2743/AB-BR/2014

Eingelangt am 03.04.2014
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Herrn

Präsident des Bundesrates

Michael Lampel

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0217-I/1/e/2014

Wien, am       . März 2014

 

 

Der Bundesrat Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen haben am 3. Februar 2014 unter der Zahl 2964/J-BR/2014 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Personalstand bei der Exekutive“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Anzahl der Bediensteten im Innenressort, die zum Stichtag 1. Jänner Anspruch auf die unter der Lohnart 4705 abgerechnete Vergütung für besondere Gefährdung nach § 82 GehG in Verbindung mit der Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Bemessung der Vergütung für besondere Gefährdung der Beamten des Exekutivdienstes, BGBl. II Nr. 201/2005 in der Fassung der Sicherheitsbehörden-Neustrukturierungs-Anpassungsver-ordnung, BGBl. II Nr. 55/2012 hatten:


 

2009:  24.039

2010:  23.712

2011:  23.491

2012:  24.007

2013:  23.944

 

Zu Frage 2:

Anzahl der vollbeschäftigten Bediensteten im Innenressort, die zum Stichtag 1. Jänner die Vergütung für besondere Gefährdung nach § 82 GehG in Verbindung mit der Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Bemessung der Vergütung für besondere Gefährdung der Beamten des Exekutivdienstes, BGBl. II Nr. 201/2005 in der Fassung der Sicherheitsbehörden-Neustrukturierungs-Anpassungsverordnung, BGBl. II Nr. 55/2012 im Ausmaß von 9,13 % des Gehaltes (einschließlich allfälliger Teuerungszulagen) der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V erhielten:

2009:  3.967

2010:  3.988

2011:  3.952

2012:  3.900

2013:  3.871

 

Zu Frage 3:

Anzahl der vollbeschäftigten Bediensteten im Innenressort, die zum Stichtag 1. Jänner die Vergütung für besondere Gefährdung nach § 82 GehG in Verbindung mit der Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Bemessung der Vergütung für besondere Gefährdung der Beamten des Exekutivdienstes, BGBl. II Nr. 201/2005 in der Fassung der Sicherheitsbehörden-Neustrukturierungs-Anpassungsverordnung, BGBl. II Nr. 55/2012 im Ausmaß von 12,06 % des Gehaltes (einschließlich allfälliger Teuerungszulagen) der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V erhielten:

2009:  19.273

2010:  18.880

2011:  18.639

2012:  19.055

2013:  18.901


Zu Frage 4:

Anzahl der Bediensteten im Innenressort, die zum Stichtag 1. Jänner die Vergütung für besondere Gefährdung nach § 82 GehG in Verbindung mit der Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Bemessung der Vergütung für besondere Gefährdung der Beamten des Exekutivdienstes, BGBl. II Nr. 201/2005 in der Fassung der Sicherheitsbehörden-Neustrukturierungs-Anpassungsverordnung, BGBl. II Nr. 55/2012 im Ausmaß von 9,13 % des Gehaltes (einschließlich allfälliger Teuerungszulagen) der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V auf Grund von herabgesetzter Wochendienstzeit in lediglich verringertem Ausmaß erhielten:

2009:  70

2010:  71

2011:  75

2012:  178

2013:  174

 

Zu Frage 5:

Anzahl der Bediensteten im Innenressort, die zum Stichtag 1. Jänner die Vergütung für besondere Gefährdung nach § 82 GehG in Verbindung mit der Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Bemessung der Vergütung für besondere Gefährdung der Beamten des Exekutivdienstes, BGBl. II Nr. 201/2005 in der Fassung der Sicherheitsbehörden-Neustrukturierungs-Anpassungsverordnung, BGBl. II Nr. 55/2012 im Ausmaß von 12,06 % des Gehaltes (einschließlich allfälliger Teuerungszulagen) der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V auf Grund von herabgesetzter Wochendienstzeit in lediglich verringertem Ausmaß erhielten:

2009:  729

2010:  773

2011:  825

2012:  874

2013:  998

 

Zu Frage 6:

Anzahl der Bediensteten im Innenressort, die zum Stichtag 1. Jänner Anspruch auf die Vergütung für besondere Gefährdung nach § 82 GehG hatten:

2009:  2.046

2010:  1.893

2011:  2.240

2012:  2.046

2013:  2.118