2708/AB-BR/2012

Eingelangt am 03.12.2012
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 


MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

S91143/118-PMVD/2012                                                                                    3. Dezember 2012

Herrn
Präsidenten des Bundesrates

Parlament

1017 Wien

Die Bundesräte Saller, Kolleginnen und Kollegen haben am 4. Oktober 2012 unter der Nr. 2920/J-BR/2012 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Förderungen für den ASKÖ-Landesverband Salzburg" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1, 1.1., 1.2. und 3:

In den Jahren 2006 bis 2010 wurden dem ASKÖ-Landesverband Salzburg folgende Bundes-Sportförderungen gewährt und angewiesen:

2006: keine

2007: 17.910,00 Euro für

·        Förderung gemäß § 10 Abs. 1 Z 5 lit. d Bundes-Sportförderungsgesetz 2005 (BSFG) für das Projekt „Nordic Fit – Vernetzungsarbeit für Vereine“ mit dem Zweck Aufwendungen für Übungsleiterinnen und Übungsleiter, Materialkosten, Lohnkosten für Trainerinnen und Trainer, Postgebühren und Telefonkosten.

2008: 296.033,89 Euro für

·        Förderung gemäß § 10 Abs. 1 Z 5 lit. d BSFG für das Projekt „Nordic Fit – Vernetzungsarbeit für Vereine“ - 2. Rate mit dem Förderzweck wie bei 1. Rate.

·        Förderung gemäß § 10 Abs. 1 Z 5 lit. d BSFG für das Projekt „Fit Care – Integrierte betriebliche Gesundheitsförderung in ausgewählten Seniorenheimen im Bundesland Salzburg“ mit dem Zweck Aufwendungen für Projektsekretariat, Grafiker, Akquise der Betriebe durch AMD, Einrichtung einer Projektwerkstadt, Kick-Off-Veranstaltung, Ver­netzung, Aufbau, Koordination, Fit-Care Fragebogen, Gesundheitsbericht, Umsetzung der Maßnahmen „Bewegung/Gesundheitsförderung“, Aktiv Gesundheitstag in den Seniorenheimen, Öffentlichkeitsarbeit.

·        Förderung gemäß § 10 Abs. 1 Z 5 lit. d BSFG für das Projekt „Betriebliche Gesundheits­förderung für Lehrlinge“ mit der Zweckwidmung Projektleitung, Öffentlichkeitsarbeit, Rücken-Fit Schulungsmaßnahme für Lehrerinnen und Lehrer, Gesundheitstag in Firmen, Rücken-Fitness-Zentrumkurse für Lehrlinge, Bewegungsangebote für Lehrlinge, Testung.

·        Förderung gemäß § 10 Abs. 1 Z 5 lit. d BSFG für das Projekt „Betriebliche Gesundheits­förderung für Mädchen und Frauen während der Lehre“ mit der Zweckwidmung Kick-Off Veranstaltung, Wohlfühltage, Seminare „Besseres Lernen“, „Rücken- und Osteopo­roseprävention“, „Beckenbodentraining“, Gesundheitstage, Selbstverteidigungskurs.

·        Förderung gemäß § 10 Abs. 1 Z 5 lit. d BSFG für das Projekt „Fit fürs Leben“ mit der Zweckwidmung Schulung und Fortbildung für Projektleiterinnen und Projektleiter, Projektleiterteam sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter zur Qualitätssicherung, Allgemeine Vernetzungsarbeit, Kick-Off Veranstaltung, Installieren einer Arbeitsgruppe in der Gemeinde.

·        Förderung gemäß § 10 Abs. 1 Z 5 lit. d BSFG für das Projekt „Altersübergreifende Bewegungsareale“ mit der Zweckwidmung Bewegungsgärten mit Gerätelandschaften.

·        Förderung gemäß § 10 Abs. 1 Z 5 lit. d BSFG für das Projekt „Bewegte Mädchen – Projekt für Migrantinnen“ mit der Zweckwidmung Kosten für Exkursionen (max. 13.000 Euro), Hallenmieten (max. 6.000 Euro), Personalkosten (max. 7.000 Euro).

·        Förderung gemäß § 10 Abs. 4 BSFG für das innovative Projekt „Saluto – Gesundheits­kompetenz ermöglichen“ mit der Zweckwidmung Projektleitung für die Planung und Umsetzung, Kick-Off Veranstaltung, Mobile Fit-Checks und Gesundheitsvorträge, Rücken-Fit-Training, Rücken-Fit Schulungsmaßnahmen für Lehrpersonen, Gesundheits- und Bewegungstage für Lehrlinge, Abschlussveranstaltung mit Präsentation der Ergebnisse.

·        Förderung gemäß § 10 Abs. 1 Z 5 lit. d BSFG für das Projekt „Stress-Fit – Aktiv gesund im Betrieb“ mit der Zweckwidmung Projektsekretariat, Trainerkosten, Grafiker, Wissen­schaftliche Begleitung und Coaching, Auftaktveranstaltung, Tests, Workshops und Nachbereitung, Umsetzung in Betrieben, Turnsaalmieten, Schlussveranstaltung.

