2730/AB-BR/2013

Eingelangt am 05.08.2013
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

BMJ-Pr7000/0155-Pr 1/2013


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Herr
Präsident des Bundesrates

 

Zur Zahl 2948/J-BR/2013

Der Bundesrat Hermann Brückl und weitere Bundesräte haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Rechtspfleger“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Der Stand an Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger betrug zum 1. Juni 2013 nach Sprengel (in VZK):

 

Rechtspfleger/innen

OLG-Sprengel Wien

311,03

OLG-Sprengel Graz

143,57

OLG-Sprengel Linz

117,76

OLG-Sprengel Innsbruck

84,48

 

Zu 2:

Die Planstellen für die Verwendungs-/Entlohnungsgruppe A2/v2 verteilen sich wie folgt:

OLG-Sprengel Wien

602,25

OLG-Sprengel Graz

265,10

OLG-Sprengel Linz

255,00

OLG-Sprengel Innsbruck

165,00

 

Dezidierte Planstellen für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind im Personalplan nicht vorgesehen, sodass in den angeführten Planstellen auch solche für den allgemeinen Verwaltungsdienst enthalten sind.

Zu 3 bis 7:

Hinsichtlich der Nichtaufgliederung der Planstellen wird auf die Beantwortung der Frage 2 verwiesen. Die tatsächlichen Verwendungsanteile der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in den vier Sprengeln stellen sich wie folgt dar (in VZK):



 

A

E

GB

C

Fr

OLG-Sprengel Wien

97,66

93,37

80,46

11,70

27,84

OLG-Sprengel Graz

40,90

44,50

42,71

6,29

9,17

OLG-Sprengel Linz

35,28

33,71

32,91

4,64

11,22

OLG-Sprengel Innsbruck

20,14

24,15

29,05

4,66

6,48

A… Außerstreitsachen

E…Exekutions-, Insolvenzsachen

GB…Grundbuchsachen

C…Zivilsachen

Fr…Firmenbuchsachen

Zu 8 und 9:

Nach den Ergebnissen der sogenannten Personalanforderungsrechnung (PAR) sind auf die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger im Jahr 2012 1.007.616 Verfahren im Bereich der Exekutions- und Insolvenzsachen entfallen.

Zu 10 und 11:

Nach den Ergebnissen der sogenannten Personalanforderungsrechnung (PAR) sind auf die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger im Jahr 2012 240.356 Verfahren im Bereich der Außerstreitsachen entfallen.

Zu 12 und 13:

Nach den Ergebnissen der sogenannten Personalanforderungsrechnung (PAR) sind auf die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger im Jahr 2012 698.102 Verfahren im Bereich der Grundbuchsachen entfallen.

Zu 14 und 15:

Nach den Ergebnissen der sogenannten Personalanforderungsrechnung (PAR) sind auf die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger im Jahr 2012 311.011 Verfahren im Bereich der Firmenbuchsachen entfallen.

Zu 16 bis 19:

Nach den Ergebnissen der PAR betrug die Auslastung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in den genannten bezirksgerichtlichen Sparten im Jahr 2012 zusammen (unter Einbeziehung Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger aus der Personaleinsatzgruppe) 104,34%. Eine Gegenüberstellung der tatsächlich eingesetzten und der nach der PAR ermittelten Kapazitäten zeigt in den Sparten folgendes Bild:

 

VZK/PAR

VZK/IST

Allgemeine Zivilsachen

28,78

26,78

Außerstreitsachen

235,86

208,79

Exekutions- u. Insolvenzsachen

205,76

205,62

Grundbuchsachen

192,99

194,59

Gesamt

663,39

635,78


Zu 20:

Rechtspflegeranwärterinnen und -anwärter zum 1. Juni 2013 nach Sprengel (in VZK):

 

Rechtspflegeranwärter/innen

OLG-Sprengel Wien

44,50

OLG-Sprengel Graz

22,55

OLG-Sprengel Linz

21,20

OLG-Sprengel Innsbruck

20,40

 

Zu 21:

Die tatsächlichen Verwendungsanteile der Rechtspflegeranwärterinnen und -anwärter in den vier Sprengeln stellen sich wie folgt dar (in VZK):

 

A

E

GB

C

Fr

OLG-Sprengel Wien

26,00

4,75

8,50

-

5,00

OLG-Sprengel Graz

12,55

3,00

6,00

-

1,00

OLG-Sprengel Linz

5,00

5,00

9,70

0,50

1,00

OLG-Sprengel Innsbruck

8,40

3,45

4,40

0,65

2,50

A… Außerstreitsachen

E…Exekutions-, Insolvenzsachen

GB…Grundbuchsachen

C…Zivilsachen

Fr…Firmenbuchsachen

Zu 22 und 23:

Die Justiz unternimmt in den jährlichen Budget- und Planstellenverhandlungen stets alles, um die nach der PAR erforderliche Planstellendotierung insbesondere auch für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sicherzustellen. Diese Bemühungen haben ihren Niederschlag etwa darin gefunden, dass im Zusammenhang mit den Reformen im Familienrecht zusätzliche Kapazitäten für den gehobenen Dienst zur Verfügung gestellt worden sind.

 

Wien,      . Juli 2013

 

 

Dr. Beatrix Karl