Bundesrates betreffend dessen Aussagen anlässlich eines Besuches in Südtirol gerichtet.

Diese Anfrage der Bundesrätin Monika Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Einleitend halte ich fest, dass der/die zum Vorsitz im Bundesrat berufene Präsident/in nur jene Angelegenheiten zu beurteilen hat, die in den Bereich dieser gesetzgebenden Körperschaft fallen. Zu Fragen der Südtirol-Autonomie hat es im Rahmen von Veranstaltungen immer wieder engagierte Diskussionen von Mitgliedern des Bundesrates gegeben.

 

Zu Frage 2:

Nein, die Aussagen entsprechen jedoch den von der Republik Österreich vertretenen Positionen.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

 

Die Südtirol-Autonomie beruht auf dem Pariser Abkommen von 1946 samt nachfolgender völkerrechtlicher Praxis (Paket). Sie ist zudem in Italien verfassungsrechtlich verankert und kann nicht willkürlich eingeschränkt oder ausgehöhlt werden. Zweifelsohne ist die Südtirol-Autonomie ein positives Beispiel für die Lösung eines Minderheitenkonflikts.


Zur Frage 5:

 

Nein, weil meine Aussagen der Schutzmachtfunktion Österreichs in keinem Punkt zuwiderlaufen.

Zu Frage 6:

 

Die Südtirol-Autonomie ist eine dynamische Autonomie, die in Richtung Vollautonomie noch weiteres Potential aufweist. Diese Weiterentwicklungen erfolgen primär in den Verhandlungen zwischen Bozen und Rom.

Zu Frage 7:

Die Vertreter Südtirols haben in der Vergangenheit insgesamt sehr erfolgreich in Verhandlungen mit Rom ein hohes Maß an autonomer politischer Gestaltung erreicht.

Meine Aussage ist als Ermunterung zu verstehen, diesen erfolgreichen Weg genauso weiterzugehen und die Autonomie laufend weiterzuentwickeln und zu vervollständigen.