·        Förderung gemäß § 10 Abs. 4 BSFG für das innovative Projekt „kick for fun – Mädchenfußball“ – 1. Rate mit der Zweckwidmung Materialkosten, Ausstattung für die Vereine, Workshops, ASKÖ-Trainerausbildung, Pädagogik, Technik und Koordination, Gastreferenten, Kick-Off Veranstaltung, Mädchen Abschlussturnier.

·        Förderung gemäß § 10 Abs. 1 Z 5 lit. d BSFG für das Projekt „Fit fürs Leben“ – mit der Zweckwidmung Büromaterial, Druckkosten, Kopierkosten, Porto, Telefon (5.580 Euro), anteilige Büro- und Betriebskosten (3.488 Euro), EDV Hard- und Software (1.550 Euro), Buchhaltungs- und Lohnverrechnungskosten, Kontoführungsgebühren (3.963 Euro).

2009: 378.000,00 Euro für

·        Förderung gemäß § 10 Abs. 4 BSFG für das innovative Projekt „Saluto – Gesundheits­kompetenz ermöglichen“ - 2. Rate mit der Zweckwidmung wie bei 1. Rate.

·        Förderung gemäß § 10 Abs. 4 BSFG für das innovative Projekt „kick for fun – Mädchenfußball“ - 2. Rate mit der Zweckwidmung wie bei 1. Rate.

·        Förderung gemäß § 10 Abs. 1 Z 5 lit. d BSFG für das Projekt „Fit Care – Integrierte betriebliche Gesundheitsförderung in ausgewählten Seniorenheimen im Bundesland Salzburg“ - 2. Rate mit dem Förderzweck wie bei 1. Rate.

·        Förderung gemäß § 10 Abs. 4 BSFG für das innovative Projekt „Kinder und Jugendliche der Zukunft“ mit dem Förderzweck Maßnahmen zur Lehrlingsausbildung, -beschäfti­gung, Umsetzung von Bewegungsmaßnahmen und Infrastrukturverbesserungen.

·        Förderung gemäß § 10 Abs. 1 Z 5 lit. d BSFG für das Projekt „Stress-Fit – Aktiv gesund im Betrieb“ - 2. Rate mit der Zweckwidmung wie bei 1. Rate.

·        Förderung gemäß § 10 Abs. 1 Z 5 lit. d BSFG für das Projekt „Fit fürs Leben“ - zweite Rate mit der Zweckwidmung wie bei 1. Rate.

·        Förderung gemäß § 10 Abs. 1 Z 5 lit. d BSFG für das Projekt „Bewegte Mädchen – Projekt für Migrantinnen“ - 2. Rate mit der Zweckwidmung wie bei 1. Rate.

·        Förderung gemäß § 10 Abs. 1 Z 5 lit. d BSFG für das Projekt „Fit start“ - letzte Rate mit der Zweckwidmung Finanzcontrolling, Projektbetreuung der Fit-Start-Teams, Informa­tionsmaterial, Werbemittel, Fit-Start-Teams, Konferenzen, Medienarbeit.

2010: 106.195,00 Euro für

·        Förderung gemäß § 10 Abs. 1 Z 5 lit. d BSFG für das Projekt „Nordic Fit – Vernetzungs­arbeit für Vereine“ - letzte Rate mit der Zweckwidmung wie bei den ersten beiden Raten.

·        Förderung gemäß § 10 Abs. 1 Z 5 lit. d BSFG für das Projekt „Bewegte Sonnenterasse. Mein Herz und Gemeinsam Gesund“ mit der Zweckwidmung Aufwendungen für Pro­jektleitung, partizipative Zielgruppenbeforschung, Vorträge, Schulungen, Weiterbildun­gen Kick Off Veranstaltung, Wissenschaftliche Begleitung, Gastreferent, Druckkosten diverser Werbematerialien.

·        Förderung gemäß § 10 Abs. 4 BSFG für das innovative Projekt „Saluto – Gesundheits­kompetenz ermöglichen“ - letzte Rate mit der Zweckwidmung wie bei den ersten beiden Raten.

Zu 1.3, 1.4. und 1.5:

Im Rahmen der sachlichen Prüfung ist festzustellen, ob die angewiesene Bundes-Sport­förderung nach dem festgelegten Förderungszweck verwendet worden ist. Diese Prüfung wird unter Zugrundelegung der Vorschriften des Bundeshaushaltsgesetzes, des BSFG, der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004) sowie der Rahmenrichtlinie über die Gewährung und die Kontrolle von Bundes-Sportförderungsmitteln meines Ressorts unter Berücksichtigung des im jeweiligen Fördervertrag oder in der jeweiligen Förderzusage festgelegten Förderzwecks vorge­nommen. Da es zum Zeitpunkt der Prüfung keine Hinweise auf missbräuchliche Verwen­dung von Bundes-Sportförderungsmitteln gab, erübrigte sich eine gesonderte Prüfung. Belege über widmungswidrig verwendete Bundes-Sportfördermittel wurden im Zuge der Prüfung nicht anerkannt.

Zu 2:

Nein.

Zu 4:

Dazu ist mir nichts bekannt.


Zu 5:

Die angesprochene Maßnahme betraf ein Projekt des ASKÖ-Bundesverbandes und wurde nicht im direkten Förderverfahren vergeben.