2744/AB-BR/2014

Eingelangt am 28.04.2014
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Herrn Präsident

des Bundesrates

Michael Lampel                                                                    Wien, am       April 2014

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310102/0001-I/4/2014

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2966/J-BR/2014 vom 28. Februar 2014 der Bundesräte Hans-Jörg Jenewein, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 3.:

Das Bundesministerium für Finanzen verfügt über keine Informationen über Veranlassungen der Finanzmarktaufsicht (FMA) gegenüber einzelnen beaufsichtigten Instituten.

Die FMA ist als weisungsfreie und unabhängige Behörde eingerichtet. Die jährliche Berichtspflicht gegenüber dem Finanzausschuss des Nationalrates und dem Bundesministerium für Finanzen ist auf einen Überblick über die aufsichtliche Tätigkeit und die Lage der Finanzwirtschaft im Berichtszeitraum beschränkt. Eine Berichterstattung über Aufsichtsmaßnahmen gegenüber einzelnen Instituten ist nicht Gegenstand dieses Berichtes.

In der Einleitung der vorliegenden parlamentarischen Anfrage wird zusammenfassend ausgeführt, dass die Fragen bzw. die den Fragen vorangestellten Überlegungen auf die Einleitung eines oder auch mehrerer Verwaltungsverfahren durch die FMA gegenüber der Ithuba Capital AG ausgerichtet sind. Hierzu ist festzustellen, dass eine Beauftragung der FMA durch das Bundesministerium für Finanzen gemäß § 16 Abs. 4 Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig ist. Jede andere Ausübung würde die verfassungsrechtliche Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit der FMA in Frage stellen.

 

Ein Ausnahmefall setzt Zweifel an der Aufsichtsführung des Vorstands der FMA voraus, die im Gegenstand nicht gegeben sind.

 

 

Mit freundlichen Grüßen