2743/AB-BR/2014
Eingelangt am 03.04.2014
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Herrn Präsident des Bundesrates Michael Lampel Parlament 1017 Wien
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GZ: BMI-LR2220/0217-I/1/e/2014
Wien, am . März 2014
Der Bundesrat Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen haben am 3. Februar 2014 unter der Zahl 2964/J-BR/2014 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Personalstand bei der Exekutive“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Anzahl der Bediensteten im Innenressort, die zum Stichtag 1. Jänner Anspruch auf die unter der Lohnart 4705 abgerechnete Vergütung für besondere Gefährdung nach § 82 GehG in Verbindung mit der Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Bemessung der Vergütung für besondere Gefährdung der Beamten des Exekutivdienstes, BGBl. II Nr. 201/2005 in der Fassung der Sicherheitsbehörden-Neustrukturierungs-Anpassungsver-ordnung, BGBl. II Nr. 55/2012 hatten:
2009: 24.039
2010: 23.712
2011: 23.491
2012: 24.007
2013: 23.944
Zu Frage 2:
Anzahl der vollbeschäftigten Bediensteten im Innenressort, die zum Stichtag 1. Jänner die Vergütung für besondere Gefährdung nach § 82 GehG in Verbindung mit der Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Bemessung der Vergütung für besondere Gefährdung der Beamten des Exekutivdienstes, BGBl. II Nr. 201/2005 in der Fassung der Sicherheitsbehörden-Neustrukturierungs-Anpassungsverordnung, BGBl. II Nr. 55/2012 im Ausmaß von 9,13 % des Gehaltes (einschließlich allfälliger Teuerungszulagen) der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V erhielten:
2009: 3.967
2010: 3.988
2011: 3.952
2012: 3.900
2013: 3.871
Zu Frage 3:
Anzahl der vollbeschäftigten Bediensteten im Innenressort, die zum Stichtag 1. Jänner die Vergütung für besondere Gefährdung nach § 82 GehG in Verbindung mit der Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Bemessung der Vergütung für besondere Gefährdung der Beamten des Exekutivdienstes, BGBl. II Nr. 201/2005 in der Fassung der Sicherheitsbehörden-Neustrukturierungs-Anpassungsverordnung, BGBl. II Nr. 55/2012 im Ausmaß von 12,06 % des Gehaltes (einschließlich allfälliger Teuerungszulagen) der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V erhielten:
2009: 19.273
2010: 18.880
2011: 18.639
2012: 19.055
2013: 18.901
Zu Frage 4:
Anzahl der Bediensteten im Innenressort, die zum Stichtag 1. Jänner die Vergütung für besondere Gefährdung nach § 82 GehG in Verbindung mit der Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Bemessung der Vergütung für besondere Gefährdung der Beamten des Exekutivdienstes, BGBl. II Nr. 201/2005 in der Fassung der Sicherheitsbehörden-Neustrukturierungs-Anpassungsverordnung, BGBl. II Nr. 55/2012 im Ausmaß von 9,13 % des Gehaltes (einschließlich allfälliger Teuerungszulagen) der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V auf Grund von herabgesetzter Wochendienstzeit in lediglich verringertem Ausmaß erhielten:
2009: 70
2010: 71
2011: 75
2012: 178
2013: 174
Zu Frage 5:
Anzahl der Bediensteten im Innenressort, die zum Stichtag 1. Jänner die Vergütung für besondere Gefährdung nach § 82 GehG in Verbindung mit der Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Bemessung der Vergütung für besondere Gefährdung der Beamten des Exekutivdienstes, BGBl. II Nr. 201/2005 in der Fassung der Sicherheitsbehörden-Neustrukturierungs-Anpassungsverordnung, BGBl. II Nr. 55/2012 im Ausmaß von 12,06 % des Gehaltes (einschließlich allfälliger Teuerungszulagen) der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V auf Grund von herabgesetzter Wochendienstzeit in lediglich verringertem Ausmaß erhielten:
2009: 729
2010: 773
2011: 825
2012: 874
2013: 998
Zu Frage 6:
Anzahl der Bediensteten im Innenressort, die zum Stichtag 1. Jänner Anspruch auf die Vergütung für besondere Gefährdung nach § 82 GehG hatten:
2009: 2.046
2010: 1.893
2011: 2.240
2012: 2.046
2013: 2.118